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Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 13.07.2020 - 6 L 753/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37143
VG Wiesbaden, 13.07.2020 - 6 L 753/20 (https://dejure.org/2020,37143)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.07.2020 - 6 L 753/20 (https://dejure.org/2020,37143)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20 (https://dejure.org/2020,37143)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20

    Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des …

    vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI -.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Rn. 35 Es ist festzustellen, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzen; die Beschlüsse sind aufzuheben und die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BVerfGG).

  • VG Wiesbaden, 02.07.2021 - 6 K 1234/20

    Keine Aussetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in …

    Am 2.7.2020 suchte der Kläger bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden um einstweiligen Rechtsschutz nach (Az. 6 L 753/20.WI).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und des Eilverfahrens (Az. 6 L 753/20.WI sowie 6 L 168/21.WI nach Zurückverweisung) sowie auf fünf Leitz-Ordner Behördenakte Bezug genommen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidung gemacht worden sind.

  • VG Wiesbaden, 02.07.2025 - 7 K 723/24

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Islamunterricht in alleiniger staatlicher …

    Der Antrag wurde zunächst als unzulässig abgelehnt (Az. 6 L 753/20.WI); die Beschwerde wurde ebenfalls zurückgewiesen (Az. des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs [Hess. VGH] VGH 7 B 1913/20 ).

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und die Behördenakten, dazu insbesondere auf die Kerncurricula von ISU und IRU und das Gutachten von Prof. Dr. H, sowie die Gerichtsakten in den Verfahren 6 L 753/20.WI, 7 B 1913/20, 6 L 168/21.WI und 7 B 2265/21 sowie 6 K 1234/20.WI und 7 A 1802/21.Z Bezug genommen.

  • VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020, Az.: 6 L 753/20.WI, nach den erstinstanzlich gestellten Anträgen zu erkennen.

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