Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 04.12.2007 - 6 E 843/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 22 Abs 1 S 2 BeamtVG, § 53 Abs 7 BeamtVG, § 2 EStG
Berechnung des Unterhaltsbeitrags einer Beamtenwitwe nach dem Beamtenversorgungsrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Berechnung des Unterhaltsbeitrags einer Beamtenwitwe nach dem Beamtenversorgungsrecht)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.12.2007 - 6 E 843/07
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 70, 211) vermöge die vorgenommene Kürzung nicht zu rechtfertigen.Bereits dies hatte das Bundesverwaltungsgericht aber gerade abgelehnt (BVerwGE 70, 211).
- BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 41.98
Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von …
Auszug aus VG Wiesbaden, 04.12.2007 - 6 E 843/07
Die Auffüllungsfunktion des Unterhaltsbeitrages lässt andere nicht auf einer Erwerbstätigkeit beruhende Einkunftsarten, wie z. B. Vermögens- und Nutzungseinkünfte oder Einkünfte aus privaten Versicherungen außer Ansatz (BVerwG, NVwZ-RR 2000, S. 308).Rn. 27 Einkünfte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören auch nicht zum Erwerbsersatzeinkommen, weil sie nicht an die Stelle des aus einer Erwerbstätigkeit erzielten Einkommens (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2000, S. 308) treten.
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.2015 - 4 S 2323/14
Anrechnung der privaten Rentenversicherung auf Unterhaltsbeitrag nach § 22 …
Deshalb sind insbesondere Einkünfte aus - wie hier - privaten Versicherungen keiner Anrechnung (mehr) zugänglich (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21.10.1999, a.a.O.; Kugele, BeamtVG, § 22 RdNr. 10; vgl. ferner - ebenfalls ablehnend - zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung VG Wiesbaden, Urteil vom 04.12.2007 - 6 E 843/07 -, Juris RdNr. 27;… für solche sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen im Ergebnis - trotz einer für möglich gehaltenen "ähnlichen Auslegung" wie § 18a Abs. 2 und 3 SGB IV [wohl a.F.] Kazmaier, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder I, § 22 RdNrn. 45, 58; a.A. - ohne Begründung - Strötz, in Fürst u.a., GKÖD I, § 22 BeamtVG RdNr. 50).
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