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| OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 6 E 323/13 |
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Maßgebliche "Entscheidung in der Hauptsache" i.S.d. § 68 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG im einstweiligen Anordnungsverfahren als die der Streitwertentscheidung zu Grunde liegende (Sach-)Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz
Verfahrensgang
- VG Münster, 09.08.2012 - 4 L 123/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 6 E 323/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VG Münster, 09.08.2012 - 4 L 123/12
Anforderungen an eine Untersagung der Stellenbesetzung "Leiter/Leiterin …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - 6 E 323/13
Sie war nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat (§ 68 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG), mithin innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. August 2012 in dem Verfahren 4 L 123/12.Die maßgebliche "Entscheidung in der Hauptsache" im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG ist im einstweiligen Anordnungsverfahren die der Streitwertentscheidung zu Grunde liegende (Sach-)Entscheidung (hier in dem Verfahren 4 L 123/12).
- OLG Köln, 25.04.2019 - 15 W 11/19
Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren
Der Senat verkennt nicht, dass bei Eilverfahren zwar oft gerade nicht auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (oder dessen anderweitige Erledigung) abgestellt wird, sondern isoliert auf den Abschluss des einstweiligen Verfügungsverfahrens, doch sind damit ersichtlich jeweils nur rechtskräftige Entscheidungen im Verfügungsverfahren gemeint (für rechtskräftige Urteile im Verfügungsverfahren OLG Düsseldorf v. 06.09.2016 - VI-W (Kart) 3/15, BeckRS 2016, 19787; OLG Stuttgart v. 09.05.2000 - 2 W 25/00, BeckRS 2000, 30110725; für rechtskräftige Zurückweisung per Beschluss BVerwG v. 02.09.1997 - 11 KSt 2/97, NVwZ-RR 1998, 142; OVG Münster v. 22.04.2013 - 6 E 323/13, BeckRS 2013, 50208) oder eine sonstige anderweitige Erledigung (wie ein Vergleich). - LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 7 KA 85/13
Änderung des Gegenstandswerts - Gegenstandswert - Verfahren - Hauptsache - …
Die Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" beziehen sich dabei auf das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossene Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll, nicht dagegen - im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - auf das zugehörige Klageverfahren (so auch Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 2. September 1997, 11 KSt 2/97, zitiert nach juris, dort Rdnr. 2, zur inhaltsgleichen Vorgängervorschrift in § 25 Abs. 2 GKG in der bis 31. Dezember 2001 gültigen Fassung; ebenso zu § 63 Abs. 3 GKG: OVG Münster, Beschluss vom 22. April 2013, 6 E 323/13, zitiert nach juris, dort Rdnr. 1).
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