Rechtsprechung
| VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 22.03.2016 - 1 C 10.15
Abschiebungsanordnung; Aufnahme; Asylantrag; Antragsrücknahme; Beschränkung; …
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Diese Zustimmungserklärung mit der Folge einer ausschließlichen Zuständigkeit Kroatiens zur Prüfung der Asylanträge der Antragsteller entfaltet dabei konstitutive Wirkung (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.3.2016 - 1 C 10.15 -, ), da der prüfende Mitgliedstaat damit das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen der Zuständigkeitsnorm bestätigt und eine (zeitlich befristete) Zusage für die Prüfung des Asylbegehrens des jeweiligen Antragstellers erteilt.Auch systematische Gründe sprechen für die konstitutive Wirkung der Zuständigkeitserklärung (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 22.3.2016 - 1 C 10.15 -, zur inhaltsgleichen Bestimmung des Art. 18 Abs. 7 Dublin II-VO).
Ein allgemeines individualschützendes Recht auf Prüfung des Asylantrags durch einen bestimmten Mitgliedstaat besteht nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2016 - 1 C 10.15 - …und Urt. v. 27.10.2015 - 1 C 32.14 -, beide ).
Entgegen der Auffassung der Antragsteller würde selbst die kurzzeitige faktische Nichtanwendung der Dublin-Regeln im 4. Quartal 2015 nicht zu einer für das Gericht normativ beachtlichen Außerkraftsetzung der Dublin-Verordnung führen, da diese verbindlich ist und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat gilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.2016 - 1 C 10.15 -, unter Hinweis auf Art. 288 Abs. 2 AEUV ).
- VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 283/17
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Mit Schriftsatz vom 27.3.2017 erhoben die Antragsteller eine Anhörungsrüge gem. § 152 a VwGO (6 L 283/17.A) und beantragten zudem sinngemäß,.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Verfahrensakte und auf die Verfahrensakten zu den Gerichtsverfahren 6 K 2589/16.A, 6 L 1116/16.A und 6 L 283/17.A sowie die Behördenakte Bezug genommen.
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen …
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Bei einer unionsrechtlich nicht geklärten Rechtsfrage, die das Verwaltungsgericht im Eilverfahren vorläufig zu Lasten des Asylbewerbers entscheidet, ist das Überwiegen des Suspensivinteresses des Asylbewerbers nur dann zu bejahen sein, wenn besondere, in der Person des Asylbewerbers liegende Gründe die Rücküberstellung in einen anderen Mitgliedstaat mit der Folge, dass das Hauptsacheverfahren in Deutschland von dort aus betrieben werden muss, unzumutbar erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.1.2017 - 2 BvR 2013/16 -, ).
- EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Auch der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache "Abdullahi" entschieden, dass in einer Situation wie der vorliegenden, in der der ersuchte Mitgliedstaat der Aufnahme des Asylbewerbers zugestimmt hat, der Betroffene der Entscheidung, den Asylantrag nicht zu prüfen und den Asylbewerber in einen anderen Mitgliedstaat zu überstellen, nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urt. v. 10.12.2013 - C-394/12 -, ; nunmehr geregelt in Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO). - VG Cottbus, 23.02.2017 - 5 K 1560/16
Dublin-Verfahren
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Insbesondere erfolgte auch keine Aufkündigung des Dublin III-Abkommens durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in rechtlicher Hinsicht, da die Dublin III-VO vollzogen wurde und wird (vgl. auch VG Cottbus, Urt. v. 23.2.2017 - 5 K 1560/16.A -, ; VG München, Beschl. v. 11.1.2017 - M 8 S 16.51193 -, ). - VG München, 11.01.2017 - M 8 S 16.51193
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen in …
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Insbesondere erfolgte auch keine Aufkündigung des Dublin III-Abkommens durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in rechtlicher Hinsicht, da die Dublin III-VO vollzogen wurde und wird (…vgl. auch VG Cottbus, Urt. v. 23.2.2017 - 5 K 1560/16.A -, ; VG München, Beschl. v. 11.1.2017 - M 8 S 16.51193 -, ). - EuGH, 26.07.2017 - C-490/16
Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen …
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Hintergrund dieser Rechtspraxis ist ein bislang nicht entschiedenes Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs der Republik Slowenien vom 14.9.2016 an den EuGH (Az. ZI. C-490/16) zur Rechtsfrage, ob die Durchquerung der Länder der Westbalkanroute im Zuge des Flüchtlingsstroms, welcher staatlich organisiert gewesen sei, als illegale Einreise i.S.v. Art. 13 Abs. 1 Dublin III-VO zu werten ist. - BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme; …
- BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 24.15
Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang; …
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Vom Sinn und Zweck der Regelungen her und vor dem Hintergrund, dass ein Schutzsuchender einen materiellen Anspruch auf Prüfung seines Schutzbegehrens hat, darf lediglich nicht die Situation eines "refugee in orbit" (in Anlehnung an BVerwG, Urt. v. 27.4.2016 - 1 C 24/15 -, ) eintreten, in der sich kein Mitgliedstaat für die sachliche Prüfung des Asylantrags als zuständig ansieht, was hier allerdings aufgrund der Zuständigkeitserklärung Kroatiens nicht der Fall ist. - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a …
Auszug aus VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
Hieran fehlt es im vorliegenden Fall und zwar unabhängig davon, ob man bei gleichzeitig erhobener Anhörungsrüge dieses Rechtsinstitut als lex specialis gegenüber § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO begreift, da anderenfalls die Fristen des § 152 a Abs. 2 VwGO ausgehöhlt werden würden (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschl. v. 30.6.2005 - 13 S 881/05 - NVwZ 2006, 219; VGH München, Beschl. v. 22.11.2010 - 1 CS 10.2629 - BeckRS 2011, 45921). - VGH Bayern, 22.11.2010 - 1 CS 10.2629
Auschluss des Rückgriffs auf das Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2 …
- VG Leipzig, 19.06.2017 - 6 K 2589/16
Keine Außerkraftsetzung der Dublin-Verordnung
Mit Schriftsatz vom 27.3.2017 beantragten die Kläger die Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 16.3.2017 gem. § 80 Abs. 7 VwGO (6 L 287/17.A) und erhoben zudem am gleichen Tag eine Anhörungsrüge gem. § 152 a VwGO (6 L 283/17.A).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, insbesondere das Protokoll der mündlichen Verhandlung und die Verfahrensakten in den Eilverfahren (6 L 1116/16.A, 6 L 283/17.A und 6 L 287/17.A) verwiesen sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang der Beklagten ergänzend Bezug genommen.
3) Auch in Ansehung des Vortrags des Prozessbevollmächtigen der Kläger, dass der Grenzübertritt der Kläger 1. und 2. nach Kroatien im Zuge des großen Flüchtlingsstromes nicht illegal erfolgt sei, da die kroatischen Behörden den Grenzübertritt geleitet und die Weiterleitung der ankommenden Flüchtlinge nach Slowenien begleitet hätten und ihnen - also auch den Klägern zu 1. und 2. - insofern ein schlüssiges Visum erteilt worden sei, sieht sich das Gericht nicht dazu veranlasst, seine bereits in den Beschlüssen vom 16.3.2017 (6 L 1116/16.A) sowie vom 7.4.2017 (6 L 287/17.A) mitgeteilte Rechtsauffassung zu korrigieren.
- VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 283/17 Mit Schriftsatz vom 27.3.2017 beantragten die Antragsteller die Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 16.3.2017 gem. § 80 Abs. 7 VwGO (6 L 287/17.A).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Verfahrensakte und auf die Verfahrensakten zu den Gerichtsverfahren 6 K 2589/16.A, 6 L 1116/16.A und 6 L 287/17.A sowie die Behördenakte Bezug genommen.
Diesbezüglich wird auf die rechtlichen Ausführungen im Beschluss des Gerichts vom heutigen Tag hinsichtlich des durch die Antragsteller parallel erhobenen Antrags gem. § 80 Abs. 7 VwGO verwiesen (Az. 6 L 287/17.A), mit dem der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 16.3.2017 abgelehnt wurde.
- VG Düsseldorf, 20.03.2024 - 22 L 497/24
Systemische Mängel, Vorlagebeschluss EuGH, Aufnahmestopp, Aufnahmeverweigerung, …
Rn. 60 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, Rn. 19; vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 22 L 349/19.A -, juris, Rn. 4; Beschluss vom 13. August 2020 - 22 L 1466/20.A -, juris, Rn. 16 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 7. Mai 2018 - 6 L 202/18.A -, juris, Rn. 61; VG Augsburg, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 7 S 17.35640 -, juris, Rn. 37; VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2019 - 23 L 103.19.A -, juris, Rn. 6; VG Bremen, Beschluss vom 18.12.2019 - 5 V 2644/19 -, juris, Rn. 41 f.; VG Cottbus, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 5 L 212/18.A -, juris, Rn. 22; VG Freiburg, Beschluss vom 24. November 2017 - 2 K 7807/17 -, juris, Rn. 43; VG Leipzig, Beschluss vom 7. April 2017 - 6 L 287/17.A -, juris, Rn. 18; VG Minden, Beschluss vom 13. August 2018 - 10 L 715/18.A -, juris, Rn. 61; VG Oldenburg, Beschluss vom 21. August 2023 - 7 B 2315/23 -, juris, Rn. 17; VG Wiesbaden, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 7 K 184/18.WI.A -, juris, Rn. 92. - VG Kassel, 30.04.2019 - 1 L 1011/19
Keine systemischen Mängel, Aufnahmebedingungen, Kleinkinder
Die Zustimmungsfiktion des Art. 22 Abs. 7 Dublin III-VO bzw. Art. 25 Abs. 2 Dublin III-VO wirkt konstitutiv (VG Leipzig, Beschluss vom 7. April 2017, 6 L 287/17.A, juris, Rn. 15). - VG Kassel, 14.08.2019 - 1 K 868/19
Kein Dolmetscher bei selbstverschuldeten Verständigungsschwierigkeiten
Letztlich ergibt sich die Zuständigkeit auch durch die konstitutiv wirkende (VG Leipzig, Beschl. v. 07.04.2017, 6 L 287/17.A, juris, Rn. 15) Zustimmungsfiktion der italienischen Behörde (…VG Kassel, Urt. v. 09.04.2019, 1 K 1895/18.KS.A).
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