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Rechtsprechung
   VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14822
VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07 (https://dejure.org/2007,14822)
VG Aachen, Entscheidung vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 (https://dejure.org/2007,14822)
VG Aachen, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 6 L 184/07 (https://dejure.org/2007,14822)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (22)

  • VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 183/07

    Fortnahme eines nicht verhaltensgerecht untergebrachten Tierbestandes durch die …

    Auszug aus VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07
    Rn. 7 Der Fortnahme der auf dem Grundstück der Antragstellerin und ihres Ehemannes - des Antragstellers des Parallelverfahrens 6 L 183/07 - vorgefundenen 13 Hunde, 18 Hühner, acht Hängebauchschweine, fünf Katzen, drei Ziegen, zwei Finken und zwei Wellensittiche sowie der Fortnahme einer Ratte, einer Schildkröte, eines Zwerghamsters, eines Ponys und eines Esels (siehe insoweit etwa das "Protokoll über die Durchsuchung und Sicherstellung von Tieren" auf Blatt 124 der Beiakte I) durch den Antragsgegner am 22. März 2007 lag jedoch nach dem Inhalt der Akten keine Anordnung der Fortnahme gemäß § 16 a Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) mit Verwaltungsaktcharakter zugrunde.

    Rn. 11 Weder den im zum Eilverfahren 6 L 183/07 vorgelegten Verwaltungsvorgang des Antragsgegners (dort Blatt 120 bis 122) abgelegten handschriftlichen Notizen über den Ablauf der Durchsuchung vom 22. März 2007 noch dem "Protokoll über die Durchsuchung und Sicherstellung von Tieren" und - insbesondere - dem Vermerk des Antragsgegners vom 5. April 2007 hinsichtlich des Verlaufs der Maßnahme vom 22. März 2007 (Blatt 171 ff. der Beiakte I zum Verfahren 6 L 183/07) lässt sich der Erlass eines Verwaltungsaktes gegen die Antragstellerin mit dem vorgenannten Inhalt entnehmen.

    Rn. 16 Die Lesart, der Antragsgegner habe am 22. März 2007 keine Fortnahmeanordnung ausgesprochen, wird ferner durch einen Blick in den sonstigen Akteninhalt, zu dem neben dem Inhalt der Streitakte der Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 6 L 183/07 nebst diesbezüglich vom Antragsgegner vorgelegtem Verwaltungsvorgang, 6 L 215/05, 6 K 1741/06 und 6 K 6/07 - der Klagen der Antragstellerin und ihres Ehemannes auf Wiedergestattung der Haltung von Hunden - und des insoweit vom Antragsgegner übersandten Verwaltungsvorgangs zuzüglich der Bußgeldakte der Staatsanwaltschaft B. - 603 Js 1581/06 OWi - zu zählen ist, gestützt.

    Rn. 49 Denn der Amtstierarzt des Antragsgegners hat seine anlässlich der Maßnahme vom 22. März 2007 gemachten Wahrnehmungen zum einen handschriftlich dokumentiert (siehe Blatt 120 bis 122 der Beiakte I zum Verfahren 6 L 183/07) und zum anderen in einem ausführlichen Vermerk vom 5. April 2007 niedergelegt und bewertet und solchermaßen eine sachverständige Aussage zur Tierhaltung der Antragstellerin und ihres Ehemannes gemacht.

    Rn. 51 Aus den - durch zahlreiche, auf einer CD-Rom abgespeicherte Lichtbilder (siehe Blatt 158 der Beiakte I zum Verfahren 6 L 183/07) veranschaulichten und ohne Weiteres nachvollziehbaren - Feststellungen des Amtstierarztes des Antragsgegners ergibt sich unmittelbar, dass die Tierhaltung der Antragstellerin am 22. März 2007 nicht den Anforderungen des § 2 Nr. 1 TierSchG entsprach und die fortgenommenen Tiere dadurch erheblich vernachlässigt waren.

    Nach den Darlegungen des niedergelassenen Tierarztes vom 26. März 2007 (Blatt 135 der Beiakte I zum Verfahren 6 L 183/07), dem die Katze noch am 22. März 2007 vorgestellt wurde, habe die Katze sich in einem schlechten Ernährungszustand befunden.

    Rn. 60 Soweit die Antragstellerin vorträgt und mit Schriftsatz vom 13. Juli 2007 zum Verfahren 6 L 183/07 wiederholt, bei den Katern, die sich bei der Durchsuchung auf dem Anwesen aufgehalten hätten, könne es sich nur um wildlebende Katzen oder Katzen aus der Nachbarschaft handeln und bei der angeblich schwer erkrankten Katze handele es sich um eine Wildkatze, die ihr nicht gehöre, steht dem entgegen, dass der Antragsgegner im Schriftsatz vom 22. Mai 2007 substantiiert ausführt, die schwer erkrankte Katze sei keine Wildkatze gewesen, sondern eine europäische Hauskatze.

    Die pauschale Bemerkung der Antragstellerin im Schriftsatz vom 13. Juli 2007 zum Verfahren 6 L 183/07, bei genauem Hinsehen seien die vorhandenen Trittsiegel zu erkennen gewesen, vermag die Ausführungen des Antragsgegners nicht zu entkräften.

  • VG Aachen, 30.03.2007 - 6 L 73/07

    Anordnung der Fortnahme und der anderweitigen pfleglichen Unterbringung von …

    Auszug aus VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07
    Rn. 9 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 25. Mai 1998 - 4 E 24/98 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1999, 117; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH B.-W.), Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, juris; Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris.

    Rn. 23 Vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 18. August 1981 - Bs V 8/81 -, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl.) 1982, 218; VGH B.-W., Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 10 S 2446/90 -, NVwZ 1990, 1195, 1196; VG Aachen, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris; für das Hauptsacheverfahren etwa: OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 1989 - 3 A 645/85 -, NVwZ 1989, 1089; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 42 Rn. 3 ff. und § 113 Rn. 4.

    Rn. 50 Vgl. zu dieser Anforderung VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, und Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris.

  • VG Aachen, 29.08.2007 - 6 K 1741/06

    Wiedergestattung der Haltung von Hunden; Häufung von Verstößen gegen …

    Auszug aus VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 184/07
    Rn. 16 Die Lesart, der Antragsgegner habe am 22. März 2007 keine Fortnahmeanordnung ausgesprochen, wird ferner durch einen Blick in den sonstigen Akteninhalt, zu dem neben dem Inhalt der Streitakte der Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 6 L 183/07 nebst diesbezüglich vom Antragsgegner vorgelegtem Verwaltungsvorgang, 6 L 215/05, 6 K 1741/06 und 6 K 6/07 - der Klagen der Antragstellerin und ihres Ehemannes auf Wiedergestattung der Haltung von Hunden - und des insoweit vom Antragsgegner übersandten Verwaltungsvorgangs zuzüglich der Bußgeldakte der Staatsanwaltschaft B. - 603 Js 1581/06 OWi - zu zählen ist, gestützt.

    So heißt es etwa im Schriftsatz des Antragsgegners vom 9. Juli 2007 in den Klageverfahren 6 K 1741/06 und 6 K 6/07, "mit Ordnungsverfügung vom 05.04.2007 (sei) die behördliche Fortnahme von 13 Hunden ... angeordnet" worden, was dagegen spricht, dass der Antragsgegner eine solche Rechtsfolge bereits am 22. März 2007 hat setzen wollen.

    Über die nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage 6 K 1741/06 ist noch nicht entschieden.

  • VG Karlsruhe, 05.05.2008 - 11 K 645/08

    Tierschutzrechtliche Wegnahme eines Tieres wegen Vernachlässigung

    Nicht erforderlich ist, dass zu jedem fortgenommenen Tier ein Gutachten eines beamteten Tierarztes vorliegt (VG Aachen, Urteil vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 - m.w.N., juris).

    Vielmehr handelt es sich bei sämtlichen Gesichtspunkten um Indizien, deren Einschlägigkeit anhand der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu überprüfen ist und die erforderlichenfalls gegeneinander abzuwägen sind (VG Aachen, Urteil vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 - m.w.N., juris).

    Die dargelegten Gesamtumstände rechtfertigen die Annahme, dass ..., ... und ... als "Strohmänner" bzw. ... als "Strohfrau" gegenüber den Behörden auftreten sollten, um ihrer Mutter die derzeit illegale Fortsetzung der Tierhaltung und -betreuung zu ermöglichen (vgl. zu einem ähnlichen Fall VG Aachen, Urteil vom 27.07.2007 - 6 L 184/07, juris).

  • VG Aachen, 29.08.2007 - 6 K 1741/06

    Wiedergestattung der Haltung von Hunden; Häufung von Verstößen gegen …

    Rn. 18 Mit Beschluss vom 27. Juli 2007 - 6 L 184/07 - hat das erkennende Gericht den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches vom 24. April 2007 gegen durch Ordnungsverfügung vom 5. April 2007 bestätigte mündliche Anordnungen des Beklagten vom 22. März 2007 abgelehnt.

    Bezug genommen wird außerdem auf den Inhalt der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Aachen 603 Js 1581/06 OWi, der Gerichtsakten 6 K 6/07, 6 L 183/07, 6 L 184/07 und 6 L 215/05 sowie auf den von dem Beklagten zu dem Verfahren 6 L 183/07 vorgelegten Verwaltungsvorgang.

    Zur näheren Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen in dem unter gleichem Rubrum gefassten Beschluss vom 27. Juli 2007 im Verfahren 6 L 184/07 verwiesen.

  • VG Karlsruhe, 02.11.2012 - 1 K 2596/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Bestimmtheit einer Aufforderung an einen Tierhalter …

    Dieser aus den Grundrechten und dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Anspruch setzt voraus, dass durch rechtswidriges hoheitliches Handeln Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Betroffenen verletzt oder beeinträchtigt worden sind und der dadurch geschaffene rechtswidrige Zustand beseitigt werden kann (VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.05.2008 - 11 K 645/08 -, n.v.; VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 36).

    Denn ein Gutachten im Sinne des § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG liegt bereits dann vor, wenn der gesetzlich als Sachverständige vorgesehene Amtstierarzt - gegebenenfalls auch in der Form eines Aktenvermerks - eine Aussage zu einer sein Fachgebiet betreffenden Frage macht (VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 44 f.).

    Denn im Rahmen der §§ 2, 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG geht es darum, wer für die tierschutzwidrigen Verhältnisse verantwortlich ist (VG Aachen, Beschluss vom 27.07.2007 - 6 L 184/07 -, juris Rn. 66 ff. m.w.N.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, NuR 2006, 441 = juris Rn. 6).

  • VG Aachen, 27.07.2007 - 6 L 183/07

    Fortnahme eines nicht verhaltensgerecht untergebrachten Tierbestandes durch die …

    Rn. 7 Der Fortnahme der auf dem Grundstück des Antragstellers und seiner Ehefrau - der Antragstellerin des Parallelverfahrens 6 L 184/07 - vorgefundenen 13 Hunde, 18 Hühner, acht Hängebauchschweine, fünf Katzen, drei Ziegen, zwei Finken und zwei Wellensittiche sowie der Fortnahme einer Ratte, einer Schildkröte, eines Zwerghamsters, eines Ponys und eines Esels (siehe insoweit etwa das "Protokoll über die Durchsuchung und Sicherstellung von Tieren" auf Blatt 124 der Beiakte I) durch den Antragsgegner am 22. März 2007 lag jedoch nach dem Inhalt der Akten keine Anordnung der Fortnahme gemäß § 16 a Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) mit Verwaltungsaktcharakter zugrunde.

    Rn. 16 Die Lesart, der Antragsgegner habe am 22. März 2007 keine Fortnahmeanordnung ausgesprochen, wird ferner durch einen Blick in den sonstigen Akteninhalt, zu dem neben dem Inhalt der Streitakte und des diesbezüglich vom Antragsgegner vorgelegten Verwaltungsvorganges auch der Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren 6 L 184/07, 6 L 215/05, 6 K 1741/06 und 6 K 6/07 - der Klagen des Antragstellers und seiner Ehefrau auf Wiedergestattung der Haltung von Hunden - und des insoweit vom Antragsgegner übersandten Verwaltungsvorgangs nebst der Bußgeldakte der Staatsanwaltschaft B. - 603 Js 1581/06 OWi - zu zählen ist, gestützt.

  • VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 14/09

    Eilantrag einer Tierhalterin gegen die Fortnahme ihrer Tiere durch den …

    Rn. 32 Vgl. zu dieser Anforderung: VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, Beschlüsse vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris, und vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07, 6 L 184/07 -, juris.
  • VG Aachen, 02.08.2007 - 6 L 264/07

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung bzgl. der Veräußerung nicht verhaltensgerecht …

    Rn. 39 Vgl. zu dieser Anforderung: VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, Beschlüsse vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris, und vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07, 6 L 184/07 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2022 - 3 M 43/22

    Sofortvollzug ohne vorausgehenden sicherheitsbehördlichen Verwaltungsakt

    Rn. 5 Soweit der Antragsgegner in diesem Zusammenhang meint, die verwaltungsaktlose Fortnahme allein auf § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG stützen zu können und hierfür auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Aachen (Urteil vom 27. Juli 2007 - 6 L 184/07 - juris) bzw. des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (Beschluss vom 25. Mai 1998 - 4 E 24/98 - juris) verweist, ist dem nicht zu folgen.
  • VG Aachen, 16.10.2009 - 6 L 391/09

    Formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Veräußerungsanordnung über die sich …

    Rn. 27 Vgl. zu dieser Anforderung: VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, juris, Beschlüsse vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris, und vom 27. Juli 2007 - 6 L 183/07, 6 L 184/07 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2024 - 3 M 144/24

    Pferdezucht: Anordnung zur Beantragung von Equidenpässen und zur Auflösung eines …

    Die Konstruktion eines Strohmannverhältnisses lässt die tierschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Tierhalters nicht entfallen (vgl. VG Aachen, Urteil vom 27. Juli 2007 - 6 L 184/07 - juris Rn. 73 ff.).
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