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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,24843
OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24 (https://dejure.org/2025,24843)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.08.2025 - 6 LA 134/24 (https://dejure.org/2025,24843)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. August 2025 - 6 LA 134/24 (https://dejure.org/2025,24843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 103 Abs 1 GG
    Straßenausbaubeitrag; Vorteilslage bei großen, landwirtschaftlich genutzten Flächen; Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbaubeitrag; Biotop; Buchgrundstück; Divergenz; Durchfahrtsmöglichkeit; Flurstück; Landwirtschaft; rechtliches Gehör; Redder; trennende Wirkung; Verfahrensfehler; Vorteil; Vorteilslage bei großen landwirtschaftlich genutzten Flächen

  • rechtsportal.de

    Ausbaubeitrag; Biotop; Buchgrundstück; Divergenz; Durchfahrtsmöglichkeit; Flurstück; Landwirtschaft; rechtliches Gehör; Redder; trennende Wirkung; Verfahrensfehler; Vorteil; Vorteilslage bei großen landwirtschaftlich genutzten Flächen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57 , Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17).

    Der Antragsteller hat ferner zu verdeutlichen, worin die geltend gemachte Abweichung zu sehen ist und warum die angegriffene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (OVG Schleswig, Urt. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 15 m. w. N.;… zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 06.01.2010 - 1 WNB 7.09 - juris Rn. 7 ff.).

    Die Begründung dieses Verfahrensmangels bedarf der sorgfältigen Darlegung, wodurch das rechtliche Gehör verletzt ist, was hätte vorgetragen werden können und warum dies hätte rechtserheblich sein können (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 6;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 219).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 LA 141/18

    Verpflichtung des Kraftfahrtbundesamtes auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Dabei genügt die bloße Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens ebenso wenig wie die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung; die gebotene Durchdringung und Aufbereitung des Streitstoffes wird damit nicht geleistet ( OVG Schleswig, Beschl. v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 24 ).

    Die besonderen Schwierigkeiten müssen sich ferner auf Fragen beziehen, die für den konkreten Fall und das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 02.10.2020 - 4 LA 141/18 -, juris Rn. 57 , Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2024 - 6 LA 35/24

    Informationszugangsrecht Der Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf Zugang zu …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Aus ihnen muss sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, das Urteil tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht in Frage kommen (Beschl. d. Senats v. 14.03.2024 - 6 LA 35/24 -, juris Rn. 6 f. m.w.N.).

    Eine entsprechende Zulassung der Berufung kommt in Betracht, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufgeworfen wird, die klärungsfähig und -bedürftig ist, mithin für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und dies auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren sein wird sowie, dass sie bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (Beschl. d. Senats v. 14.03.2024 - 6 LA 35/24 -, juris Rn. 35 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.05.2015 - 4 LB 17/14

    Heranziehung zu einen Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Vielmehr führt das Verwaltungsgericht aus: Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht(s), der sich die das erkennende Gericht anschließt, können aber auch ausnahmsweise nur Teilflächen eines Grundstücks an der Aufwandsverteilung teilnehmen - mit der Folge, dass die anderen Teilflächen aus der Gewichtung in Gänze ausscheiden -, wenn sich die Vorteilswirkungen einer Ausbaumaßnahme eindeutig auf eine oder mehrere Teilflächen eines (Buch-)Grundstücks beschränken (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220, und Urteil vom 07. Mai 2015 - 4 LB 17/14 -, Rn. 45 , juris). Die Wiedergabe dieser beiden veröffentlichten Entscheidungen trifft zu.

    Dies gilt anerkanntermaßen etwa dann, wenn und soweit Teilflächen des Grundstückes selbst Teil einer Erschließungsanlage sind (…OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220 ff. und juris Rn. 35 ff., Beschl. v. 07.01.2008 - 2 LA 74/07 -, n.v., Umdruck S. 3 f. und Urt. v. 07.05.2015 - 4 LB 17/14 -, juris Rn. 45 ) oder das Grundstück von einer Straße durchschnitten wird ( OVG Schleswig, Urt. v. 07.05.2015 - 4 LB 17/14 -, juris Rn. 46 ;… dazu auch Habermann, in: Habermann/Arndt, KAG SH, Stand 1/2016, § 8 Rn. 229, 343).

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 9 ME 150/03

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag bei großflächigen Grundstücken; Begrenzung …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Ausreichend ist vielmehr, dass die bestimmungsgemäße Grundstücksnutzung in einer nicht nur untergeordneten Weise über die ausgebaute Straße realisiert werden kann (… VG Schleswig, Urt. v. 05.12.2012 - 9 A 94/10 -, juris Rn. 23 ; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.04.2011 - 9 LA 23/10 -, juris Rn. 18 und v. 16.10.2003 - 9 ME 150/03 -, juris Rn. 3 zu § 6 NKAG).

    Rn. 26 Soweit das Verwaltungsgericht - diese restriktive Handhabung ausformulierend - verlangt, dass der fehlende Vorteil der ausgebauten Straße für die hinteren Flurstücke offensichtlich sein und sich geradezu aufdrängen muss, distanziert es sich im Übrigen lediglich von einer Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 16.10.2003 - 9 ME 150/03 -, juris Rn. 2).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Vielmehr führt das Verwaltungsgericht aus: Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht(s), der sich die das erkennende Gericht anschließt, können aber auch ausnahmsweise nur Teilflächen eines Grundstücks an der Aufwandsverteilung teilnehmen - mit der Folge, dass die anderen Teilflächen aus der Gewichtung in Gänze ausscheiden -, wenn sich die Vorteilswirkungen einer Ausbaumaßnahme eindeutig auf eine oder mehrere Teilflächen eines (Buch-)Grundstücks beschränken (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220, …und Urteil vom 07. Mai 2015 - 4 LB 17/14 -, Rn. 45 , juris). Die Wiedergabe dieser beiden veröffentlichten Entscheidungen trifft zu.

    Dies gilt anerkanntermaßen etwa dann, wenn und soweit Teilflächen des Grundstückes selbst Teil einer Erschließungsanlage sind (OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220 ff. und juris Rn. 35 ff., Beschl. v. 07.01.2008 - 2 LA 74/07 -, n.v., Umdruck S. 3 f. …und Urt. v. 07.05.2015 - 4 LB 17/14 -, juris Rn. 45 ) oder das Grundstück von einer Straße durchschnitten wird (… OVG Schleswig, Urt. v. 07.05.2015 - 4 LB 17/14 -, juris Rn. 46 ;… dazu auch Habermann, in: Habermann/Arndt, KAG SH, Stand 1/2016, § 8 Rn. 229, 343).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 4 LA 161/21

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Fortnahme und anderweitige pflegliche …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Das ist der Fall, wenn mindestens die Möglichkeit besteht, dass das Gericht ohne den Verfahrensverstoß zu einem für den Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können ( OVG Schleswig, Beschl. v. 21.12.2023 - 4 LA 161/21 -, juris Rn. 15 -16 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Voraussetzung für ein Ausscheiden von Teilflächen ist danach, dass sich die Vorteilswirkung eindeutig auf eine oder mehrere Teilflächen des Grundstücks beschränkt (vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 19.05.2010 - 2 KN 2/09 -, NordÖR 2011, 174 ff. und juris Rn. 63, Urt. v. 08.07.2015 - 4 LB 15/14 -, juris Rn. 46 : "jedweder Nutzung entzogen").
  • BVerwG, 30.07.2018 - 9 B 23.17

    Gebrauchswert; Sondervorteil; Straßenausbaubeitrag; Verkehrswert; Vorteil; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Dessen ungeachtet handelt es sich bei dem im Ausbaubeitragsrecht relevanten Vorteil um einen wirtschaftlichen Vorteil, der darin besteht, dass das Grundstück aus der Ausbaumaßnahme eine Erhöhung seines Gebrauchswertes erfährt (BVerwG, Beschl. v. 30.07.2018 - 9 B 23.17 -, juris Rn. 6;… Habermann in: Habermann/Arndt, KAG SH, Stand 12/2012, § 8 Rn. 8, 140).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2025 - 6 LA 134/24
    Auf die subjektiven Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Beitragsschuldners, insbesondere auf die von ihm gewählte konkrete Nutzung seines Grundstücks kommt es nicht an ( OVG Schleswig, Urt. v. 08.09.2022 - 2 LB 3/22 -, juris Rn. 49 , Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, juris Rn. 26;… Habermann in: Habermann/Arndt, KAG SH, Stand 12/2012, § 8 Rn. 141 ff.).
  • BVerwG, 06.01.2010 - 1 WNB 7.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz; Bezeichnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 15/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Sicherung der Zugangsmöglichkeit; Verbindung …

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19

    Asyl-Drittstaatsverfahren - Griechenland - unmenschliche Behandlung; …

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 9 LA 23/10

    Pauschalierende Erfassung unterschiedlicher Nutzungsformen von Grundstücken durch …

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2021 - 4 LA 24/20

    Jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks

  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2026 - 6 LA 153/24

    Straßenbaubeitrag

    Eine entsprechende Zulassung der Berufung kommt in Betracht, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufgeworfen wird, die klärungsfähig und -bedürftig ist, mithin für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und dies auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren sein wird sowie, dass sie bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (Beschl. d. Senats v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 20 , v. 14.03.2024 - 6 LA 35/24 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2026 - 6 LA 152/24

    Straßenbaubeitrag Rückwirkende Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung

    Eine entsprechende Zulassung der Berufung kommt in Betracht, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufgeworfen wird, die klärungsfähig und -bedürftig ist, mithin für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und dies auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren sein wird sowie, dass sie bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (Beschl. d. Senats v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - 6 LA 140/24

    Keine Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vor Entstehung des …

    Eine solche Zulassung erfordert u.a., dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die klärungsfähig und -bedürftig ist, mithin für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und dies auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren sein wird, sowie, dass sie bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann ( stRspr d. Senats, vgl. Beschl. v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller die Entscheidung des Gerichts, von der abgewichen worden sein soll, sowie einen in dieser Entscheidung enthaltenen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz so bezeichnet, dass er ohne langes Suchen auffindbar ist (Beschl. des Senats v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 22, 24 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2025 - 6 LA 139/24

    Straßenausbaubeitrag; Bestimmung der öffentlichen Einrichtung und des …

    Dabei genügt die bloße Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens ebenso wenig wie die schlichte Darstellung der eigenen Rechtsauffassung; die gebotene Durchdringung und Aufbereitung des Streitstoffes wird damit nicht geleistet (Beschl. d. Senats v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Eine entsprechende Zulassung der Berufung kommt nur in Betracht, wenn eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufgeworfen wird, die klärungsfähig und -bedürftig ist, mithin für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war und dies auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren sein wird sowie, dass sie bisher höchstrichterlich oder - bei tatsächlichen Fragen oder nicht revisiblen Rechtsfragen - durch die Rechtsprechung des Berufungsgerichts nicht geklärt, über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Falle einer Rechtsfrage nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (Beschl. d. Senats v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2025 - 10 LZ 206/25

    Disziplinarrechtliche Ahndung einer Trunkenheitsfahrt; Anforderungen an die …

    Maßgeblich ist damit, ob (verwaltungs-)prozessrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze nicht oder nicht richtig angewendet worden sind (…vgl. BVerwG, B. v. 30.06.2016 - 2 B 40.15 -, juris Rn. 10;… VGH München, B. v. 29.06.2021 - 23 ZB 21.1482 -, juris Rn. 17; OVG Schleswig, B. v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 27).

    Hierzu ist in der Regel die Entscheidung mit Datum und Aktenzeichen zu individualisieren (…vgl. BVerwG, B. v. 06.01.2010 - 1 WNB 7.09 -, juris Rn. 8;… B. v. 13.07.1999 - 8 B 166.99 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, B. v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 22).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2025 - 1 LA 35/24

    Erteilung eines Bauvorbescheids für ein Bauvorhaben auf dem im Eigentum des …

    OVG, Beschluss vom 29. August 2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 20 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2025 - 1 LA 2/24

    Erteilung eines Bauvorbescheids für ein Bauvorhaben auf dem im Eigentum des …

    OVG, Beschluss vom 29. August 2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 20 ).
  • OVG Saarland, 03.03.2026 - 1 A 82/25

    Beihilfe zu den Aufwendungen für Hörgeräte - Zusicherung

    Allein die fehlerhafte Anwendung eines solchen Rechtssatzes reicht nicht aus.[Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.01.2023, 2 A 15/23, juris Rn. 13; ferner OVG Bremen, Beschluss vom 04.10.2024, 1 LA 315/22, juris Rn. 10, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.08.2025, 6 LA 134/24, juris Rn. 4, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.06.2025, 10 ZB 25.876, juris Rn. 22, jeweils m.w.N.][Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.01.2023, 2 A 15/23, juris Rn. 13; ferner OVG Bremen, Beschluss vom 04.10.2024, 1 LA 315/22, juris Rn. 10, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.08.2025, 6 LA 134/24, juris Rn. 4, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.06.2025, 10 ZB 25.876, juris Rn. 22, jeweils m.w.N.] Die Darlegung einer Divergenz erfordert, dass ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz bezeichnet bzw. herausgearbeitet wird, mit dem das Gericht von einem ebensolchen Rechtssatz eines in der Vorschrift des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abgewichen ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2026 - 6 LA 40/24

    Rundfunkbeitrag keine rückwirkende Befreiung für Nebenwohnung

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes setzt u.a. voraus, dass der Antragsteller die Entscheidung des Gerichts, von der abgewichen worden sein soll, sowie einen in dieser Entscheidung enthaltenen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz so bezeichnet, dass er ohne langes Suchen auffindbar ist (Beschl. des Senats v. 29.08.2025 - 6 LA 134/24 -, juris Rn. 22, 24 m.w.N.).
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