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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6336
VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97 (1) (https://dejure.org/1997,6336)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28.07.1997 - 6 G 715/97 (1) (https://dejure.org/1997,6336)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28. Juli 1997 - 6 G 715/97 (1) (https://dejure.org/1997,6336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbindlichkeit der orthographischen Regeln in der Schule; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Durchführung des Schulunterrichts nach Maßgabe der Rechtschreibreform; Neuregelung der deutschen Rechtschreibung durch den Duden; Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schulrecht; weiter Streit um die Rechtschreibreform

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2399
  • NJW 1997, 2976 (Ls.)
  • ZIP 1997, 1422
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1036

    Grundsätzliche Vereinbarkeit der Einführung der flächendeckenden obligatorischen …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97
    So ist zunächst das Fach Deutsch unverkennbar ein Kernstück des gesamten Schulunterrichtes und die Entwicklung muttersprachlicher Fähigkeiten von herausragender Bedeutung (Beschluß des Hessischen Staatsgerichtshofes vom 11.06.1986 - P.St. 1036/1040 - Förderstufenabschlußgesetz, Urteilsabdruck S. 63).

    Deutschunterricht auf hohem Niveau ist zugleich Voraussetzung für die Aneignung anderer Lerngegenstände (Beschluß des Staatsgerichtshofes vom 11.06.1986, a.a.O., S. 64).

  • BVerfG, 21.06.1996 - 1 BvR 1057/96

    Verfassungsbeschwerden gegen "Rechtschreibreform" sind unzulässig

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97
    Sie beschloß u. a., das Inkrafttreten der Neuregelung für den Unterricht in allen Schulen zum 01.08.1998, die Übergangsregelung bis zum 31.07.2005 sowie die Möglichkeit weitere Übergangsregelungen für die Zeit bis zum 01.08.1998 zu treffen und die bisherigen Festlegungen zur Rechtschreibung aus dem Jahre 1955 aufzuheben (wegen Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Sachverhaltsdarstellung im Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.06.1996, Az.: 1 BvR 1057/96 , NJW 1996, S. 2221).

    Auch ist die Absichtserklärung der deutsch-sprachigen Länder aufgrund der Orthographiekonferenz vom November 1994 in Wien nicht geeignet, an die Stelle eines Gesetzes zu treten, sie bewirkt auch keine völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland (BVerfG, NJW 1996, 2221 f. [BVerfG 21.06.1996 - 1 BvR 1057/96] [BVerfG 21.06.1996 - 1 BvR 1057/96] ).

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97
    Unter dem Gesichtspunkt des Vorbehalts des Gesetzes und der Wesentlichkeit für die Verwirklichung (auch von Landes-)Grundrechten hat aber das Bundesverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, daß zwar eine gesetzliche Regelung für die Fortentwicklung der Bildungs- und Erziehungsziele in den herkömmlichen Bahnen nicht erforderlich sei, anderes habe aber zu gelten, wenn der Unterrichtsinhalt aufgrund von Richtlinien gegenüber den herkömmlichen Unterrichtsfächern und Unterrichtszielen wesentlich neuartig ist ( BVerwGE 47, S. 194 [BVerwG 15.11.1974 - VII C 8.73] ).
  • BVerwG, 13.01.1982 - 7 C 95.80

    Pflichtfremdsprache - Bremer Orientierungsstufe - Elterliches Erziehungsrecht - …

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97
    So bedürfe etwa die Festlegung der Pflichtfremdsprache in der Orientierungsstufe auch deswegen der normativen Regelung, weil sie eine bildungs- und schulpolitische Grundentscheidung von allgemeiner Bedeutung sei ( BVerwGE 64, S. 308 [BVerwG 13.01.1982 - BVerwG 7 C 95.80] ).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97
    Ein Mitbestimmungsrecht fehlt bei einer von Wertungen freien Mitteilung von Fakten; denn in einem solchen Fall geht es um die bloße Wissensvermittlung, also eine Aufgabe, die typischerweise der Schule zukommt und für die die Schule in der Regel auch besser geeignet ist als das Elternhaus, deshalb soll in diesem Bereich, jedenfalls unter Berücksichtigung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG das staatliche Bestimmungsrecht voll durchgreifen; eine Einflußnahme aufgrund des Elternrechts sei grundsätzlich auszuschließen (BVerfGE 47, S. 46 ).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97
    Allerdings spielt im Schulverhältnis die Grundrechtsrelevanz eine erhebliche Rolle (BVerfGE 58, S. 257 [BVerfG 20.10.1981 - 1 BvR 640/80] ).
  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.07.1997 - 6 G 715/97
    Zum Verhältnis der Grundrechte aus Art. 55 Abs. 1 HV, des Rechts aus Art. 56 Abs. 6 HV und dem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG hat der Hessische Staatsgerichtshof (Urteil vom 30.12.1981 - P.St. 880 - Staatsanzeiger für das Land Hessen 1982, S. 150 ) erklärt, diese seien nicht inhaltsgleich.
  • VG Wiesbaden, 26.01.1998 - 6 G 1267/97

    Unterlassung der Unterrichtung nach neuen Rechtschreibregeln im Schuljahr …

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  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.1997 - 3 M 17/97

    Rechtsschutz gegen die Einführung einer neuen Rechtschreibung; Regelung der …

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  • VG Berlin, 14.11.1997 - 3 A 817.97

    Unterlassen der Einführung der Rechtschreibreform an Berliner Schulen; Umsetzung …

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  • VGH Hessen, 05.09.1997 - 7 TG 3133/97

    Fehlende Dringlichkeit für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks …

    Rn. 24 Ob die Einführung der reformierten Rechtschreibung nach diesen Vorgaben eine wesentliche Entscheidung ist, die durch den Gesetzgeber getroffen werden muß - und deshalb nicht auf dem Erlaßwege erfolgen kann -, ist nicht nur politisch, sondern auch in Rechtswissenschaft (beispielsweise Kopke, Verfassungswidrige Rechtschreibreform, NJW 1996, 1081; Gröschner/Kopke, Die "Jenenser Kritik" an der Rechtschreibreform, JuS 1997, 298, einerseits; Hufeld, Verfassungswidrige Rechtschreibreform?, JuS 1996, 1072, andererseits) und Rechtsprechung (vgl. unter anderen die dem Senat vorliegenden Entscheidungen VG Wiesbaden, B. v. 28.07.1997 - 6 G 715/97 (1) -, NJW 1997, 2399, VG Hannover, B. v. 07.08.1997 - 6 B 4318/97 -, VG Gelsenkirchen, B. v. 11.08.1997 - 4 L 2293/97 -, einerseits; OVG Schleswig, B. v. 13.08.1997 - 3 M 17/97 -, VG Mainz, B. v. 04.08.1997 - 7 L 1423/97.MZ -, VG Weimar, B. v. 24.07.1997 - 2 E 1355/97.We -, NJW 1997, 2403, andererseits) umstritten.
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