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| FG Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 6 Ko 5/94 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Finanzgerichtsordnung; Erinnerungsbeschluß durch Berichterstatter
Papierfundstellen
- EFG 1996, 560
Wird zitiert von ... (3)
- FG Münster, 07.06.2010 - 9 Ko 647/10
Kostenfestsetzung nach Hauptsacheerledigung
Rn. 13 Zum Parallelproblem der Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Gerichtskostenfestsetzungen (vor Schaffung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 66 GKG) wurde von der überwiegenden Meinung zudem dieselbe Auffassung vertreten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 1993 6 Ko 12/93, EFG 1994, 668; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Januar 1996 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 9. Februar 2001 2 Ko 16/99, EFG 2001, 654). - FG Münster, 10.07.2012 - 11 Ko 3705/11
Voraussetzungen für die Anrechnung einer Geschäftsgebühr zur Hälfte auf eine nach …
Rn. 52 Zum Parallelproblem der Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Gerichtskostenfestsetzungen (vor Schaffung der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 66 GKG) wurde von der überwiegenden Meinung zudem dieselbe Auffassung vertreten (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Dezember 1993, 6 Ko 12/93, EFG 1994, 668; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. Januar 1996, 6 Ko 5/94, EFG 1996, 560; Niedersächsisches FG, Beschluss vom 09. Februar 2001, 2 Ko 16/99, EFG 2001, 654). - FG Niedersachsen, 09.02.2001 - 2 KO 16/99
Allgemeinen Verfahrensgebühr bei Klagerücknahme nach Unterzeichnung des …
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