Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 6 LD 1/21 |
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 27.11.2020 - 10 A 2/20
- OVG Niedersachsen, 08.02.2022 - 6 LD 1/21
- BVerwG, 08.12.2022 - 2 B 19.22
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 27.09.2023 - 3 MD 7/23
Für die Beschwerde gemäß § 62 Abs. 1 NDiszG gegen Entscheidungen nach § 58 NDiszG …
Richtig ist zwar, dass ein schuldhaftes unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von mehreren Monaten oder wiederholt auch für eine kürzere Zeitspanne regelmäßig geeignet ist, das für das Beamtenverhältnis erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten zu zerstören (Nds. OVG, Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 -).Aufgrund der Bedeutung und der leichten Einsehbarkeit der Pflicht, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, offenbart ein schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst für eine nicht unerhebliche Dauer ein besonders hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, weshalb in diesen Fällen die Entfernung aus dem Dienst grundsätzlich Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme ist (BVerwG…, Urteil vom 7.11.1990 - BVerwG 1 D 33.90 -, juris Rn. 31 m. w. Nw.;… Urteil vom 10.6.1998 - BVerwG 1 D 39.96 -, juris Rn. 28 f.;… Beschluss vom 31.7.2019 - BVerwG 2 B 56.18 -, juris Rn. 11; Nds. OVG…, Urteil vom 10.12.2019 - 3 LD 3/19 -, juris Rn. 92; Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 -).
Sinn und Zweck dieser Regelung liegen darin, dass bei einer länger andauernden Erkrankung eine ausreichend fachkundige Begutachtung des Gesundheitszustandes und der Dienstfähigkeit des Beamten gewährleistet wird, und dass parallel hierzu der Beamte auf geeignete Weise seiner Nachweispflicht im Krankheitsfall gegenüber seinem Dienstherrn aus dem bestehenden Dienst- und Treueverhältnis nachkommt (so VG Osnabrück, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 B 61/18 - Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2019 - 5 ME 3/19 - Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 - Nds. OVG…, Beschluss vom 17.7.2023 - 5 ME 46/23 -, juris Rn. 40).
Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG/§ 67 Abs. 2 Satz 1 NBG eröffnet dem Dienstherrn die Möglichkeit, sich der Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit durch einen glaubhaften Nachweis zu vergewissern, weil die Mitteilung des Beamten selbst nicht die erforderliche Überzeugungskraft haben kann und weil zudem der Gefahr des Missbrauchs vorgebeugt werden soll (VG Osnabrück, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 B 61/18 - [zu § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG]; Nds. OVG, Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 - [zu § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG]; Nds. OVG…, Beschluss vom 17.7.2023 - 5 ME 46/23 -, juris Rn. 40).
Außerdem trägt das Erfordernis, nach drei Tagen der selbst erklärten (und nicht nachzuweisenden) Dienstunfähigkeit infolge einer Erkrankung am vierten Tag der (fortbestehenden) Erkrankung einen Arzt aufsuchen zu müssen, dem Fürsorgegrundsatz Rechnung, damit dem Beamten im Falle einer längerwährenden Erkrankung ärztliche Hilfe zuteilwird (Nds. OVG, Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 - Nds. OVG…, Beschluss vom 17.7.2023 - 5 ME 46/23 -, juris Rn. 40).
- OVG Niedersachsen, 17.07.2023 - 5 ME 46/23
Amtsarztauflage; Aufforderung zum Dienstantritt; Dienstleistungspflicht; Pflicht …
Sinn und Zweck dieser Regelung liegen darin, dass bei einer länger andauernden Erkrankung eine ausreichend fachkundige Begutachtung des Gesundheitszustandes und der Dienstfähigkeit des Beamten gewährleistet wird, und dass parallel hierzu der Beamte auf geeignete Weise seiner Nachweispflicht im Krankheitsfall gegenüber seinem Dienstherrn aus dem bestehenden Dienst- und Treueverhältnis nachkommt (so VG Osnabrück, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 B 61/18 - Nds. OVG, Beschluss vom 11.4.2019 - 5 ME 3/19 - Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 -).Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG/§ 67 Abs. 2 Satz 1 NBG eröffnet dem Dienstherrn die Möglichkeit, sich der Dienstunfähigkeit infolge von Krankheit durch einen glaubhaften Nachweis zu vergewissern, weil die Mitteilung des Beamten selbst nicht die erforderliche Überzeugungskraft haben kann und weil zudem der Gefahr des Missbrauchs vorgebeugt werden soll (VG Osnabrück, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 B 61/18 - [zu § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG]; Nds. OVG, Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 - [zu § 96 Abs. 1 Satz 2 BBG]).
Außerdem trägt das Erfordernis, nach drei Tagen der selbst erklärten (und nicht nachzuweisenden) Dienstunfähigkeit infolge einer Erkrankung am vierten Tag der (fortbestehenden) Erkrankung einen Arzt aufsuchen zu müssen, dem Fürsorgegrundsatz Rechnung, damit dem Beamten im Falle einer längerwährenden Erkrankung ärztliche Hilfe zuteilwird (Nds. OVG, Urteil vom 8.2.2022 - 6 LD 1/21 -).
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