Rechtsprechung
| VG Berlin, 29.11.2011 - 6 L 12.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 ZensG 2011, § 7 ZensG 2011, § 8 ZensG 2011, § 13 ZensG 2011, § 18 ZensG 2011
Rechtmäßigkeit der Haushaltebefragung des Zensus 2011 - Kanzlei Prof. Schweizer
Verwaltungsgericht Berlin: Anonymisierte Verarbeitung rechtmäßig erhobener personenbezogener Daten kein gravierender Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 5 M 11.10
Ausländerrecht: Passentziehung; Ausreiseverbot; begründete Annahme der …
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 6 L 12.11
Darüber hinaus haben die Antragstellerinnen ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, weil unklar ist, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreiten und damit von weiteren, nicht offen gelegten Einkünften der Antragstellerinnen auszugehen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. April 2010 - 5 M 11.10 - Juris und vom 12. März 2010 - 12 M 9.10 -).Ihrem Bedarf für den Lebensunterhalt von monatlich mindestens 1... EUR (Miete 5... EUR und Regelbedarf von 656 EUR) steht lediglich ein Einkommen der Antragstellerin zu 2) von (netto) 4... EUR gegenüber; angesichts dieses offenkundigen Missverhältnisses und der anwaltlichen Vertretung bedurfte es auch keines vorherigen Hinweises des Gerichts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010, a.a.O., Rdnr. 2 unter Hinweis auf BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2001 - XI B 76.00 u.a. - Juris Rdnr. 8).
- BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10
Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung; …
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 6 L 12.11
Die Haushaltebefragung greift zwar in das (sich aus Art. 2 Abs. 1 GG ergebende) Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein, jedoch ist eine solche Erhebung zulässig, wenn sie auf der Grundlage eines förmlichen Gesetzes erfolgt, das den Verwendungszweck der betroffenen Information hinreichend präzise umgrenzt, wenn sie weiter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und wenn das Gesetz schließlich organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen trifft, die der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 8 C 7.10 - Juris Rdnr. 29). - VG Gießen, 13.10.2011 - 4 L 2533/11
Zensus 2011
Auszug aus VG Berlin, 29.11.2011 - 6 L 12.11
Rn. 10 Die Vorschriften des Zensusgesetzes 2011 (zur Haushaltebefragung) sind auch nicht, wie die Antragstellerinnen meinen, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Verfassungsrecht unanwendbar (ebenso VG Gießen, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 4 L 2533/11.GI - Juris Rdnr. 8).
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