Rechtsprechung
| VG Mainz, 26.01.2011 - 6 L 18/11.MZ |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichterfüllung abgaberechtlicher Pflichten als Fall der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Gastwirt verliert Konzession wegen Steuerschulden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gastwirt mit Steuerschulden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gastwirt mit Steuerschulden - Die Stadt entzieht ihm wegen fehlender Zuverlässigkeit die Konzession
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verlust der Gastwirtskonzession wegen Steuerschulden
- schrittmacher-kanzlei.de (Kurzinformation)
Entzug der Gaststättenerlaubnis wegen Steuerschulden - Sanierungskonzept kann helfen
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Gastwirt verliert Konzession wegen Steuerschulden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerschulden: Gastwirt kann Konzession für Imbiss entzogen werden - Auch nachträglich erstellte Steuererklärung beseitigt nicht Zuverlässigkeitsmangel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VG Mainz, 26.01.2011 - 6 L 18/11
Zu einer abweichenden Beurteilung besteht nur dann Anlass, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden an einem Sanierungskonzept arbeitet, sodass die baldige Besserung seiner Lage zu erwarten ist (vergleiche zu alledem BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - BVerwG 1 C 146.80] ). - BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG Mainz, 26.01.2011 - 6 L 18/11
Einem Gewerbetreibenden fehlt die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996, GewArch 1999, 72). - VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Betriebsfortführung …
Auszug aus VG Mainz, 26.01.2011 - 6 L 18/11
Die von der Antragsgegnerin in Ziffer 3 ihrer Verfügung angedrohte Vollstreckung "für den Fall, dass der Antragsteller entgegen dieser Verfügung die Gaststätte weiter betreibt" mit Zwangsmitteln (unmittelbarer Zwang) ist rechtlich nämlich nicht möglich; bei unberechtigter Weiterführung des Betriebs bedarf es zur Anwendung von Zwangsmitteln vielmehr (noch) einer Schließungsverfügung nach § 31 GastG - 7 - - 8 - i.V.m. § 15 Abs. 2 Gewerbeordnung - GewO , weil der Widerruf als rechtsgestaltender Verwaltungsakt nicht mit Zwangsmitteln vollstreckt werden kann (…Michel/Kienzle, Gaststättengesetz, 13. Auflage 1999, § 15 Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1996, 489; VGH Mannheim, GewArch 1994, 30). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 11 B 12401/96
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Gastwirt; Verletzung der Aufsichtspflicht; …
Auszug aus VG Mainz, 26.01.2011 - 6 L 18/11
Die von der Antragsgegnerin in Ziffer 3 ihrer Verfügung angedrohte Vollstreckung "für den Fall, dass der Antragsteller entgegen dieser Verfügung die Gaststätte weiter betreibt" mit Zwangsmitteln (unmittelbarer Zwang) ist rechtlich nämlich nicht möglich; bei unberechtigter Weiterführung des Betriebs bedarf es zur Anwendung von Zwangsmitteln vielmehr (noch) einer Schließungsverfügung nach § 31 GastG - 7 - - 8 - i.V.m. § 15 Abs. 2 Gewerbeordnung - GewO , weil der Widerruf als rechtsgestaltender Verwaltungsakt nicht mit Zwangsmitteln vollstreckt werden kann (…Michel/Kienzle, Gaststättengesetz, 13. Auflage 1999, § 15 Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1996, 489; VGH Mannheim, GewArch 1994, 30).
- VG Mainz, 22.11.2018 - 1 K 1375/17
Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers der versehentlichen Anhörung eines …
Darüber hinaus verschafft er sich damit in unlauterer Weise im Geschäftsleben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten, die ihre Steuerpflichten ordnungsgemäß erfüllen (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 6 L 18/11.MZ -, juris Rn. 9; VG Würzburg…, Beschluss vom 16. Oktober 2017 - W 6 K 17.707 -, juris Rn. 28).
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