Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 6 M 10.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Wohngeld - Einkommen im Zeitpunkt der Antragstellung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 166 VwGO, § 114 ZPO, § 15 Abs 1 WoGG 2009
Wohngeld; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Einkommen; Darlehen; Darlehensvertrag; maßgeblicher Zeitpunkt; Zeitpunkt der Antragstellung; materielle Ausschlussnorm; Beweisantizipation; vorweggenommene Beweiswürdigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.01.2011 - 21 K 137.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 6 M 10.11
- VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 137.10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
Prozesskostenhilfe: verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung in der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 6 M 10.11
Insbesondere ist hier kein Fall gegeben, in dem eine in Betracht kommende Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Klägerin als Prozesskostenhilfe beantragende Partei ausgeht, so dass ausnahmsweise eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren zulässig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 N 32.11
Wohngeld; Antrag auf Zulassung der Berufung; Einkommensprognose; Jahreseinkommen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 6 M 10.11
Zudem hat der Senat in seinem Beschluss vom 14. Juni 2011 - OVG 6 N 32.11 - (juris) hierzu ausgeführt, dass nach dem Wortlaut dieser Vorschrift für die zu treffende Prognoseentscheidung zwar auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, dass dies aber nicht ausschließt, objektiv erkennbare Umstände, die der Wohngeldbehörde aber erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Kenntnis gelangen, bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
- VG Berlin, 13.12.2011 - 21 K 137.10
Bewilligung von Wohngeld
Rn. 8 Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe war in 2. Instanz erfolgreich (vgl. den Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 29. Juni 2011 - OVG 6 M 10.11 -). - VG Berlin, 04.07.2011 - 21 K 107.10
Offenlegung der Einkünfte bei der Beantragung von Wohngeld
Umstände, die der Antragsteller der Wohngeldbehörde nicht oder erst später mitgeteilt hat, können dabei nach ständiger Rechtsprechung der Kammer - die allerdings im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Beschwerdesenats der Kammer (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 6 M 10.11 - und vom 14. Juni 2011 - 6 N 32.11 -, Terminprotokoll vom 27. April 2011 - 6 N 78.10 -) einer Überprüfung bedarf - grundsätzlich nicht (mehr) berücksichtigt werden.
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