Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 6 M 40.23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 1 UhVorschG, § 5 Abs 1 UhVorschG, § 1614 BGB
Unterhaltsvorschuss; Ersatzpflicht des betreuenden Elternteils; Unterhaltsverzicht - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein erstinstanzliches Verfahren wegen Unterhaltsvorschussleistungen
- rechtsportal.de
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein erstinstanzliches Verfahren wegen Unterhaltsvorschussleistungen
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 27.04.2023 - 7 K 1828/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 6 M 40.23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12
Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 6 M 40.23
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2013 entscheiden, dass eine teleologische Reduktion der Anspruchsvoraussetzungen dahin, dass ein Rückgriff der Landeskasse auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil grundsätzlich möglich sein müsse, mit § 1 Abs. 1 UVG nicht vereinbar sei (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 - juris Rn. 6 ff.). - VG Sigmaringen, 22.02.2018 - 2 K 3831/16
Unterhaltsvorschussleistungen bei planwidrigem Ausfall der Unterhaltszahlung und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 6 M 40.23
Eine Umdeutung in eine Freistellungserklärung (vgl. dazu VG Sigmaringen, Urteil vom 22. Februar 2018 - 2 K 3831/16 - juris Rn. 26 ff.) erscheint angesichts des Wortlauts der Vereinbarung eher fernliegend.
- VG Berlin, 11.06.2024 - 21 K 404.22 Rn. 24 Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss setzt nicht voraus, dass Unterhalt planwidrig ausfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 - juris Rn 17; a.A. noch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 4 LA 94/07 - juris; VG Lüneburg…, Urteil vom 29. April 2003 - 4 A 49/01 - juris Rn. 19 ff.), oder dass ein Rückgriff der Landeskasse auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil grundsätzlich möglich sein muss (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2013 - 5 C 28/12 - juris Rn. 6 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2023 - OVG 6 M 40/23 - juris Rn. 3).
Die im Original in englischer Sprache verfasste gerichtliche Vereinbarung stellt sich bei sachgerechter Auslegung als Freistellungsvereinbarung und nicht als ein unwirksamer - und daher im Unterhaltsvorschussrecht unbeachtlicher (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2023 - OVG 6 M 40/23 - juris Rn. 3) - Unterhaltsverzicht oder lediglich als eine Konkretisierung der Unterhaltspflichten des Kindesvaters dar.
- VG Würzburg, 23.01.2025 - W 3 K 23.805
Unterhaltsleistungen, Ersatzpflicht des betreuenden Elternteils, Wegfall der …
Rn. 50 Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss setzt nach dem Gesetzeswortlaut und der Konzeption des Unterhaltsvorschussgesetzes nicht voraus, dass Unterhalt planwidrig ausfällt (…BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 5 C 28/12 - juris Rn. 17) oder dass ein Rückgriff der Landeskasse auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil grundsätzlich möglich sein muss (…BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 5 C 28/12 - juris Rn. 6 ff.; OVG BBbg, B.v. 3.8.2023 - OVG 6 M 40/23 - juris Rn. 3).
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