Rechtsprechung
| FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 397/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2
Gewerblicher Grundstückshandel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung der Verkäufe von Eigentumswohnungen als ein gewerblicher Grundstückshandel oder als einer privaten Vermögensverwaltung; Drei-Objekt-Grenze als Abgrenzungskriterium des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung; Folgen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Gewerblicher Grundstückshandel
Verfahrensgang
- FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 397/04
- BFH, 17.12.2009 - III R 102/06
Papierfundstellen
- NZM 2007, 375
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 397/04
Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nicht steuerbaren Sphäre sowie anderen Einkunftsarten andererseits ist das "Bild des Gewerbetreibenden" heranzuziehen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).Danach ist der Bereich der privaten Vermögensverwaltung in der Regel erst verlassen, wenn der Steuerpflichtige mehr als drei "Objekte" veräußert und zwischen dem Kauf bzw. der Errichtung des Objekts und dem Verkauf ein enger zeitlicher Zusammenhang von in der Regel nicht mehr als fünf Jahren besteht (z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
Auf die vorgenannten Indizien kommt es allerdings nach der Rechtsprechung des BFH nicht an, wenn sich bereits aus anderen - ganz besonderen - Umständen im Rahmen einer Gesamtschau zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291;… BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890).
- BFH, 19.09.2002 - X R 160/97
Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 397/04
Auf die vorgenannten Indizien kommt es allerdings nach der Rechtsprechung des BFH nicht an, wenn sich bereits aus anderen - ganz besonderen - Umständen im Rahmen einer Gesamtschau zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 160/97, BFH/NV 2003, 890). - BFH, 07.11.1990 - X R 170/87
Auszug aus FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 397/04
Solche Umstände hat der BFH (Urteil vom 7. November 1990 X R 170/87, Juris STRE915024060) in dem Fall angenommen, in dem der Geschäftsführer einer insolventen GmbH die zuvor von dieser erworbenen Wohnungen wieder verkauft hat, um der drohenden Verpflichtung zur Rückübertragung der Wohnungen an den Konkursverwalter über das Vermögen der GmbH zuvorzukommen.
- BFH, 17.03.2008 - X B 150/07
Gewerblicher Grundstückshandel - Divergenz - nicht protokollierter Beweisantrag - …
Er bringt vor, das angefochtene Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche vom Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) und von zwei Entscheidungen des FG Köln vom 26. Oktober 2006 6 K 394/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 185) und 6 K 397/04 (nicht veröffentlicht) ab.Entsprechendes gilt für das Vorbringen des Klägers, das angefochtene Urteil weiche von den zwei Entscheidungen des FG Köln in EFG 2007, 185 und vom 26. Oktober 2006 6 K 397/04 ab.
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