Rechtsprechung
| BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen Allgemeinarzt wegen überdurchschnittlicher Erbringung von Betreuungs- und Gesprächsleistungen - Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch ...
- openjur.de
Vertragsärztliche Versorgung; keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen Allgemeinarzt wegen überdurchschnittlicher Erbringung von Betreuungs- und Gesprächsleistungen; Bedarf für Erweiterung eines qualifikationsgebundenen Zusatzbudgets Psychosomatik nur durch ...
- Judicialis
EBM-Ä Kap A Abschn I Teil B Nr 4.3; ; SGB V F. 23.06.1997 § 87 Abs 2a S 8; ; SGB V F. 21.12.1992 § 87 Abs 2 S 1; ; SGB V F. 21.12.1992 § 87 Abs 2a S 1; ; SGB V F. 21.12.1992 § 87 Abs 2a S 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Prüfung eines Anspruchs auf Erweiterungen des Praxisbudgets und Zusatzbudgets Psychosomatik ; Eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung; Indiz für den besonderen Versorgungsbedarf einer Arztpraxis; Honorierung der in die Budgetierung einbezogenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erweiterung des Praxisbudgets in der vertragsärztlichen Versorgung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Zurückliegende Honorarbescheide müssen bei erfolgreichem Antrag auf Budgeterweiterung neu berechnet werden
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 22.11.2000 - S 1 KA 121/98
- LSG Brandenburg, 25.08.2004 - L 5 KA 4/01
- BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Papierfundstellen
- NZS 2007, 48 (Ls.)
Wird zitiert von ... (87) Zitiert selbst (9)
- BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 31/02 R
Vertragsärztliche Versorgung - Anforderung - erstmalige Zuerkennung eines …
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Die Rechtsgrundlage für diese Regelungen ergab sich aus den durch § 87 Abs. 2a Satz 8 ergänzten Regelungen des § 87 Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 2a Satz 1 und 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl I 2266, mit Ergänzung durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz vom 23. Juni 1997, BGBl I 1520; vgl dazu die stRspr des BSG, zusammenfassend Urteil vom 24. September 2003, SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 5, mwN).Die Höhe der Budgets ergab sich aus dem Produkt der festgesetzten Fallpunktzahl und der Zahl der Fälle gemäß Nr. 1.4 aaO EBM-Ä (zum Ganzen zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 5).
Der verbleibende, etwa 20 % des Honorarvolumens erfassende Leistungsbereich war unbudgetiert geblieben (sog roter Bereich), ebenso wie bestimmte Arztgruppen, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen wurden oder hochspezialisiert waren oder bei denen die Datenlage unzureichend war, von der Budgetierung nicht erfasst wurden (zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 6).
Die ihnen zuzuordnende Fallpunktzahl war an dem tatsächlichen Leistungsgeschehen auszurichten, das bei den für das Zusatzbudget qualifizierten Ärzten - orientiert an den Bezugsquartalen I und II/1996 - festzustellen war (zusammenfassend BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 7, Nr. 3 RdNr 21 und Nr. 10 RdNr 14).
Die hierbei erfolgende Anknüpfung an den Leistungsumfang in den Quartalen I und II/1996 hat das BSG als grundsätzlich rechtmäßig angesehen (…BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 30 S 169 f; SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 10 und Nr. 10 RdNr 14 f).
Dies erfordert vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteigt, und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreicht, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstellt (s BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 178 und SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 10).
Dabei gelten nach der Rechtsprechung des BSG für die Erweiterung eines Zusatzbudgets höhere Anforderungen als für dessen erstmalige Zuerkennung (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 11).
Das beruht darauf, dass qualifikationsgebundene Zusatzbudgets - wie oben dargelegt - darauf gerichtet sind, Eigenheiten von Praxen zu berücksichtigen, die sich aus einer speziellen fachlichen Qualifikation ergeben, und demgemäß nach dem tatsächlichen Leistungsvolumen bemessen werden, das in diesem Bereich ein Arzt mit entsprechender Qualifikation in der Vergangenheit im Durchschnitt aufzuweisen hatte (s o mit Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 7, Nr. 3 RdNr 21 und Nr. 10 RdNr 14), sowie darauf, dass die Zuerkennung eines Zusatzbudgets eine Leistungsmenge deutlich über dem Durchschnitt der Fachgruppe erfordert (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 13).
- BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R
Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen …
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Danach setzt der besondere Versorgungsbedarf eine im Leistungsangebot der Praxis tatsächlich zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung voraus, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl der Praxis hat (s BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 179 iVm 178;… SozR 4-2500 § 87 Nr. 1 RdNr 16 und Nr. 2 RdNr 10 mwN).Dies erfordert vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteigt, und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreicht, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstellt (s BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 178 und SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 10).
Indizien dafür können sich aus hohen Überweisungsanteilen ergeben (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 179 f) sowie aus einer im Verhältnis zur Fachgruppe überdurchschnittlichen Leistungshäufigkeit (…aaO S 178).
Zunächst hat sich der von ihr geltend gemachte erhöhte Bedarf an psychosomatischen Leistungen nicht in einem erhöhten Überweisungsanteil niedergeschlagen (vgl BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 179 f).
- BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 37/02 R
Streitverfahren über Gültigkeit einer Regelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab …
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Dem hier streitbefangenen Bescheid, mit dem die Erweiterung von Budgets abgelehnt worden ist, kommt gegenüber den Honorarbescheiden eine eigenständige Bedeutung zu, die zu seiner Anfechtung unabhängig von den Honorarbescheiden berechtigt (dazu BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11).Die Praxisbudgets wurden so berechnet, dass die Angehörigen aller Arztgruppen bei durchschnittlicher Praxisauslastung in dem von diesem Budget erfassten Bereich ihre Praxiskosten in typischer Höhe decken und aus der Gesamtvergütung ungefähr gleiche Einkommensanteile erhalten konnten (ausführlich dazu BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 20 und Nr. 10 RdNr 14).
- BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R
Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen …
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Zusätzlich bestand bei Überschreitung des Punktzahlvolumens eines Zusatzbudgets die Möglichkeit, die darüber hinausgehenden Punkte im Falle eines nicht ausgeschöpften Praxisbudgets vergütet zu erhalten (…Nr. 4 Satz 5 aaO EBM-Ä; dazu BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 1 RdNr 22 und Nr. 2 RdNr 8mwN).Danach setzt der besondere Versorgungsbedarf eine im Leistungsangebot der Praxis tatsächlich zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung voraus, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl der Praxis hat (…s BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 179 iVm 178; SozR 4-2500 § 87 Nr. 1 RdNr 16 und Nr. 2 RdNr 10 mwN).
- BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf …
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Die Kostenentscheidung folgt aus § 193 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff). - BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R
Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung - …
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Eine Freistellung von diesem Teilbudget war nur für Fachärzte uU möglich (s zB BSG, Urteil vom 16. Mai 2001, USK 2001-153 S 937 mit Hinweis S 938 auf intensiv psychosomatisch tätige Gynäkologen, HNO-Ärzte und Urologen; vgl auch Urteil vom 6. September 2000, BSGE 87, 112, 117 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 26 S 138 oben). - BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 69/00 R
Vertragsarzt
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Ihr könne nicht das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2001 - B 6 KA 69/00 R - (USK 2001-153) entgegengehalten werden. - BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R
Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche …
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Im Einzelnen waren bei der Honorierung der Vertragsarztgruppen, die in die Budgetierung einbezogen waren, drei Leistungsbereiche zu unterscheiden (vgl dazu zB BSGE 89, 259, 261 f = SozR 3-2500 § 87 Nr. 34 S 189). - BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 47/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - Ermittlung - Fallpunktzahlen für …
Auszug aus BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R
Die hierbei erfolgende Anknüpfung an den Leistungsumfang in den Quartalen I und II/1996 hat das BSG als grundsätzlich rechtmäßig angesehen (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 30 S 169 f;… SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr 10 und Nr. 10 RdNr 14 f).
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R
Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur …
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats zur eigenständigen Bedeutung einer gesonderten Feststellung der Bemessungsgrundlagen im Rahmen von Individualbudgets (…vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 193;… BSGE 83, 52, 53 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 202) und der Festsetzung von Praxisbudgets (…vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 9), die unabhängig von den Honorarbescheiden angefochten werden können.So lässt sich den älteren - zu Individualbudgets im zahnärztlichen Bereich sowie zu Praxis- und Zusatzbudgets im ärztlichen Bereich ergangenen - Entscheidungen des Senats die Auffassung entnehmen, dass eine Anfechtung der gesondert ergangenen Bescheide auch dann zulässig ist, wenn die jeweiligen Quartalshonorarbescheide nicht angefochten worden sind (…vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 193;… BSGE 83, 52, 53 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 202;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 9).
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für …
Zwar fassen die RLV alle Leistungen zusammen, die als typische dem Praxis- und als spezielle den Zusatzbudgets zugewiesen waren (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12 ff). Vergleichbar mit der Regelung in Ziffer 6.3 letzter Absatz HVV ist jedoch die unter der Geltung der Praxis- und Zusatzbudgets im EBM-Ä vorgesehene Möglichkeit, im Einzelfall zur Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs eine Budgeterweiterung vorzunehmen.Zur Auslegung des Begriffs "besonderer Versorgungsbedarf" hat der Senat mehrfach ausgeführt, dass eine im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung vorliegen müssten, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl hätten (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f; Nr. 17 RdNr 36).
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der …
Zwar fassen die RLV alle Leistungen zusammen, die als typische dem Praxis- und als spezielle den Zusatzbudgets zugewiesen waren (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12 ff). Vergleichbar mit der hier streitigen Regelung ist jedoch die unter der Geltung der Praxis- und Zusatzbudgets im EBM-Ä vorgesehene Möglichkeit, im Einzelfall zur Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs eine Budgeterweiterung vorzunehmen.Zur Auslegung des Begriffs "besonderer Versorgungsbedarf" hat der Senat mehrfach ausgeführt, dass eine im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung vorliegen müssten, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl hätten (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f; Nr. 17 RdNr 36).
Die überdurchschnittliche Abrechnung von Gesprächsleistungen konnte danach nicht zur Freistellung vom Teilbudget "Gesprächsleistungen" führen, weil fachgruppentypische Leistungen keine abweichende Praxisausrichtung belegen können (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f).
- BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 50/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Arzt mit Schwerpunkt Rheumatologie - Orthopäde - …
Dies ist bereits im Verwaltungs- wie im Gerichtsverfahren (siehe den Widerspruchsbescheid und das Urteil des LSG) so zugrunde gelegt worden; das ist nicht zu beanstanden, weil es dem Verfahrensablauf unter Berücksichtigung der Zusammenhänge zwischen Budgetbemessung und Honorarberechnung entspricht (zu diesem Zusammenhang vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 9 in Weiterführung von BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11).Das Produkt aus der pro Fall festgesetzten Fallpunktzahl und der Zahl der Fälle gemäß Nr. 1.4 aaO EBM-Ä ergab die Höhe der Budgets (siehe zuletzt BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11).
Der verbleibende Leistungsbereich, der etwa 20 % des Honorarvolumens umfasste, war unbudgetiert geblieben (sog roter Bereich), ebenso wie die Budgetierungen einige Arztgruppen gänzlich außen vor ließen, so diejenigen, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen wurden oder hochspezialisiert waren oder bei denen die Datenlage als nicht ausreichend zur Berechnung von Budgets angesehen wurde (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12 mwN).
Wie vom Senat ausgeführt (zB BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11), ergab sich deren Rechtsgrundlage aus den durch § 87 Abs. 2a Satz 8 ergänzten Regelungen des § 87 Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 2a Satz 1 und 2 SGB V (idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992, BGBl I 2266, mit Ergänzung durch das 2. GKV-Neuordnungsgesetz vom 23.6. 1997, BGBl I 1520).
a) Die Erweiterung eines Praxisbudgets gemäß Nr. 4.3 aaO EBM-Ä "im Einzelfall zur Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs" erfordert eine im Leistungsangebot der Praxis tatsächlich zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung mit messbarem Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl der Praxis (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15).
- LSG Schleswig-Holstein, 06.10.2009 - L 4 KA 21/07
Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Erweiterung eines …
Da das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 22. März 2006 (B 6 KA 80/04 R) seine Rechtsprechung zu den Ausnahmen von den Teilbudgets EBM 1996 auf die Möglichkeit zur Erweiterung des Praxisbudgets übertragen und einen entsprechenden Anspruch jedenfalls dann verneint habe, wenn die von dem Arzt erbrachten Leistungen typisch seien und dementsprechend keine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung belegen könnten, könnte sich die Frage stellen, ob und in welchem Umfangs sie überhaupt noch einen Ermessensspielraum gehabt habe.Rn. 20 Er erwidert im Wesentlichen: Mit ihrer Auffassung, dass das Praxisbudget wegen gruppenüblicher Leistungen nicht zu erhöhen sei, verkenne die Beklagte die Vorgaben aus dem Urteil des BSG vom 22. März 2006 (B 6 KA 80/04 R, Rn. 15).
Die Quartalshonorare müssen im Falle nachträglicher Budgeterweiterungen neu berechnet werden (BSG, Urt. v. 22. März 2006 - B 6 KA 80/04 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12, juris Rn. 9 m. w. N.).
Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliege, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein wichtiges Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (…vgl. BSG, Urt. v. 16. Mai 2001, a.a.O, juris Rn. 26; Urt. v. 22. März 2006, a.a.O., juris Rn. 15;… Urt. v. 28. Januar 2009 - B 6 KA 50/07 R, juris Rn. 36).
Erhebliches Gewicht könne dem Gesichtspunkt zukommen, dass das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem Spezialisierungsbereich die Budgetgrenze übersteige (Urt. v. 22. März 2006, a.a.O.;… Urt. v. 28. Januar 2009, a.a.O.).
Zum anderen ist die Gruppentypik zwar ein zu berücksichtigender Gesichtspunkt, der jedoch nach der Rechtsprechung des BSG einer Budgeterweiterung nicht entgegen steht, wenn der betreffende Arzt eine Leistung im Verhältnis zur Fachgruppe überdurchschnittlich häufig erbringt (vgl. dazu, im Zusammenhang mit einem hohen Überweisungsanteil BSG, Urt. v. 22. März 2006, a.a.O., juris Rn. 18 m.w.N.).
- BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 10/19 R
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Voraussetzungen für die …
Rn. 18 a) Der Senat hat in stRspr geklärt, dass ein besonderer Versorgungsbedarf als Voraussetzung für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten eine im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung voraussetzt, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl hat (vgl zur Auslegung des Begriffes "besonderer Versorgungsbedarf": BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f;… BSG Urteil vom 28.1.2009 - B 6 KA 50/07 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 17 RdNr 36, jeweils mwN).Das hat der Senat bereits zu den - mit den RLV und den QZV insoweit vergleichbaren - in der Zeit vom 1.7.1997 bis zum 30.6.2003 (aufgehoben mit Beschluss des EBewA vom 19.12.2002, DÄ 2003, A-218) geltenden Arztgruppen- und Zusatzbudgets entschieden (BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 18).
Indizien dafür konnten sich aus hohen Überweisungsanteilen ergeben sowie aus einer im Verhältnis zur Fachgruppe überdurchschnittlichen Leistungshäufigkeit (BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 18).
Zwar hat der Senat in seiner die Arztgruppen- und Zusatzbudgets betreffenden Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass eine im Verhältnis zur Fachgruppe überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit ein Indikator sein kann, der auf einen "besonderen Versorgungsbedarf" hinweist (…BSG Urteil vom 16.5.2001 - B 6 KA 53/00 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31 S 178 = juris RdNr 25; BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 18).
- BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 62/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der Rückforderung aufgrund …
Die diese Grenze überschreitenden Anforderungen wurden nicht gesondert vergütet; erbrachte ein Arzt mehr Leistungen als die nach dem Budget maximal zu vergütende Punktzahl, so erhielt er ungeachtet der Mehrleistungen nur den Budgetmaximalbetrag (zur Wirksamkeit und Wirkungsweise der Regelungen über die Praxis- und Zusatzbudgets siehe BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11; siehe auch BSG…, Urteil vom 28.1.2009 - B 6 KA 50/07 R -, RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 87 vorgesehen). - BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R
Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche …
Rn. 12 2. Der Senat hat es bereits wiederholt als zulässig erachtet, dass im Vertragsarztrecht Vorfragen, die Auswirkungen für mehrere Quartale haben, in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren - losgelöst von der Anfechtung eines konkreten Honorarbescheids - geklärt werden (…vgl BSGE 83, 218, 219 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21 S 108;… BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 RdNr 11; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 9). - BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 30/06 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - keine rückwirkende Erteilung einer Genehmigung …
Ebenso hat das BSG die zum 1.7.1997 im EBM-Ä eingeführten Praxis- und Zusatzbudgets als unbedenklich erachtet, wonach die je Arztpraxis und Abrechnungsquartal erbrachten Leistungen nur bis zu einer begrenzten Gesamtpunktzahl abrechenbar waren und ein diese Grenzen überschreitendes Leistungs- bzw Umsatzvolumen das Honorar nicht weiter erhöhte (stRspr des BSG, zuletzt BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 11 ff mwN). - BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines …
Zwar fassen die RLV alle Leistungen zusammen, die als typische dem Praxis- und als spezielle den Zusatzbudgets zugewiesen waren (vgl BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 12 ff). Vergleichbar mit der hier streitigen Regelung ist jedoch die unter der Geltung der Praxis- und Zusatzbudgets im EBM-Ä vorgesehene Möglichkeit, im Einzelfall zur Sicherstellung eines besonderen Versorgungsbedarfs eine Budgeterweiterung vorzunehmen.Zur Auslegung des Begriffs "besonderer Versorgungsbedarf" hat der Senat mehrfach ausgeführt, dass eine im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung vorliegen müssten, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl hätten (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f; Nr. 17 RdNr 36).
Die überdurchschnittliche Abrechnung von Gesprächsleistungen konnte deshalb nicht zur Freistellung vom Teilbudget "Gesprächsleistungen" führen, weil fachgruppentypische Leistungen keine abweichende Praxisausrichtung belegen können (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 RdNr 15 f).
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 19/10 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines …
- BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/06 R
Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - neue Bundesländer - …
- BSG, 25.03.2015 - B 6 KA 22/14 R
Vertragspsychotherapeut - Zulässigkeit der Beschränkung des Mindestpunktwerts für …
- BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 17/06 R
Rechtmäßigkeit der Festlegung der Praxiskostensätze für die Berechnung der …
- BSG, 06.03.2024 - B 6 KA 2/23 R
Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen - …
- LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 25/08
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Auslegung der Ausnahmeregelung nach Ziff 6.3 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 3 KA 56/15
Anerkennung einer Praxisbesonderheit bei der Bemessung eines …
- LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 29/08
Anspruch eines Facharztes für Chirurgie mit Berechtigung zur Erbringung von …
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des …
- LSG Hessen, 17.03.2010 - L 4 KA 28/08
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vorstand der …
- LSG Baden-Württemberg, 19.09.2007 - L 5 KA 4288/06
Bewertungsausschuss - Freistellung der fachärztlichen Internisten mit …
- BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 31/19 R
Vertragsärztliche Versorgung - Bewertung der schnittbildradiologischen Leistungen …
- BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 6/10 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufteilung der …
- BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 2/06 R
Bewertungsausschuss - Begrenzung des 24-prozentigen Aufschlags auf …
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 39/05 R
Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine gesonderte …
- BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 35/05 R
Vertragsarzt - Notfalldienst - Voraussetzung für Abrechnung der Verweilgebühr
- LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden …
- BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Laborpraxis - Rechtmäßigkeit des Kostenaufschlags …
- BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 26/08 R
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - …
- LSG Hessen, 18.06.2008 - L 4 KA 1/07
Vertragsärztliche Versorgung - gerichtliche Überprüfbarkeit des Rechtsbegriffes …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2007 - L 7 KA 35/01
Erweiterung eines Zusatzbudgets; (weitere) Erweiterung des Praxisbudgets; Arzt …
- SG Marburg, 29.11.2006 - S 12 KA 492/06
Vertragsärztliche Versorgung - keine vollständige Übertragung der …
- BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 30/19 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 12/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des …
- LSG Hessen, 11.08.2010 - L 4 KA 52/08
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag - Vereinbarkeit des …
- BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 41/09 B
- SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 422/09
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - keine Sonderregelung für …
- LSG Hessen, 13.09.2017 - L 4 KA 34/14
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 614/10
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des …
- SG Stuttgart, 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08
Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Bildung der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2013 - L 24 KA 45/11
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Praxisbesonderheit - …
- SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 249/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des …
- SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 18/07
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische …
- LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen
- SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 12/08
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Sonderregelung für …
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 83/07
Zuerkennung einer Sonderregelung im Rahmen des versorgungsärztlichen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2020 - L 7 KA 46/16
Vertragsarzt - Regelleistungsvolumen - Praxisbesonderheiten - Berücksichtigung …
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
- SG Berlin, 22.02.2012 - S 83 KA 213/11
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsvertrag (HVV) 2009 der …
- SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Einbeziehung von probatorischen …
- SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Einbeziehung probatorischer …
- LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 1125/15
- LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 1282/15
- LSG Sachsen, 19.03.2014 - L 8 KA 49/11
Festlegung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumina (RLV) zur …
- SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 527/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Abzug extrabudgetärer …
- LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 1/16
Vergütung der Leistungen der ambulanten praxisklinischen Betreuung und Nachsorge
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 11/15
Neubescheidung von vertragsärztlichen Honoraransprüchen
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2011 - L 5 KA 4867/09
- SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 278/07
Honorarverteilungsvertrag - Internistin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie - …
- SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 169/08
Kassenärztliche Vereinigung - keine Berechtigung zur Aufrechnung von …
- SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 84/08
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit der abgestaffelten Vergütung bei …
- LSG Hamburg, 02.08.2018 - L 5 KA 2/16
Vergütung der Leistungen der ambulanten praxisklinischen Betreuung und Nachsorge
- LSG Sachsen, 20.03.2013 - L 8 KA 33/11
- SG Berlin, 30.11.2011 - S 83 KA 199/10
Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilungsvertrag (HVV) der …
- SG Marburg, 13.02.2009 - S 12 KA 353/07
Zuerkennung eines höheren Regelleistungsvolumens gegenüber einer Kinder- und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2007 - L 7 KA 252/03
Überprüfungsbescheid; Praxisbudget; Erweiterung
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2020 - L 7 KA 12/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Auslegung - Vergleich - Nachvergütung eines …
- SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit …
- SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - doppeltes …
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 49/07
Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Zuerkennung …
- SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 172/10
Kassenärztliche Vereinigung - MKG-Chirurg - Honorarverteilung - abgestaffelte …
- LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2021 - L 4 KA 66/18
Anforderungen an die Bemessung der Fallzahlen durch die Kassenärztliche …
- SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische …
- SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 1392/05
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit …
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 237/07
Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung - Regelleistungsvolumen - keine …
- SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
Vertragsärztliche Versorgung - Fachgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie - …
- SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 162/07
Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Fachärzten für Diagnostische …
- SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 80/08
Honorarverteilungsvertrag - Fachgruppe mit atypischen Versorgungsbedarf - …
- BSG, 27.09.2012 - B 6 KA 22/12 B
- SG München, 16.03.2022 - S 38 KA 170/20
Gestaltungsspielraum bei Festlegung des Honorarverteilungsmaßstabes
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 3426/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2011 - L 24 KA 105/09
- SG Marburg, 06.07.2006 - S 12 KA 701/05
Vertragsarzt - Abrechnung von hämatologische Leistungen nach Abschn 13.3.4 EBM-Ä …
- SG Marburg, 05.07.2006 - S 12 KA 701/05
Abrechnung hämatologischer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2017 - L 5 KA 2456/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2010 - L 24 KA 78/08
- LSG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - L 5 KA 3651/15
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