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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30697
VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07 (https://dejure.org/2007,30697)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.10.2007 - 6 E 912/07 (https://dejure.org/2007,30697)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 6 E 912/07 (https://dejure.org/2007,30697)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hebt die Genehmigung für den Betrieb von öffentlichem Personennahverkehr für das Linienbündel Vorspessart (Bereich Hanau/Gelnhausen) auf

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hebt die Genehmigung für den Betrieb von öffentlichem Personennahverkehr für das Linienbündel Vorspessart auf.

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hebt die Genehmigung für den Betrieb von öffentlichem Personennahverkehr für das Linienbündel Vorspessart (Bereich Hanau/Gelnhausen) auf

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07
    § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG kommt daher eine drittschützende Wirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.4.2000, 3 C 6/99).

    Der Prüfung, ob der unterlegene Konkurrent seinerseits einen Genehmigungsanspruch hat, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu Grunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 6.4.2000, Az. 3 C 6/99).

    Beides stünde im Widerspruch zum Sinn des Genehmigungsverfahrens und des vom Gesetz eingeräumten Drittschutzes (BVerwG, Urteil vom 6.4.2000, a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07
    Der Vorschrift des § 13 PBefG ist daher - sozusagen als "ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung" - die Einschränkung hinzuzufügen, dass nur solchen Unternehmen eine eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt werden kann, die ausschließlich Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr betreiben (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 5.9.2006, Az. 5 K 1367/05; VG Gießen, Urteil vom 12.6.2007, Az. 6 E 49/06; KCW-GmbH, Gutachten vom 24.2.2004 "Zur Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1191/69 in Deutschland", S. 15; Berschin/Fehling, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2007, 263, 265).

    Mit der auf eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen nach deutschem Recht bezogenen Formulierung (…Rdnr. 57) hat der Europäische Gerichtshof also keinesfalls zum Ausdruck gebracht, dass bei der Ausnahmeoption auf die Verkehrsleistung abzustellen ist, sondern lediglich festgestellt, dass diese auf die Verkehrsleistung beschränkte Ausnahmemöglichkeit ein Minus gegenüber Ausnahmeoptionen für das ganze Unternehmen darstellt (VG Karlsruhe, Urteil vom 3.9.2006, 5 K 1367/05 m. w. N.).

  • VG Gießen, 12.06.2007 - 6 E 49/06

    Umfang der in § 8 Abs 4 PBefG normierten Teilbereichsausnahme

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07
    Der Vorschrift des § 13 PBefG ist daher - sozusagen als "ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung" - die Einschränkung hinzuzufügen, dass nur solchen Unternehmen eine eigenwirtschaftliche Genehmigung erteilt werden kann, die ausschließlich Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr betreiben (so auch VG Karlsruhe, Urteil vom 5.9.2006, Az. 5 K 1367/05; VG Gießen, Urteil vom 12.6.2007, Az. 6 E 49/06; KCW-GmbH, Gutachten vom 24.2.2004 "Zur Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1191/69 in Deutschland", S. 15; Berschin/Fehling, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2007, 263, 265).
  • EuGH, 15.12.2005 - C-33/05

    Kommission / Belgien

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in seinem Urteil vom 24.7.2003 (Rs. C-33/05 ...) ausgeführt, dass diese Regelung dahin auszulegen sei, dass einem Mitgliedstaat die Möglichkeit eröffnet werde, diese Verordnung nicht zwingend auf den gesamten, auf öffentliche Zuschüsse angewiesenen Betrieb von Liniendiensten im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr anzuwenden, sondern ihre Anwendung auf die Fälle zu beschränken, in denen andernfalls eine ausreichende Verkehrsbedienung nicht möglich sei.
  • VG Augsburg, 05.12.2000 - Au 3 K 98.1001
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.10.2007 - 6 E 912/07
    Dieser Zeitpunkt ist jedoch für die Beurteilung der Klage eines unterlegenen Konkurrenten auf Erteilung der beantragten Linienverkehrsgenehmigung unter Aufhebung der einem Mitbewerber erteilten Linienverkehrsgenehmigung maßgeblich (VG Augsburg, Urteil vom 5.12.2000, Az. Au 3 K 98.1001).
  • VG Gießen, 13.11.2007 - 6 E 44/07

    Genehmigung zur  gemeinwirtschaftlicher Erbringung von Verkehrsleistungen  …

    Denn die in den §§ 8 Abs. 4, 13 PBefG normierte Teilbereichsausnahme von der Verordnung 1191/69/EWG erfasst aufgrund des Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Verordnung nur Unternehmen, deren Tätigkeit ausschließlich auf den Betrieb von Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdiensten beschränkt ist (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 6 G 51/06 und Urteil vom 12.06.2007, Az.: 6 E 49/06, m. w. N., Juris; sowie VG Frankfurt/Main, Urteile vom 24.10.2007, Az.: 6 E 912/07 und 6 E 1037/07 - Pressemitteilung Nr. 24/2007 -).
  • VG Minden, 25.10.2011 - 10 K 2634/09

    Zulässigkeit einer Zurruhesetzungsverfügung wegen Vollendung des 63. Lebensjahres …

    Rn. 38 - vgl. zur Kombination von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen in entsprechend gelagerten Fällen etwa die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 02. November 1999 - 7 L 3645/97 - und des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 24. Oktober 2007 - 6 E 912/07 -, beide abrufbar über juris -,.
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