Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 M 20.09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
VwGO § 166; ; ZPO § 114 Satz 1; ; BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inhaberschaft an einem Sparkonto bei Anlegen eines Sparkontos durch einen nahen Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inhaberschaft an einem Sparkonto bei Anlegen eines Sparkontos durch einen nahen Angehörigen
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 18.05.2009 - 3 K 1351/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 M 20.09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1159
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 M 20.09
Dabei gilt, dass, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen ist, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, S. 980 f., zitiert nach juris, Rn. 10), er damit also alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung bleibt. - BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 6 M 20.09
Dies richtet sich nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen der Vermögenszuordnung (BVerwG, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 12/08 -, BVerwGE 132, 21 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 11, 12).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2011 - L 13 AS 155/08
Vermögensanrechnung bei SGB II-Leistungen; Berücksichtigung von Sparguthaben auf …
Wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will (BGH…, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 = NJW 2005, 980 - juris Rn. 10, mit Verweis auf BGH, Urteil vom 9. November 1966 - VIII ZR 73/64 = BGHZ 46, 198), er damit also bei zivilrechtlicher Betrachtungsweise alleiniger Inhaber der in dem Sparbuch verbrieften Forderung bleibt (dem BGH folgend u. a.: Oberlandesgericht (OLG) Bremen…, Urteil vom 10. Mai 2007 - 2 U 27/07 - juris Rn. 3; Sächs. Oberverwaltungsgericht (OVG)…, Urteil vom 28. Juli 2010 - 4 A 303/08 - juris Rn. 28;… VGH Baden-Württemberg, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 - juris Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 18.05.2010 - 12 S 1112/09
Zur Frage, wer im Ausbildungsförderungsrecht Inhaber eines Sparkontos ist, wenn …
Dieses ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, dass die Frage, wer Inhaber eines Sparkontos ist, im Ausbildungsförderungsrecht nach den insoweit maßgeblichen zivilrechtlichen Grundsätzen der Vermögenszuordnung zu beantworten ist (BVerwG, Urteil vom 4.9.2008 - 5 C 12.08 - BVerwGE 132, 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 6 M 20.09 - NJW 2010, 1159). - VG Berlin, 19.03.2012 - 21 K 437.11
Entscheidung über Wohngeldantrag; Inhaber einer Guthabenforderung; Eröffnung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daraus, dass ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlegt, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, typischerweise zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehält und das Sparguthaben dem Begünstigten allenfalls nach § 331 BGB insoweit zuwenden will, als es beim Tod des Zuwendenden noch vorhanden ist, vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1966 - VIII ZR 73/64 -, BGHZ 46, 198, 200 ff, und Urteil vom 29. April 1970 - VIII ZR 49/69 -, a.a.O. Soweit der Bundesgerichtshof in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung, vgl. Urteil vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931 = juris, der namensmäßigen Bezeichnung als Kontoinhaber in den Kontounterlagen größere und dem Besitz an dem Sparbuch zu Lebzeiten geringere Aussagekraft zugemessen hat, ist der für das Schenkungsrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs in einer späteren Entscheidung ausdrücklich davon abgerückt, vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, 980 = juris (…dort Rn. 11); die in dieser Entscheidung zum Ausdruck gebrachten Grundsätze werden auch in ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zugrunde gelegt, soweit etwa im Bundesausbildungsförderungsrecht geklärt werden muss, wer Inhaber einer Sparforderung ist, vgl. u.a. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, juris (…dort insbesondere Rn. 10) und Urteil vom 28. Juli 2010 - 4 A 303/08 -, juris (…dort Rn. 28), VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 -, NJW 2011, 166 = juris (…dort Rn. 2), OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 -, NJW 2010, 1159 = juris (…dort Rn. 2), OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 2 A 1172/05 - , OVGE MüLü 51, 221 = juris (…dort Rn. 28).Rn. 14 Nach diesen Grundsätzen - von denen auch der Beschwerdesenat der Kammer ausgeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 - Juris) - bedarf die Annahme des Beklagten, die Kinder der Klägerin seien Gläubiger der Sparbücher und damit der Zinserträge, einer näheren Prüfung.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 102/09
Zurechnung des bei einer Bank geführten Guthabens auf einem Sparbuchkonto …
Rn. 49 Vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 -, NJW 2005, 980 = juris (…dort Rn. 11); die in dieser Entscheidung zum Ausdruck gebrachten Grundsätze werden auch in ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung zugrunde gelegt, soweit etwa im Bundesausbildungsförderungsrecht geklärt werden muss, wer Inhaber einer Sparforderung ist, vgl. u.a. Sächsisches OVG, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 A 642/09 -, juris (…dort insbesondere Rn. 10) und Urteil vom 28. Juli 2010 - 4 A 303/08 -, juris (…dort Rn. 28), VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 12 S 1112/09 -, NJW 2011, 166 = juris (…dort Rn. 2), OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 -, NJW 2010, 1159 = juris (…dort Rn. 2), OVG NRW, Beschluss vom 14. Oktober 2008 2 A 1172/05 -, OVGE MüLü 51, 221 = juris (…dort Rn. 28). - VG Frankfurt/Oder, 10.03.2010 - 6 K 366/07
Berufsausbildungsförderung; anzuerkennende Schulden
Inhaber eines Sparkontos ist, wer gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Gläubiger des Guthabens werden sollte (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 4. September 2008 - 5 C 30/07 - zitiert nach juris, dort Rn. 15; BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - X ZR 164/07 - NJW 2005, 980; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 6 M 20.09 -, zitiert nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".