Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.09.1993 - 6 M 3885/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO; §§ 47 Abs. 2, 75 Abs. 1 NBauO.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 47 Abs. 2 BauO ND; § 75 Abs. 1 BauO ND
Verpflichtung; Baugenehmigungsbehörde; Vorläufige Baugenehmigung; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Baurechtswidrigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung; Baugenehmigungsbehörde; Vorläufige Baugenehmigung; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Baurechtswidrigkeit
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Baugenehmigung im Eilverfahren (I) (IBR 1994, 167)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 15.07.1993 - 4 B 2234/93
- OVG Niedersachsen, 08.09.1993 - 6 M 3885/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 675 (Ls.)
- MDR 1993, 1207
- NVwZ 1994, 80
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2001 - 10 B 1827/00
Baugenehmigung als mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt; Rechtmäßigkeit einer …
- VG Cottbus, 31.05.2018 - 3 L 211/18
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
7 Denn auch unter Zugrundelegung der Auffassung, die grundsätzlich eine Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Baugenehmigung in besonders gelagerten Fällen bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren für möglich hält (vgl. Tendenz des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2011 - OVG 2 S 16.11 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 21. August 1996 - 1 M 3900/96 -, juris Rn. 6; offen: OVG Berlin, Beschluss vom 14. März 1989 - OVG 2 S 35.88 -, juris 1. Orientierungssatz sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 08. September 1993 - 6 M 3885/93 - juris) sind jedenfalls im vorliegenden Verfahren die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise die Hauptsache im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vorweggenommen werden darf, nicht erfüllt. - OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2001 - 1 L 85/01
Baugenehmigung für eine Gaststätte; Vorliegen einer Gebietsversorgungsfunktion
- OVG Niedersachsen, 21.08.1996 - 1 M 3900/96
Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Baugenehmigung;; Anordnung, …
Würde nämlich einem Bauantragsteller - erstens - durch das Abwarten in der Hauptsache unzumutbare und irreparable Nachteile entstehen und sei - zweitens - bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorauszusehen, daß die Antragsteller im Verfahren zur Hauptsache obsiegen würden, sei eine Regelungsanordnung gleichwohl zulässig (offengelassen in OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.9.1993 - 6 M 3885/93 -, NVwZ 1994, 80 = BRS 55 Nr. 155 im Falle einer offensichtlichen Baurechtswidrigkeit wegen Fehlens der erforderlichen Stellplätze).
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