Rechtsprechung
| VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Anordnung des Sofortvollzugs einer Rückführungsaufforderung auf dem Gebiet des Zweckentfremdungsrechts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Monteursunterkunft - und das Zweckentfremdungsverbot
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auch Vermietung von Wohnraum als Monteurunterkunft verstößt gegen Zweckentfremdungsverbot - Art und Dichte der Wohnungsbelegung ist als zweckentfremdungsrechtlich verbotene Fremdenbeherbergung anzusehen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zweckentfremdungsverbot gilt auch für Monteurunterkunft! (IMR 2018, 174)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (21)
- VGH Bayern, 07.12.2015 - 12 ZB 15.2287
Unterbringung sogenannter Medizintouristen in angemieteter Wohnung
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
In Abgrenzung zu einer Nutzung zu Wohnzwecken fehlt es bei einer Fremdenbeherbergung an einer "Heimstatt im Alltag"; die Fremdenbeherbergung zeichnet sich durch ein übergangsweises, nicht alltägliches Wohnen bzw. ein provisorisches, einem begrenzten Zweck dienendes Unterkommen aus (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 m.w.N.;… BayVerfG, Entscheidung vom 16. August 2017 - Vf. 8-VI-16 -, juris Rn. 29).Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH…, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).
Dabei legt die Kammer für die Rückführungsanordnungen den Jahresbetrag des Interesses zugrunde, weil eine wirtschaftlich günstigere Nutzung als der Auffangwert von 5.000,00 Euro stattfindet (vgl. Ziffer 56.6.3 des Streitwertkataloges; VG Berlin…, Beschluss vom 10. Mai 2017 - VG 6 L 223.17 -, juris Rn. 59 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 13; VG München…, Urteil vom 15. Februar 2017 - M 9 K 16.2662 -, juris Rn. 22).
- VG Berlin, 06.02.1996 - 10 A 246.95
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Rn. 23 aa) Fremdenbeherbergung im zweckentfremdungsrechtlichen Sinn meint die entgeltliche Überlassung von Wohnraum an Personen zur vorübergehenden Unterkunft bzw. ohne eine auf Dauer angelegte Wohnnutzung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 1996 - VG 10 A 246.95 -, Das Grundeigentum 1996, 481; VG Berlin…, Urteil vom 16. August 2005 - VG 10 A 119.00 -, juris Rn. 30).Zugleich spricht es trotz eines unbefristeten Mietvertrags gegen eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, wenn der Wohnraum an ein Unternehmen vermietet wird, das ihn seinen Arbeitnehmern überlässt, ohne dass deren Nutzungsverhältnisse dauerhaft rechtlich stabilisiert sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 1996 - VG 10 A 246.95 -, Das Grundeigentum 1996, 481; VG München…, Urteil vom 29. Juli 2015 - M 9 K 15.1154 -, juris Rn. 34).
Diesbezüglich kann auch der vergleichsweise hohe Mietzins Berücksichtigung finden, der zwar als solcher keine Zweckentfremdung bedeutet, dessen Akzeptanz sich aber damit erklären lässt, dass die Untermieterin eine flexible Unterbringung ihrer Mitarbeiter erhält und höhere Kosten einer Hotelunterbringung spart (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 10 A 246.95 -, Das Grundeigentum 1996, 481).
- OVG Berlin, 28.05.1993 - 5 S 24.93
Zweckentfremdung; Wohnraum; Gewerbliche Zimmervermietung; …
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Die Grenze zwischen einer verbotenen Fremdenbeherbergung und einer zweckentfremdungsrechtlich zulässigen Wohnnutzung ist im Hinblick auf das Ziel des Zweckentfremdungsverbots zu ziehen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 1993 - OVG 5 S 24.93 -, juris Rn. 4).Eine Wohnnutzung setzt zudem ein Mindestmaß an Abgeschlossenheit der räumlichen Verhältnisse und private Rückzugsräume voraus, um eine eigenständige Gestaltung des häuslichen Lebens erst zu ermöglichen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 1993 - OVG 5 S 24.93 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
Insoweit kommt es für eine Fremdenbeherbergung zur Befriedigung eines vorübergehenden Unterkunftsbedarfs auch nicht entscheidend darauf an, ob die Nutzer einen weiteren Wohnsitz haben (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 1989 - OVG 5 S 59.89 -, Das Grundeigentum 1990, 45) bzw. ob sie aufgrund des auftragsgebundenen Aufenthalts ohnehin nicht Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt sind (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 28. Mai 1993 - OVG 5 S 24.93 -, juris Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16
Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über …
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Das Zweckentfremdungsverbot ist jedenfalls verfassungsgemäß, soweit es um den Schutz des Wohnraumbestandes geht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6. April 2017 - OVG 5 B 14.16 u.a. -, juris).Der Antragsgegner durfte den Sofortvollzug damit begründen, eine unmittelbare Wiederzuführung des Wohnraums sei geboten, denn die aktuelle Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ist besonders ausgeprägt (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 8. Juni 2016 - VG 6 K 103.16 -, juris Rn. 43 ff. sowie im Ergebnis auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 14.16 -, juris Rn. 77 ff., 91).
- VG München, 29.07.2015 - M 9 K 15.1154
Fortsetzungsfeststellungsklage; Zweckentfremdung von Wohnraum; Überlassung als …
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Der Umstand, dass sich zwei Bewohner einen Schlafraum teilen, spricht zwar nicht zwingend gegen eine Wohnnutzung im Rechtssinne; die dadurch bewirkte Einschränkung der Privatsphäre schließt aber unter Berücksichtigung der hierzulande üblichen Wohnstandards die Annahme einer Wohnnutzung jedenfalls dann regelmäßig aus, wenn zwischen den Bewohnern keine persönliche Bindung besteht bzw. sich diese Bindung in dem gemeinsamen Interesse an einer möglichst kostengünstigen Unterbringung erschöpft (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 ME 126/15 -, juris Rn. 10 f.; VG München, Urteil vom 29. Juli 2015 - M 9 K 15.1154 -, juris Rn. 27).Zugleich spricht es trotz eines unbefristeten Mietvertrags gegen eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, wenn der Wohnraum an ein Unternehmen vermietet wird, das ihn seinen Arbeitnehmern überlässt, ohne dass deren Nutzungsverhältnisse dauerhaft rechtlich stabilisiert sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 1996 - VG 10 A 246.95 -, Das Grundeigentum 1996, 481; VG München, Urteil vom 29. Juli 2015 - M 9 K 15.1154 -, juris Rn. 34).
- VG Berlin, 26.09.2017 - 6 L 292.17
Zweckentfremdung von Wohnraum; Erlass einer Rückführungsaufforderung
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Der Antragsgegner hat die Gründe hinreichend angegeben, indem er die unmittelbare Entlastung des Berliner Wohnungsmarkts und die Besorgnis einer negativen Vorbildwirkung angeführt hat (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26. September 2017 - VG 6 L 292.17 -, juris Rn. 58 f.).Ermessensfehlerhaft ist die Rückführungsaufforderung nur dann, falls offensichtlich ein Anspruch auf Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum besteht oder falls die Rückführung aufgrund einer atypischen Fallgestaltung unverhältnismäßig wäre (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 26. September 2017 - VG 6 L 292.17 -, juris Rn. 63).
- VGH Hessen, 08.04.1993 - 4 TH 1145/92
Zweckentfremdung von Wohnraum; zur Abgrenzung von dauernder Fremdenbeherbergung …
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Häufig werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. aber zur Einordnung als zwingende Voraussetzung Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 45; zur Fremdenbeherbergung von so genannten "Medizintouristen" ohne Nebenleistungen Bayerischer VGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; baurechtlich OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).Einerseits kann Wohnraum durch einen befristeten Mietvertrag zu Wohnzwecken überlassen werden, andererseits kann auf der Grundlage eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Mietvertrags eine Fremdenbeherbergung zur vorübergehenden Unterkunft erfolgen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 8. April 1993 - 4 TH 1145/92 -, juris Rn. 47).
- VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16
Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Der Antragsgegner durfte den Sofortvollzug damit begründen, eine unmittelbare Wiederzuführung des Wohnraums sei geboten, denn die aktuelle Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ist besonders ausgeprägt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Juni 2016 - VG 6 K 103.16 -, juris Rn. 43 ff. sowie im Ergebnis auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 14.16 -, juris Rn. 77 ff., 91). - VG Berlin, 10.05.2017 - 6 L 223.17
Wohnungsvermietung zu Tagessätzen ist Zweckentfremdung
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Dabei legt die Kammer für die Rückführungsanordnungen den Jahresbetrag des Interesses zugrunde, weil eine wirtschaftlich günstigere Nutzung als der Auffangwert von 5.000,00 Euro stattfindet (vgl. Ziffer 56.6.3 des Streitwertkataloges; VG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2017 - VG 6 L 223.17 -, juris Rn. 59 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 13; VG München…, Urteil vom 15. Februar 2017 - M 9 K 16.2662 -, juris Rn. 22). - VG München, 15.02.2017 - M 9 K 16.2662
Nutzungsuntersagung einer Wohneinheit wegen nicht nur vorübergehender …
Auszug aus VG Berlin, 23.01.2018 - 6 L 756.17
Dabei legt die Kammer für die Rückführungsanordnungen den Jahresbetrag des Interesses zugrunde, weil eine wirtschaftlich günstigere Nutzung als der Auffangwert von 5.000,00 Euro stattfindet (vgl. Ziffer 56.6.3 des Streitwertkataloges; VG Berlin…, Beschluss vom 10. Mai 2017 - VG 6 L 223.17 -, juris Rn. 59 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 13; VG München, Urteil vom 15. Februar 2017 - M 9 K 16.2662 -, juris Rn. 22). - BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95
Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 S 2.06
Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; Nutzungsuntersagung
- BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17
Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig
- OVG Niedersachsen, 18.09.2015 - 1 ME 126/15
Arbeitnehmerwohnheim; ausländischer Arbeitnehmer; Doppelbelegung; Freizügigkeit; …
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17
Bauplanungsrechtliche Wohnnutzung; Bezeichnung einer Monteurunterkunft als …
- VG Berlin, 15.11.2017 - 6 K 1569.16
Genehmigung zur Vermietung eines als Zweitwohnung genutzten Einfamilienhauses als …
- VerfGH Bayern, 16.08.2017 - 8-VI-16
Verfassungsbeschwerde gegen zweckentfremdungsrechtliche Nutzungsuntersagung …
- VGH Bayern, 26.11.2015 - 12 CS 15.2269
Zweckentfremdung von Wohnraum; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff, …
- VG Berlin, 14.12.2016 - 6 K 146.16
Genehmigungsbedürftigkeit der mietfreien Überlassung von Genossenschaftswohnungen …
- VG Berlin, 16.08.2005 - 10 A 119.00
- OVG Berlin, 04.12.1989 - 5 S 59.89
- VG Berlin, 04.03.2020 - 6 K 420.19 Dabei verlangt die eigenständige Gestaltung der Haushaltsführung, dass die Nutzer sich ins Private zurückziehen können (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 28. Mai 1993 - OVG 5 S 24.93 -, juris Rn. 6; BayVGH…, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.648 -, juris Rn. 26; VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VG 6 L 756.17 -).
Damit ist die Ausstattung einem Beherbergungsbetrieb vergleichbar (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 1996 - VG 10 A 246.95 -, Das Grundeigentum 1996, 481; VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VG 6 L 756.17 -).
Die drei Nutzerinnen hatten in der 2Zimmer-Wohnung, die nur mit einem Doppelbett und einem Schlafsofa ausgestattet ist, keine hinreichenden Rückzugsmöglichkeiten im Sinne einer Wohnnutzung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VG 6 L 756.17 - VG Berlin…, Beschluss vom 30. Januar 2018 - VG 6 L 784.17 -, juris Rn. 31).
- VG Berlin, 11.03.2020 - 6 L 441.19 Vielmehr ist die Wohngemeinschaft als Zusammenleben einer Gruppe von Personen, die eine Wohnung gemeinsam bewohnen, ohne miteinander verwandt zu sein, nicht ungewöhnlich und erfüllt den Begriff des Wohnens, wenn - wie hier - jeder Bewohner seinen häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2019, a.a.O., Rn. 10; anders ggf. bei geteilten Schlafräumen Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 18. September 2015 - 1 ME 126/15 -, juris Rn. 10 f.; VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VG 6 L 756.17 -, juris Rn. 27; VG München…, Urteil vom 29. Juli 2015 - M 9 K 15.1154 -, juris Rn. 27).
Rn. 27 Der Aufenthalt der Bewohner ist auch nicht auf einen vorübergehenden Zweck beschränkt (vgl. anders gegebenenfalls bei "Medizintouristen" Bayerischer VGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 5 f.; einem "Boardinghouse" VG München…, Urteil vom 15. November 2017, a.a.O, Rn. 37 ff.; VG Hannover, Beschluss vom 19. August 1998 - 8 B 5018/98 -, BeckRS 1998, 30992868; oder "Monteurunterkünften" Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 11. Mai 2015 - 1 ME 31/15 -, juris Rn. 21; VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2018, a.a.O., Rn. 26 ff.).
Die umfangreiche Ausstattung der Räumlichkeiten mit Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirr und WLAN schränkt die eigenen Entfaltungsmöglichkeiten der Bewohner zwar zumindest ein (vgl. VG Berlin…, Urteil vom 4. März 2020, a.a.O.; und Beschluss vom 23. Januar 2018, a.a.O., Rn. 29).
- VG Berlin, 30.01.2018 - 6 L 784.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen zweckentfremdungsrechtliche …
Es handelt sich um eine Fremdenbeherbergung (vgl. zum Folgenden VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VG 6 L 756.17 -, juris). - VG Berlin, 19.09.2018 - 6 K 1.18 Rn. 25 (1) Es handelt sich um eine Fremdenbeherbergung (vgl. zum Folgenden VG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VG 6 L 756.17 -, sowie VG Berlin, Beschluss vom 30. Januar 2018 - VG 6 L 784.17 -, jeweils juris).
- VG München, 05.02.2024 - M 8 K 22.2181
Anfechtungsklage, Zweckentfremdung von Wohnraum, Anordnung der Beendigung der …
Denn die wohnuntypisch dichte Belegungsmöglichkeit stellt jedenfalls dann ein erhebliches Indiz dafür dar, wenn kein anderer Vertrag mit den Endnutzern besteht, der einen rechtlichen Anspruch dieser auf eine geringere tatsächliche Belegung begründet, wofür es vorliegend keine Anhaltspunkte gibt (…vgl. dazu: VG München, B.v. 20.6.2023 - M 8 S 23.1308 - juris Rn. 31;… U.v. 29.7.2015 - M 9 K 15.1154 - juris Rn. 28; VG Berlin, B.v. 23.12018 - 6 L 756.17 - juris Rn. 27).
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