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Rechtsprechung
   FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8383
FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99 (https://dejure.org/2003,8383)
FG Hessen, Entscheidung vom 28.04.2003 - 6 K 982/99 (https://dejure.org/2003,8383)
FG Hessen, Entscheidung vom 28. April 2003 - 6 K 982/99 (https://dejure.org/2003,8383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Auflösung; Beratervertrag; Schadenersatz; Steuerbarer Umsatz; Anwaltssozietät; Leistungen; Kündigung; Auflösung Vereinbarung - Steuerbarkeit der Leistung bei Zahlungen zur Auflösung eines Beratervertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbarkeit der Leistung bei Zahlungen zur Auflösung eines Beratervertrages.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Einordnung von Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts; Begründung eines steuerbaren Umsatzes bei Einigkeit, dass kein Anspruch aus einem ursprünglichen Beratungsvertrag, sondern ein ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1421
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 16.01.2003 - V R 36/01

    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Entscheidend ist, dass zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667 unter Hinweis auf EuGH-Urteile vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 - Tolsma -, Slg. 1994, 743, 753 und vom 15. Mai 2001 Rs. C-34/99 -Primback Ltd. -, Slg. 2001, 3833, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 308 , m.w.N.).

    Der Senat beurteilt den Antrag der Klägerin, auch die Zinsfestsetzung aufzuheben, deshalb nur als deklaratorisch (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Nach dem EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94 (Jürgen Mohr, Slg. 1996, I-972, UR 1996, 119) liege ein Leistungsaustausch im Sinne der Mehrwertsteuer als allgemeine Verbrauchsteuer auf Gegenstände und Dienstleistungen aber nur vor, wenn der Zahlende für seine Zahlung Gegenstände oder Dienstleistungen zur eigenen Verwendung erhält.

    Die Umsatzsteuer will als Verbrauchssteuer den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen besteuern; ein Leistungsempfänger muss daher durch eine Leistung Gegenstände oder Dienstleistungen zu seiner eigenen Verwendung erhalten (EuGH-Urteil vom 29. Februar 1996, Rs. C-215/94, UR 1996, 119).

  • BFH, 10.12.1998 - V R 58/97

    Beratervertrag - Weiterbeschäftigung - Umsatzsteuerfestsetzung - Abfindung - …

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Sogenannte Entschädigungen oder Schadensersatzzahlungen sind danach kein Entgelt im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht für eine Lieferung oder sonstige Leistung an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat (z.B. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 V R 58/97, BFH/NV 1999, 987 , m.w.N.).

    War Grundlage der Einigung zwischen der Klägerin und der Ärztegemeinschaft dagegen eine unterschiedliche Beurteilung über ein zwischen den Vertragspartnern streitiges Weiterbestehen des Vertrages, und zahlte die Ärztegemeinschaft einvernehmlich für einen Verzicht der Klägerin auf weitere Geltendmachung vertraglicher Ansprüche, also zur Bereinigung einer bestehenden Unsicherheit, so handelt es sich - zumindest nach der bisherigen BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 10.12.1998 V R 58/97, BFH/NV 1999, 987 ) - um ein Entgelt für eine steuerbare Verzichtsleistung der Klägerin.

  • EuGH, 11.10.2001 - C-77/99

    Kommission / Oder-Plan - "Schiedsklausel - Finanzielle Unterstützung im …

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    So hat der EuGH auch mit Urteil vom 11. Oktober 2001 Rs. C-77/99 (EuGHE I 2001, 7355 ff.) entschieden, dass im Falle einer entgültigen Weigerung der weiteren Vertragserfüllung durch eine Vertragspartei die Berufung auf eine nach deutschen Zivilrecht vorgesehene Aufforderung zur Weiterleistung gegen Treu und Glauben verstoße, wenn die für die Vertragsdurchführung erforderliche Vertrauensgrundlage zwischen den Parteien zerstört sei.
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Entscheidend ist, dass zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667 unter Hinweis auf EuGH-Urteile vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 - Tolsma -, Slg. 1994, 743, 753 und vom 15. Mai 2001 Rs. C-34/99 -Primback Ltd. -, Slg. 2001, 3833, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 308 , m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Diese Pflicht hat die Ärztegemeinschaft dadurch verletzt, dass sie die noch mögliche Zahlung der Vergütung vor deren Fälligkeit endgültig verweigerte (vgl. BGH-Urteile vom 15. November 1967, VIII ZR 150/65, BGHZ 49, 56; vom 11. Dezember 1975, VII ZR 37/74, BGHZ 65, 372 und vom 21. Dezember 1984, V ZR 233/82, WM 1985, 392).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Ein Leistungsaustausch ist gegeben, wenn der Leistende seine Leistung ausführt, um eine Gegenleistung dafür zu erhalten (BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133 , BStBl II 1981, 495 ).
  • BFH, 06.05.2004 - V R 40/02

    Sonstige Leistung durch Verzicht auf das Amt eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Zur Begründung beruft sich das FG München in dem genannten Urteil - wie auch in einer späteren Entscheidung zur Nichtsteuerbarkeit der Entschädigung für die Aufgabe des Testamentsvollstreckeramts (Urteil vom 27. Juni 2002 14 K 770/01, EFG 2002, 1557 , Revision eingelegt: V R 40/02) - darauf, dass die Annahme eines Leistungsaustauschs daran scheitere, dass dem Zahlenden durch den Verzicht auf die weitere Vertragsdurchführung kein verbrauchsfähiges Wirtschaftsgut zugewendet werde, dass nach den Zielen und Merkmalen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beim Zahlenden einen realen Verbrauch bewirke.
  • BFH, 08.11.1995 - V R 64/94

    Steuerbescheid für GbR in Liquidation: - Keine Nichtigkeit durch Bezeichnung der …

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Da Umsatzsteuersubjekt allein die GbR ist, hat ein Gesellschafterwechsel aber keinen Einfluss auf die Identität der Gesellschaft (BFH-Urteil vom 8.11.1995 V R 64/94, BStBl II 1996, 256 und BFH-Beschluss vom 30.04.1997 V B 99/96, BFH/NV 1997, 815).
  • EuGH, 15.05.2001 - C-34/99

    Primback - "Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - …

    Auszug aus FG Hessen, 28.04.2003 - 6 K 982/99
    Entscheidend ist, dass zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (…BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 36/01, BFH/NV 2003, 667 unter Hinweis auf EuGH-Urteile vom 3. März 1994 Rs. C-16/93 - Tolsma -, Slg. 1994, 743, 753 und vom 15. Mai 2001 Rs. C-34/99 -Primback Ltd. -, Slg. 2001, 3833, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2001, 308 , m.w.N.).
  • BFH, 26.03.1998 - XI B 73/97

    Voraussetzunen eines echten, nicht steuerbaren Schadensersatzes

  • BGH, 11.12.1975 - VII ZR 37/74

    VOB-Vertrag: Uneingeschränkter Schadensersatzanspruch bei ernsthafter und …

  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 233/82

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei unzweideutiger …

  • FG München, 27.06.2002 - 14 K 770/01

    Entschädigung für Aufgabe des Testamentsvolltreckeramtes nicht …

  • BFH, 21.05.1992 - V R 66/86

    Erbringen von Lieferungen im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes durch die …

  • BFH, 30.04.1997 - V B 99/96

    GbR als Unternehmer bei Gesellschafterwechsel

  • FG München, 22.11.2000 - 3 K 476/97

    Kein Leistungsaustausch bei Verzicht auf Vertragserfüllung gegen Zahlung einer …

  • FG München, 20.02.2013 - 3 K 1620/12

    Keine Umsatzbesteuerung einer Verzichtsleistung als sonstige Leistung

    a) Das Fehlen einer (sonstigen) Leistung folgt aus dem Verbrauchsteuercharakter der Umsatzsteuer (…vgl. Hummel, UR 2005, S. 665 und UR 2011, S. 341;… Reiß, UR 2008, S. 58, 65 ff.; Nieskens, in Rau/Dürrwächter, Komm. UStG , § 1 Anm. 534, Leistungs-ABC, Stichwort Verzicht;… Probst, in Hartmann/Metzenmacher, Komm. UStG , § 1 Abs. 1 Nr. 1 , Rn. 318;… Stadie, Komm. UStG , § 1 Rn. 49 ff.; an der BFH-Rechtsprechung zweifelnd Forster, UR 2001, 199; FG München, Urteil vom 22. November 2000 3 K 476/97, EFG 2001, 465; Hessisches FG, Urteil vom 28. April 2003 6 K 982/99, EFG 2003, 1421 ).
  • FG Münster, 18.01.2005 - 15 K 827/01

    Sonstige Leistung; Umsatzsteuer 1992

    z. B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2001 V R 81/99, BFHE 197, 352 , BStBl II 2003, 213 ; vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFHE 1993, 165, BFH/NV 2001, 400 ; Hessisches FG, Urteil vom 28. April 2003 6 K 982/99, EFG 2003, 1421 , Revision eingelegt, Az. beim BFH: V R 34/03).
  • FG Hamburg, 25.07.2005 - II 478/03

    Umsatzsteuerrecht: Leistung aufgrund gerichtlichen Vergleichs

    Insoweit werden in der Rechtsprechung der Finanzgerichte mit Hinweis auf die fehlende Zuwendung eines verbrauchsfähigen Wirtschaftsgutes Bedenken erhoben (vgl. Hess. FG, Urteil vom 28.04.2003, 6 K 982/99, EFG 2003, 1421 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 27.01.2005 - 16 K 34/04

    Regelbesteuerung für eine Pachtaufgabeentschädigung als Umsatz der Landwirtschaft …

    Rn. 13 Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Entschädigung um einen nicht steuerbaren echten Schadenersatz (vgl. FG München, Urteil vom 22. November 2000, 3 K 476/97, EFG 2001, 465; Beschluss vom 17. Oktober 2001, Az: 6 V 1846/01, juris Nr: STRE200270294 ; offen gelassen BFH…, Beschluss vom 23. Januar 2002, Az: V B 161/01, BFH/NV 2002, 553; FG Hessen, Urteil vom 28. April 2003, Az: 6 K 982/99, EFG 2003, 1421, Revision eingelegt Az. des BFH: V R 34/03) oder um ein im Rahmen eines Leistungsaustausches gezahltes und damit steuerpflichtiges Entgelt handelt (BFH…, Beschluss vom 26. März 1998, XI B 73/97, BFH/NV 1998, 1381 und BFH…, Urteil vom 21. Mai 1992 V R 66/86, BFH/NV 1995, 343; FG Hamburg, Beschluss vom 26. Januar 2004, II 224/03, juris Nr: STRE200470872 ), wovon auch der erkennende Senat ausgeht.
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