Rechtsprechung
| VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16.TR |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 1 Nr 1 LHundG RP 2004, § 7 Abs 1 S 1 LHundG RP 2004, § 9 Abs 1 S 1 PolG RP, § 5 LHundG RP 2004
Vorläufiger Rechtsschutz gegen polizeiliche Anordnung der sicheren Verwahrung eines Hundes nach einmaligem Bissvorfall - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- VG Saarlouis, 04.08.2016 - 6 L 725/16
Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen zum Schutz vor einem gefährlichen Hund
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Erforderlich ist somit, dass also eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 01. März 2000 - 9 W 2/99 -, AS 28, 243;… OVG Hamburg, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris).Es ist auch kein Grund dafür ersichtlich, es der zuständigen Behörde zu verwehren, die im konkreten Fall erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Hinblick auf einen nicht im Sinne von § 1 LHundG gefährlichen Hund anzuordnen, wenn dieselben Maßnahmen für gefährliche Hunde bereits von Gesetzes wegen zu ergreifen sind (anders VG Stuttgart…, Beschluss vom 4. August 2003 - 5 K 1950/03 -, juris, Rn. 5; zurückhaltend Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris, Rn. 9).
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.2013 - 7 B 10501/13
Anleinpflicht und Maulkorbzwang für aggressiven Schäferhund
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Rn. 38 bb) Sofern sich die Gefährlichkeit des Hundes des Antragstellers jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen lassen sollte, wäre der Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel nicht grundsätzlich ausgeschlossen (offengelassen in OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Juni 2013 - 7 B 1051/13 -, LKRZ 2013, 395, juris). - BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage", …
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO von Amts wegen zu prüfen, ob das materielle Recht die durch einen Verwaltungsakt getroffene Regelung trägt oder nicht, und kann daher auch feststellen, ob der Verwaltungsakt auf Grundlage einer anderen gesetzlichen Regelung rechtmäßig ist, solange dies nicht mit einer Änderung der Begründung verbunden ist, die eine Wesensänderung des Verwaltungsaktes bewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 14.92 -, BVerwGE 95, 176).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01
Normenkontrolle, verwaltungsgerichtliche; Oberverwaltungsgericht; …
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Ein "Fehlverhalten", das die Qualifizierung eines Hundes als bissig rechtfertigt, liegt vielmehr dann nicht vor, wenn ein Hund ein artgerechtes Verhalten zeigt, das den Bereich der von der Rechtsgemeinschaft hingenommenen Risiken, die mit der Haltung von Hunden zwangsläufig verbunden sind (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 04. Juli 2001 - VGH B 12/00, VGH B 18/00, VGH B 8/01 -, AS 29, 23, juris), nicht überschreitet. - OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 C 10539/06
Hunde müssen angeleint werden
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Die Anordnung ist auch hinreichend bestimmt i.S.v. § 37 Abs. 1 VwVfG, da der räumliche Geltungsbereich hinreichend klar erkennbar ist (vgl. für einen Anleinzwang "innerhalb bebauter Ortslagen" OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.9.2006 - 7 C 10539/06.OVG -, AS 33, 440, LKRZ 2007, 101, juris). - VG Trier, 11.09.2014 - 6 L 1605/14
Beseitigung von mit Sprühkreide im öffentlichen Straßenbereich aufgebrachter …
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Rn. 6 Wegen dieses Begründungsmangels ist die Vollziehungsanordnung aufzuheben ( VG Trier, Beschluss vom 11.9.2014 - 6 L 1605/14.TR -, juris, Rn. 8 ; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 24.8.1994 - 7 B 12083/94 -, juris, Rn. 5 f.). - OVG Hamburg, 29.10.2008 - 4 Bs 149/08
Eilrechtsschutz gegen Maulkorbzwang bei offenem Verfahrensausgang
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Rn. 16 Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Qualifizierung eines Hundes als gefährlich nach den §§ 2 ff. LHundG schwerwiegende rechtliche Folgen auslöst und das Gesetz hiervon Ausnahmen oder behördliche Entscheidungsspielräume nur in sehr begrenztem Umfang zulässt bzw. eröffnet (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 4 Bs 149/08 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1997 - 5 B 3201/96
Stadt darf das Halten eines bissigen Hundes untersagen, wenn der Halter die dafür …
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Erforderlich ist somit, dass also eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 01. März 2000 - 9 W 2/99 -, AS 28, 243;… OVG Hamburg, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris). - OVG Saarland, 01.03.2000 - 9 W 2/99
Eigentumsübertragung an ein Tierheim; Bestehen des Rechtsschutzbedürfnisses; …
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Erforderlich ist somit, dass also eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 01. März 2000 - 9 W 2/99 -, AS 28, 243;… OVG Hamburg, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94
Begründungspflicht; Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ; Aufhebung der …
Auszug aus VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16
Rn. 6 Wegen dieses Begründungsmangels ist die Vollziehungsanordnung aufzuheben ( VG Trier…, Beschluss vom 11.9.2014 - 6 L 1605/14.TR -, juris, Rn. 8 ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.8.1994 - 7 B 12083/94 -, juris, Rn. 5 f.). - OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
- VG Stuttgart, 04.08.2003 - 5 K 1950/03
Maulkorbzwang bei fehlender Gefährlichkeit des Hundes.
- VG Mainz, 30.11.2017 - 1 K 166/17
Bissigkeit eines Hundes; Einstufung als gefährlicher Hund
Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LHundG kann die zuständige Behörde die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Bestimmungen dieses Gesetzes, abzuwehren, wobei sowohl aus dem Gesetzestitel als auch dem Gesamtzusammenhang der Vorschriften hervorgeht, dass die Gefahr von einem gefährlichen Hund im Sinne von § 1 LHundG ausgehen muss ( VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 10 ).Aus dem Wortlaut der Regelung folgt, dass es jedenfalls einen konkreten Vorfall gegeben haben muss, der auf die Bissigkeit des Hundes schließen lässt (vgl. VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 14 ).
Dabei kann ein rein artgerechtes Verhalten allerdings nicht die Bissigkeit begründen, soweit es sich in einem Bereich der von der Rechtsgemeinschaft hingenommenen Risiken bewegt, die mit der Haltung von Hunden zwangsläufig verbunden sind ( VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 15 ).
Rn. 32 Sofern es sich nur um einen einmaligen Beißvorfall handelt, muss dieser allerdings ein derart erhebliches Gewicht besitzen, um einen Hund als gefährlich einstufen zu können (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 4 Bs 149/08 -, juris, Rn. 11 f.; VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 16 ).
Die Neigung des Hundes zum Beißen muss durch zumindest einen Beißvorfall hinreichend belegt sein ( VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 17 ).
Rn. 33 Es ist erforderlich, dass eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 1. März 2000 - 9 W 2/99 -, juris, Rn. 27; OVG Hamburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 4 Bs 149/08 -, juris, Rn. 11 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 17 ).
Wenn es sich ausschließlich um eine Reaktion auf einen Angriff auf sich bzw. seine Aufsichtsperson oder ein bewusst herausgefordertes Verhalten gehandelt hat, kann dies unter Umständen gegen die Annahme der Bissigkeit des Hundes sprechen (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 1. März 2000 - 9 W 2/99 -, juris, Rn. 29; VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 17 ).
- VG Mainz, 30.11.2017 - 1 K 166.17 Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LHundG kann die zuständige Behörde die notwendigen Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Verstöße gegen Bestimmungen dieses Gesetzes, abzuwehren, wobei sowohl aus dem Gesetzestitel als auch dem Gesamtzusammenhang der Vorschriften hervorgeht, dass die Gefahr von einem gefährlichen Hund im Sinne von § 1 LHundG ausgehen muss ( VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 10).
Aus dem Wortlaut der Regelung folgt, dass es jedenfalls einen konkreten Vorfall gegeben haben muss, der auf die Bissigkeit des Hundes schließen lässt (vgl. VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 14).
Dabei kann ein rein artgerechtes Verhalten allerdings nicht die Bissigkeit begründen, soweit es sich in einem Bereich der von der Rechtsgemeinschaft hingenommenen Risiken bewegt, die mit der Haltung von Hunden zwangsläufig verbunden sind ( VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 15).
Sofern es sich nur um einen einmaligen Beißvorfall handelt, muss dieser allerdings ein derart erhebliches Gewicht besitzen, um einen Hund als gefährlich einstufen zu können (vgl. OVG Hamburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 4 Bs 149/08 -, juris, Rn. 11 f.; VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 16).
Die Neigung des Hundes zum Beißen muss durch zumindest einen Beißvorfall hinreichend belegt sein ( VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 17).
Es ist erforderlich, dass eine dem Wesen des Hundes nicht regelmäßig entsprechende Schärfe, ein übersteigertes Aggressionsverhalten zu Tage tritt (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 1. März 2000 - 9 W 2/99 -, juris, Rn. 27; OVG Hamburg…, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 4 Bs 149/08 -, juris, Rn. 11 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 1997 - 5 B 3201/96 -, NVwZ 1997, 806, juris; VG Saarland, Beschluss vom 4. August 2016 - 6 L 725/16 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 17).
Wenn es sich ausschließlich um eine Reaktion auf einen Angriff auf sich bzw. seine Aufsichtsperson oder ein bewusst herausgefordertes Verhalten gehandelt hat, kann dies unter Umständen gegen die Annahme der Bissigkeit des Hundes sprechen (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 1. März 2000 - 9 W 2/99 -, juris, Rn. 29; VG Trier, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris, Rn. 17).
- VG Trier, 02.10.2019 - 8 L 4009/19
Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall
Rn. 17 Selbst wenn ein Hund einen Menschen oder ein Tier durch einen Biss verletzt hat, hat er sich dadurch nicht als bissig erwiesen, wenn es sich ausschließlich um eine Reaktion auf einen Angriff auf sich bzw. seine Aufsichtsperson oder ein bewusst herausgefordertes Verhalten gehandelt hat (…vgl. OVG Saarland, a.a.O.; VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 11. April 2013 - 5 L 214/13.NW - so auch das Gemeinsame Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 5. Juli 2006, Ministerialblatt 2006, S. 128, vgl. zu Vorstehendem Beschluss des erkennenden Gerichts vom 7. Dezember 2016 - 6 L 9992/16.TR -). - VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 3 K 3722/21
Leinenzwanganordnung durch Polizei bei Eilzuständigkeit
Dies beträfe insbesondere Hunde, welche Sachen beschädigen, nachdem diese lediglich in den Schutzbereich des Polizeigesetzes fallen, nicht hingegen in den der Hundeverordnung (ähnlich VG Trier, Beschluss vom 07.12.2016 - 6 L 9992/16.TR -, juris Rn. 38). - VG Saarlouis, 27.02.2018 - 6 L 30/18
Anordnung eines Wesenstests eines Hundes zur Frage der Gefährlichkeit; Anordnung …
Rn. 23 Vgl. Insoweit auch VG Trier, Beschluss vom 07.12.2016, 6 L 9992/16.TR, juris Rn 38; zum Verhältnis einer Polizeiverordnung zur polizeirechtlichen Generalklausel auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2004, 5 A 1890/03, juris.
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