Rechtsprechung
| FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Steuerfreiheit der Reiserücktrittskostenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Reiseleistung; Margenbesteuerung; Sonstige Leistung; Nebenleistung; Reiserücktrittskostenversicherung; Reiseunternehmen - Reiserücktrittskostenversicherung als umsatzsteuerfreie selbständige Versicherungsleistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Reiserücktrittskostenversicherung als umsatzsteuerfreie selbständige Versicherungsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reiseleistungen als sonstige Leistungen ; Besteuerung von Erlösen aus Reise-Rücktrittskostenversicherung ; Unselbständige Nebenleistung ; Verschaffung von Versicherungsschutz ; Von Margenbesteuerung erfasste Reiseleistung ; Pauschalreise als Hauptleistung ; Grundsatz der ...
Verfahrensgang
- FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
- BFH, 13.07.2006 - V R 24/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1409
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Gesamtheit von Dienstleistungen - …
Auszug aus FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
Schließlich beruft sich die Klägerin auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) vom 25. Februar 1999 Rs C-349/96 ("CPP"), Entscheidungen des EuGH - EuGHE - I 1999, 973 ff. Daraus müsse gefolgert werden, dass es sich bei Gruppen-Versicherungsverträgen um Eigenleistungen der Klägerin handele.Nach dem EuGH -Urteil vom 25. Februar 1999 C - 349/96 (EuGHE I 1999, 973ff) verschafft ein Steuerpflichtiger, der kein Versicherer ist und der im Rahmen einer Gruppenversicherung, deren Versicherungsnehmer er ist, seinen Kunden als Versicherten durch Einschaltung eines Versicherers, der das versicherte Risiko übernimmt, Versicherungsschutz und tätigt damit einen Versicherungsumsatz im Sinne des Artikel 13 Teil B Buchstabe a der 6. EG-Richtlinie 77/388/EWG.
Danach wird eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung angesehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, und wenn die Leistung keinen oder nur einen geringen Anteil an der Gegenleistung hat (… EuGH -Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs C-308/96 und C 94/97, Madgett und Baldwin, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1999, 38 Rn. 24; EuGH -Urteil vom 25. Februar 1999 Rs C-349/96, Card Protection Plan, UR 1999, 254 ff., Rz 30).
Dabei misst der EuGH dem Umstand, dass ein Gesamtpreis in Rechnung gestellt wird, keine entscheidende Bedeutung bei; allerdings kann es für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung sprechen, wenn ein Leistungserbringer seinen Kunden eine aus mehreren Teilen zusammengesetzte Dienstleistung gegen Zahlung eines Gesamtpreises erbringt ( EuGH -Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O., Rz 31).
- EuGH, 22.10.1998 - C-308/96
Madgett und Baldwin - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten …
Auszug aus FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
Danach wird eine Leistung als Nebenleistung zu einer Hauptleistung angesehen, wenn sie für die Kundschaft keinen eigenen Zweck, sondern das Mittel darstellt, um die Hauptleistung des Leistungserbringers unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, und wenn die Leistung keinen oder nur einen geringen Anteil an der Gegenleistung hat ( EuGH -Urteil vom 22. Oktober 1998 Rs C-308/96 und C 94/97, Madgett und Baldwin, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1999, 38 Rn. 24; EuGH -Urteil vom 25. Februar 1999 Rs C-349/96, Card Protection Plan, UR 1999, 254 ff., Rz 30). - BFH, 07.03.1995 - XI R 46/93
Getränkeverkauf an Besucher eines sog. "Verzehrkinos" ist keine unselbständige …
Auszug aus FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine unselbständige Nebenleistung vor, wenn eine Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, sie wirtschaftlich ergänzt, abrundet und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt wird (…BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351 ;… BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523 f.; BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl II 1995, 429; BFH-Urteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BStBl II 1995, 914).
- BFH, 29.04.1999 - V R 72/98
Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz
Auszug aus FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine unselbständige Nebenleistung vor, wenn eine Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, sie wirtschaftlich ergänzt, abrundet und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt wird (…BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351 ; BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523 f.; BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl II 1995, 429; BFH-Urteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BStBl II 1995, 914). - BFH, 01.06.1995 - V R 90/93
Getränkelieferung keine Nebenleistung zur steuerermäßigten Filmvorführung
Auszug aus FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine unselbständige Nebenleistung vor, wenn eine Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, sie wirtschaftlich ergänzt, abrundet und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt wird (…BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351 ;… BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523 f.; BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl II 1995, 429; BFH-Urteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BStBl II 1995, 914). - BFH, 29.09.2000 - V B 16/00
Vielzahl von Leistungen; einheitliche Leistung oder Einzelleistungen?
Auszug aus FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt eine unselbständige Nebenleistung vor, wenn eine Leistung im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, sie wirtschaftlich ergänzt, abrundet und üblicherweise zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt wird (BFH-Beschluss vom 29. September 2000 V B 16/00, BFH/NV 2001, 351 ;… BFH-Urteil vom 29. April 1999 V R 72/98, BFH/NV 1999, 1523 f.; BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 46/93, BStBl II 1995, 429; BFH-Urteil vom 1. Juni 1995 V R 90/93, BStBl II 1995, 914). - BFH, 06.05.1993 - V R 137/90
Auszug aus FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
In seinem Urteil vom 6. Mai 1993 V R 137/90 (n.v. JURIS) hat der BFH die Verschaffung von Versicherungsschutz (Risiko-Lebensversicherung) durch eine Bausparkasse zugunsten von Bausparern nicht als unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung (Kreditgewährung) angesehen, weil die Verschaffung von Versicherungsschutz durch die Bausparkasse zwecks Sicherung der Kredittilgungsverpflichtung im Verhältnis zur Kreditgewährung nicht nebensächlich sei, um diese Leistung zu ermöglichen, abzurunden oder zu verbessern. - FG Baden-Württemberg, 15.05.1992 - 3 V 1/92
Umsatzsteuer; Besteuerung von Reiseleistungen
Auszug aus FG Hessen, 08.04.2002 - 6 K 1925/99
Damit stellt die Reise-Rücktrittskostenversicherung weder nach den Abgrenzungskriterien des BFH noch nach denen des EuGH eine unselbständige Nebenleistung dar (a.A. aber Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, Band II, Abschnitt VII Rz 263 sowie Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Mai 1992 3 V 1/92, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 772).
- FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2006 - 6 K 1584/04
Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsleistungen im Rahmen von Leasingverträgen; …
Für den Fall einer Reise-Rücktrittsversicherung im Rahmen einer Pauschalreise hat das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 8. April 2002 (6 K 1925/99, EFG 2002, 1409) entschieden, dass sich eine Reise-Rücktrittsversicherung nicht im Sinne einer Zweckidentität der Reise unterordnet, sondern einen von der Durchführung der Reise unabhängigen Sicherungszweck verfolgt. - FG Hessen, 07.10.2024 - 6 K 756/23
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung …
Entgegen der Ansicht der Klägerin sei § 25 Abs. 1 UStG auch auf Sprachreisen anwendbar (Verweis auf die Urteile des Senats vom 08.04.2002 - 6 K 1925/99 und des BFH vom 01.06.2006 - V R 104/01). - FG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - 6 K 2092/13
Nebenleistungen im Rahmen der Anwendung des § 25 UStG
(Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 8. April 2002 6 K 1925/99, EFG 2002, 1409, bestätigt durch BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 V R 24/02, BStBl II 2006, 935)).Der vom BFH entschiedene Fall war durch die Besonderheiten des Versicherungsschutzes gekennzeichnet, die die Vorinstanz (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 8. April 2002, aaO) zutreffend wie folgt beschrieb:.
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