Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO
Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung; Zwei-Stufen-Lehre - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17a Abs 4 S 3 GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO
Beschwerde; Rechtsweg; Zwei-Stufen-Lehre; Zugang zu einer bestimmten öffentlichen Kita; zivilrechtliche Streitigkeit; Tageseinrichtung; Kindertagesstätte (Kita); Eigenbetrieb des Landes; Kündigung des Betreuungsvertrags aus wichtigem Grund; Benutzungsverhältnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rechtsweg bei gekündigtem Kindergartenvertrag
Verfahrensgang
- VG Berlin, 22.04.2015 - 18 L 168.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 10.10.2012 - 12 CE 12.2170
Kindertageseinrichtung; Benutzungsverhältnis
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15
Entscheidet sich eine Gemeinde oder wie hier der Antragsgegner, auf der zweiten Stufe das Benutzungsverhältnis privatrechtlich zu regeln, wird mit der Zulassungsentscheidung nicht ein zugrunde liegendes öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet, sondern lediglich der Zugang zu dem dann privatrechtlichen Benutzungsverhältnis eröffnet (a.A. wohl BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 12 CE 12.2170 -, NJW 2013, 249 f.;… VG Düsseldorf 10. September 2003 - 24 L 3143/03 -, NWVBl 2004, 33, juris Rn. 25).Dem entsprechend wird im Fall einer auf das Verhalten im Zusammenhang mit der Benutzung gestützten Kündigung die Frage des Zugangs zu der Einrichtung ebenso wenig in öffentlich-rechtlicher Hinsicht aufgeworfen wie etwa in dem Fall, dass ein bereits zugelassener potentieller Benutzer ohne triftige Gründe den Abschluss des erforderlichen Benutzungsvertrags verweigert, gleichwohl jenseits davon eine Nutzung beansprucht (zu unterscheiden davon der der Entscheidung des BayVGH vom 10. Oktober 2012, a.a.O., zugrunde liegende Fall, indem die außerordentliche Kündigung nachträglich auf die fehlende Hortkapazität gestützt wurde).
- BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88
Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15
Rn. 3 1. Der Senat teilt allerdings die Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin, dass es sich bei der von ihr besuchten Kita in der M... um eine öffentliche Einrichtung des Landes Berlin handelt (…vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 40 Rn. 344) und insofern nach der sog. Zwei-Stufen-Lehre Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bürger und der Gemeinde über den Zugang zu der Einrichtung, das "Ob", unabhängig von der Rechtsform der Einrichtung regelmäßig als öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor den Verwaltungsgerichten auszutragen sind, auch wenn das Benutzungsverhältnis - wie hier - durch einen privatrechtlichen Vertrag ausgestaltet wird (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 7 B 184.88 - NJW 1990, 134 f. m.w.N.). - VG Düsseldorf, 10.09.2003 - 24 L 3143/03
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15
Entscheidet sich eine Gemeinde oder wie hier der Antragsgegner, auf der zweiten Stufe das Benutzungsverhältnis privatrechtlich zu regeln, wird mit der Zulassungsentscheidung nicht ein zugrunde liegendes öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet, sondern lediglich der Zugang zu dem dann privatrechtlichen Benutzungsverhältnis eröffnet (a.A. wohl BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 12 CE 12.2170 -, NJW 2013, 249 f.; VG Düsseldorf 10. September 2003 - 24 L 3143/03 -, NWVBl 2004, 33, juris Rn. 25). - VGH Bayern, 16.09.1994 - 4 B 94.1496
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2015 - 6 L 34.15
Die bereits zuvor bejahte öffentlich-rechtlich zu beurteilende Frage des Zugangs wird insoweit nicht nachträglich unmittelbar berührt, wenn sich die angeführten zivilrechtlichen Beendigungsgründe auf Umstände im Zusammenhang mit dem vertraglichen Nutzungsverhältnis beschränken (…vgl. ähnlich auch BayVGH a.a.O. und Urteil vom 16. September 1995 - 4 B 94.1496 -, NVwZ 1995, 812 f.;… VG Düsseldorf a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 12 S 1644/18
Rechtsnatur von Regelungen über Aufnahme und Abmeldung bei gemeindlichen …
Rn. 59 Die Antragsgegnerin betreibt ihre Kinderbetreuungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung i.S.v. § 10 Abs. 2 GemO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 3; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris Rn. 35;… vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 40 Rn. 344), da diese der unmittelbaren Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge mit Blick auf die Vorgaben der §§ 22 ff. SGB VIII sowie des § 3 KiTaG dienen.Rn. 62 Die vorstehenden Überlegungen gelten auch für § 5 der Benutzungsordnung - Abmeldung/Kündigung - als Kehrseite zu der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung, da durch eine Kündigung seitens der Antragsgegnerin gegenüber einem Benutzer (§ 5 Abs. 2 der Benutzungsordnung) die Frage des "Ob" der Benutzung und damit die Zulassung zu der öffentlichen Einrichtung betroffen wäre (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff., Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 - juris; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris).
Rn. 65 Es ist den Gemeinden nach herrschender Ansicht kraft ihres Organisationsermessens grundsätzlich freigestellt, das Benutzungsverhältnis ihrer öffentlichen Einrichtungen, mithin die Stufe des "Wie" der Nutzung, privatrechtlich auszugestalten, soweit sie nicht kraft Gesetzes auf eine öffentlich-rechtliche Regelungsform festgelegt ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 10 ME 207/18
Zugang zu öffentlicher Einrichtung nur über Vertragsschluss
Die dem privatrechtlichen Benutzungsverhältnis vorgelagerte öffentlich-rechtliche Zulassungsentscheidung berechtigt grundsätzlich nur zu der Nutzung in dem anschließend vertraglich vorgesehenen Umfang (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 -, juris Rn. 6 (Betreuungsvertrag Kindertagesstätte); vgl. auch OLG Dresden…, Urteil vom 21.04.1999 - 8 U 3342/98 -, juris Rn. 3).Der öffentlich-rechtliche Anspruch aus § 30 Abs. 1 NKomVG wäre vorliegend nur dann berührt, wenn die Beigeladene den Abschluss eines Nutzungsvertrags verweigern (…vgl. dazu auch Wefelmaier in KVR Nds., Stand: September 2016, NKomVG § 30 Rn. 55) und damit den Zugang verhindern würde oder nach Kündigung eines bestehenden Nutzungsvertrags der Zugang durch die Antragsgegnerin oder die Beigeladene verwehrt würde (zu letzterem vgl. etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 15.03.2018 - 12 S 1644/18 -, juris Rn. 62; Senatsbeschluss vom 11.09.2017 - 10 OB 51/17 -, n.v.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.10.2012 - 12 CE 12.2170 -, juris Rn. 36;… Wefelmaier in KVR Nds., Stand: September 2016, NKomVG § 30 Rn. 52; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 -, juris Rn. 5) oder die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses einer vollständigen Versagung des Zugangs gleichkäme (vgl. etwa Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 14.03.2017 - 7 ME 7/17 -, juris Rn. 12).
Verweigert er hingegen die Annahme des Vertragsangebots, weil er mit bestimmten vertraglichen Regelungen nicht einverstanden ist, betrifft dies nicht das "Ob" der Zulassung und damit den öffentlich-rechtlichen Anspruch gem. § 30 NKomVG, sondern das "Wie" des Zugangs als privatrechtlich ausgestaltetem Benutzungsverhältnis (in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 -, juris Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 07.07.2022 - 1 S 435/22
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer Klage gegen ein befristetes Haus- …
Dabei ist es den Gemeinden kraft ihres Organisationsermessens grundsätzlich freigestellt, das Benutzungsverhältnis ihrer öffentlichen Einrichtungen, mithin die Stufe des "Wie" der Nutzung, privatrechtlich auszugestalten, soweit sie nicht kraft Gesetzes auf eine öffentlich-rechtliche Regelungsform festgelegt sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988 - 2 S 1140/87 - NVwZ-RR 1989, 267 ff.;… Beschl. v. 15.03.2018 - 12 S 1644/18 - juris Rn. 58 ff.; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 5).Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nur dann vorliegt, wenn die grundsätzliche Zulassungsentscheidung nach den kommunalrechtlichen Vorschriften (in Baden-Württemberg nach § 10 Abs. 2 Satz 2 GemO ) in Frage steht, nicht jedoch, wenn eine Maßnahme auf die reine Störung des privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses gegründet ist (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 05.05.1993 - 4 CE 93.464 - juris Rn. 9; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 5).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2015 - 6 S 39.15
Anspruch auf Abschluss eines Hortbetreuungsvertrages mit privatem Träger - …
Der Anspruch auf Abschluss eines Betreuungsvertrages für den Besuch eines von einem privaten Träger betriebenen Hortes betrifft im Sinne der Zwei-Stufen-Lehre das "Wie" des Anspruchs auf Kindertagesbetreuung, das nach der Rechtsprechung des Senats dem Zivilrecht unterfällt (Beschluss vom 20. Mai 2015 - - OVG 6 L 34.15 -, Rn. 5 bei juris).Hier geht es um das (vertragliche) Benutzungsverhältnis und damit im Sinne der Zwei-Stufen-Lehre um das "Wie" eines Anspruchs auf Kindertagesbetreuung, das nach der Rechtsprechung des Senats dem Zivilrecht unterfällt (Beschluss vom 20. Mai 2015 - OVG 6 L 34.15 -, Rn. 5 bei juris).
- VGH Bayern, 30.09.2020 - 4 B 20.1116
Nutzung eines Holzlagerplatzes
Die Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung berechtigt lediglich zur Nutzung "nach den bestehenden allgemeinen Vorschriften" (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO) und im vertraglich vorgesehenen Umfang (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.5.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 6;… NdsOVG, B.v. 18.6.2018 - 10 ME 207/18 - juris Rn. 39). - VG Gelsenkirchen, 07.07.2016 - 10 K 3766/16
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs; öffentlich-rechtliche Streitigkeit; …
Rn. 10 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - OVG 6 L 34.15 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 40, Rdnr. 327.Rn. 12 In diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. Mai 2015 - OVG 6 L 34.15 - und vom 16. November 2015 - OVG 6 S 39.15 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2003 - 24 L 3143/03 -, jeweils juris.
Rn. 14 So auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. Mai 2015 - OVG 6 L 34.15 - und vom 16. November 2015 - OVG 6 S 39.15 - a. A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2003 - 24 L 3143/03 -, jeweils juris.
- VG Karlsruhe, 18.02.2026 - 14 K 1528/26
Überlassung von einer Gemeinde gehörenden Räumlichkeiten für eine …
Wird ein solcher privatrechtlicher Benutzungsvertrag gekündigt, bedarf es daneben keines öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaktes; Streitigkeiten über die Beendigung des Benutzungsverhältnis sind (nur) dann zivilrechtlicher Natur, wenn sich die Beendigungstatbestände auf Umstände im Zusammenhang mit dem vertraglichen Nutzungsverhältnis beschränken, also die öffentlich-rechtlich zu beurteilende Frage des Zugangs nicht nachträglich unmittelbar berühren (vgl. zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - OVG 6 L 34.15 -, juris Rn. 3 f. m.w.N.; in Abgrenzung zu "Gründen, die in keinem erdenklichen Zusammenhang mit dem der Vertrag vorgelagerten Zulassungsentscheidung stehen."; vgl. ferner vgl. BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZB 18/13 -, NVwZ 2013, 1630 , zu einem "Anspruch aus dem bürgerlich-rechtlichen Rechtsverhältnis"). - VG Regensburg, 09.01.2023 - RN 3 E 22.2488
Hausverbot öffentliche Einrichtung, Erlass eines Verwaltungsakts unter …
Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nur dann vorliegt, wenn die grundsätzliche Zulassungsentscheidung nach den kommunalrechtlichen Vorschriften (in Baden-Württemberg nach § 10 Abs. 2 Satz 2 GemO) in Frage steht, nicht jedoch, wenn eine Maßnahme auf die reine Störung des privatrechtlichen Nutzungsverhältnisses gegründet ist (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 05.05.1993 - 4 CE 93.464 - juris Rn. 9; OVG Bln.-Bbg., Beschluss vom 20.05.2015 - OVG 6 L 34.15 - juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 12 B 1191/20
Nachweis eines Betreuungsplatzes in einem Betreuungsumfang; Glaubhaftmachung …
Rn. 9 Vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 20. Mai 2015 - 6 L 34.15 -, juris Rn 5; Bay VGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 12 CE 12.2170 -, juris Rn. 35 ff.Rn. 15 - 2 E 120/18 -, a. a. O. Rn. 5; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 20. Mai 2015 - 6 L 34.15 -, a. a. O. Rn 5; VG Augsburg, Beschluss vom 31. August 2016 - 3 K 16.829 -, juris Rn. 40; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 10 K 3766/16 -, juris Rn. 10 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2003 - 24 L 3143/03 -, juris Rn. 34,.
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 12 S 30.20
Kommunalrecht: Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung bei Kündigung eines …
Die dem öffentlichen Recht zugewiesene Frage des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wird jedenfalls dann nicht nachträglich unmittelbar durch die Kündigung des Benutzungsvertrages berührt, wenn sich die angeführten Beendigungsgründe auf Umstände im Zusammenhang mit dem vertraglichen Nutzungsverhältnis beschränken (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 6 L 34.15 - juris Rn. 5). - OVG Saarland, 28.03.2018 - 2 E 120/18
Rechtsweg: Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung
- VG Stuttgart, 22.06.2022 - 9 K 3154/22
Anspruch auf Weiterbetreuung in einer KiTa; Wirksamkeit der Kündigung eines …
- VG Berlin, 17.06.2020 - 4 L 171.20
Beschränkungen für die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2024 - 3 S 15.24
Politische Partei - Landesverband - Girokonto - Kündigung - Eröffnung - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2022 - 7 E 10740/22
Rechtsweg für Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Kündigung eines …
- VG Göttingen, 05.01.2026 - 1 A 650/25
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit; Dienstleistungsvertrag; Verwaltungsrechtsweg; …
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