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Rechtsprechung
   VG Gera, 16.05.2008 - 6 E 226/08 Ge   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,46748
VG Gera, 16.05.2008 - 6 E 226/08 Ge (https://dejure.org/2008,46748)
VG Gera, Entscheidung vom 16.05.2008 - 6 E 226/08 Ge (https://dejure.org/2008,46748)
VG Gera, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 6 E 226/08 Ge (https://dejure.org/2008,46748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anforderung öffentlicher Abgaben mittels eines Leistungsbescheids bei Heranziehung der Personensorgeberechtigten zu den durch Unterbringung ihres schwerkranken Kindes in einer Pflegefamilie entstandenen Kosten; Beachtung allgemeiner Pfändungsgrenzen durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 19.12.2007 - 12 CS 07.2895

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs

    Auszug aus VG Gera, 16.05.2008 - 6 E 226/08
    Zur Begründung seines Antrages bezieht er sich vor allem auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 2007 (12 CS 07.2895).

    Der in Rede stehende Kostenbeitrag nach den §§ 91 ff. SGB VIII, der nach § 92 Abs. 2 SGB VIII durch Leistungsbescheid festgesetzt wird, ist als "öffentliche Abgabe" im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zu qualifizieren, bei dessen Anforderung die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage entfällt (BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007- 12 CS 07.2895 - BayVBl. 2008, 281, zitiert nach juris, Rd. 10, NdsOVG, Beschluss vom 10. November 1996 - 4 ME 188/06 - JAmt 2007, 163).

    Die Heranziehung zum Kostenbeitrag ist voraussehbar und berechenbar: Denn die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen nennen sowohl den Abgabenpflichtigen und den Abgabentatbestand; insbesondere ist die Höhe aus der Anlage der Kostenbeitagsverordnung ersichtlich (vgl. im Übrigen BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rd. 12).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 C 30.90

    Kommunalabgaben: Sanierungsausgleichsbetrag als sonstige öffentliche Abgabe

    Auszug aus VG Gera, 16.05.2008 - 6 E 226/08
    Vielmehr sind nur solche Abgaben gemeint, die - am Vorbild des Steuerrechts orientiert - der Deckung de Finanzbedarfs eines mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Gemeinwesens zur Wahrnehmung von dessen öffentlichen Aufgaben dienen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 30.90 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 1 zitiert nach juris Rd. 15 bis 17).

    Alle öffentlichen Abgaben - nicht nur Steuern, Beiträge und Gebühren -, welche die Befriedigung des öffentlichen Finanzbedarfs sichern, fallen in den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1992 a.a.O. Rd. 17).

  • VGH Hessen, 05.09.2006 - 10 TG 1915/06

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Kostenbeitragsbescheid im …

    Auszug aus VG Gera, 16.05.2008 - 6 E 226/08
    Diese Auslegung ergebe sich auch aus den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2007 (12 B 1214/07) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 2006 (10 TG 1915/06) sowie aus den Entscheidungen verschiedener Verwaltungsgerichte.
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

    Auszug aus VG Gera, 16.05.2008 - 6 E 226/08
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen und ausreichenden summarischen Überprüfung ein Erfolg im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (vgl. nur ThürOVG, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 EO 6/97 - ThürVBl. 1998, 184 [186] m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 12 B 1214/07

    Begriff der öffentlichen Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 …

    Auszug aus VG Gera, 16.05.2008 - 6 E 226/08
    Diese Auslegung ergebe sich auch aus den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2007 (12 B 1214/07) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. September 2006 (10 TG 1915/06) sowie aus den Entscheidungen verschiedener Verwaltungsgerichte.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2006 - 4 ME 188/06

    Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) als …

    Auszug aus VG Gera, 16.05.2008 - 6 E 226/08
    Der in Rede stehende Kostenbeitrag nach den §§ 91 ff. SGB VIII, der nach § 92 Abs. 2 SGB VIII durch Leistungsbescheid festgesetzt wird, ist als "öffentliche Abgabe" im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO zu qualifizieren, bei dessen Anforderung die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Klage entfällt (BayVGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007- 12 CS 07.2895 - BayVBl. 2008, 281, zitiert nach juris, Rd. 10, NdsOVG, Beschluss vom 10. November 1996 - 4 ME 188/06 - JAmt 2007, 163).
  • VG Gera, 06.06.2019 - 5 E 785/19

    Nachforderungszinsen betreffend Gewerbesteuer - aufschiebende Wirkung des …

    Auch sonstige Abgaben sind hierunter zu subsumieren, wenn ihnen eine Finanzierungsfunktion zukommt, die neben anderen Funktionen (wie etwa einer Lenkungs-, Antriebs-, Zwangs- oder Straffunktion) jedenfalls nicht soweit in den Hintergrund tritt, dass sie nur noch als Nebeneffekt vorhanden ist (…Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO § 80 Rn. 58; ebenso Thüringer Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 23. November 2007 - 4 EO 536/07 -, Rn. 2, juris; ebenso VG Gera, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 6 E 226/08 -, Rn. 18, juris).
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