Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2015 - 6 M 6.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 122 Abs 2 S 3 VwGO, § 166 VwGO, § 114 ZPO, § 121 ZPO, § 24 Abs 2 S 2 WoGG 2
Prognose bei Wohngeldgewährung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 122 Abs 2 S 3 VwGO, § 166 VwGO, § 114 ZPO, § 121 ZPO, § 24 Abs 2 S 2 WoGG, § 24 Abs 2 S 3 WoGG, § 25 Abs 1 S 1 WoGG, § 25 Abs 1 S 2 WoGG, § 27 Abs 1 WoGG, § 27 Abs 2 WoGG
Wohngeld; Anfechtungsklage; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Beschwerde; berücksichtigungsfähige Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse; Teilstattgabe; Reduzierung der Gerichtsgebühr nach KV 5502 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 19.01.2015 - 21 K 396.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2015 - 6 M 6.15
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 96/14
Einkommensprognoseentscheidung bei der Bewilligung von Wohngeld
Zwar wird die Auffassung vertreten, der Prognoseermittlungszeitraum reiche bis zur Bekanntgabe eines etwaigen Widerspruchsbescheides (…vgl. Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, Loseblatt, Stand: 3/2015, § 24 Rn. 42; offen gelassen von OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.3.2015, OVG 6 M 6.15, juris Rn. 5). - VG Berlin, 17.11.2015 - 21 K 80.15
Berücksichtigung späterer Erkenntnisse über die Einkommensverhältnisse bei der …
Mit Beschluss vom 5. März 2015 hat der 6. Senat - OVG 6 M 6.15 - sich der vorgenannten "Linie" womöglich jedenfalls angenähert, indem er ausführt, der anzustellenden Prognose seien alle bis zur Entscheidung über den Wohngeldantrag bekannten oder "auf Anlass zu ermittelnden Daten" zu Grunde zu legen (…Juris Rdnr. 5), wobei dahin stehen könne, ob der Prognoseermittlungszeitraum bis zur Bekanntgabe des Wohngeldbescheides auch noch die Bekanntgabe eines etwaigen Widerspruchsbescheides einschließe. - VG Freiburg, 08.06.2015 - 4 K 364/15
Wohngeldrechtlicher Prognoseermittlungszeitraum; Vertrauensschutz; verschwiegenes …
Soweit in § 24 Abs. 2 Satz 2 und 3 WoGG geregelt ist, dass (dort im Einzelnen bezeichnete) Änderungen der Verhältnisse berücksichtigt werden können, gilt das ausdrücklich nur für den Zeitraum zwischen Antragstellung und Bekanntgabe des Wohngeldbescheids, den sogen. Prognoseermittlungszeitraum (…Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, a.a.O., § 24 RdNr. 41, m.w.N.; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 05.03.2015 - OVG 6 M 6.15 -, juris).Soweit die Auffassung vertreten wird, der Prognoseermittlungszeitraum schließe das Widerspruchsverfahren bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids ein (…vgl. hierzu Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, a.a.O., § 24 RdNrn. 42 f., m.w.N.; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 05.03.2015, a.a.O.), kann das (naturgemäß) nur für den Fall gelten, dass der Wohngeldbewilligungsbescheid selbst mit einem Widerspruch angefochten wird.
- VG Cottbus, 21.06.2021 - 8 K 998/16 Ausweislich des in vorangehenden Antragsverfahren vorgelegten und damit als im Zeitpunkt über den Wohngeldantrag bekannt und mithin berücksichtigungsfähigen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. März 2015 - OVG 6 M 6.15 - Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank Rn. 5) schriftlichen Mietvertrages vom 19. September 2008 beträgt die Gesamtmiete 600 Euro monatlich.
Ob in der Annahme, bei der anzustellenden Prognoseentscheidung seien alle bis zur Entscheidung über den Wohngeldantrag bekannten oder auf Anlass zu ermittelnden Daten zugrunde zu legen (so Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. März 2015 - OVG 6 M 6.15 - Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank Rn. 5), eine Einschränkung der Berücksichtigungsfähigkeit nachträglichen Vorbringens auch im Widerspruchsverfahren zu sehen ist (…ausdrücklich offengelassen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, a.a.O; ebenfalls nicht eindeutig bei Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. September 2011 - OVG 6 M 59.11 -, juris Rn. 16), kann im konkreten Fall dahinstehen.
- VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22
Bewilligung von Wohngeld: Ausschlussgrund einer missbräuchlichen Inanspruchnahme …
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach nachträgliche Umstände oder Nachweise, die die Behörde auch bei sorgfältiger Ermittlung nicht zu kennen brauchte, nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil der Kammer vom 25. Juni 2013 - VG 21 K 413.12 - UA S. 7 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 12 A 149/10 - juris Rn. 9, VGH München…, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 12 ZB 14.701 - juris Rn. 16, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2015 - OVG 6 M 6.15 - juris Rn. 5), betrifft die nach dem Wohngeldgesetz vorzunehmende Prognose des im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einkommens. - VG Hannover, 19.03.2018 - 4 A 9902/17
Bewilligungszeitraum; Einkommensberechnung
Damit sind für die nach § 24 Abs. 2 Satz 1 und 2 WoGG zu treffende Einkommensprognoseentscheidung im Ergebnis nicht nur die bei der Antragstellung bekannten Daten, sondern auch diejenigen Erkenntnisse bzw. Prognosetatsachen zugrunde zu legen, die der Behörde innerhalb des sog. Prognoseermittlungszeitraums - d. h. zwischen dem Antrag auf Bewilligung von Wohngeld und dem Erlass des Bewilligungsbescheids - bekannt werden (…vgl. hierzu VGH München, Beschl. v. 5.5.2014, 12 ZB 14.701, juris Rn. 14; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 5.3.2015 - OVG 6 M 6.15 -, juris).
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