Rechtsprechung
| VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 47 VwGO
Normenkontrolle einer Hauptsatzung eines Kommunalverbandes wegen Erhöhung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62
Blankettstrafgesetz
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93
Da es keine Rechtsnorm gibt, die gebietet, dass Regelungswerke wie Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen nur dergestalt geändert werden können, dass sie insgesamt von dem normgebenden Organ in einer geänderten Neufassung beschlossen werden, ist die Änderung einzelner Teile, wie sie auch in der Gesetzgebungspraxis der Bundesrepublik üblich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 25. Juli 1962 - 2 BvL 4/62 - BVerfGE 14, 245 und vom 23. Februar 1965 - 2 BvL 19/62 - BVerfGE 18, 389 ), ohne weiteres zulässig. - BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92
Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93
Sie hätten also hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen müssen, die eine Rechtsverletzung durch die Satzung bzw. Satzungsänderung wenigstens als möglich erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1993 - 4 B 206/92 - NVwZ 1993 S. 884 f. m. w. N.). - BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92
Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93
Soweit sich die Antragsteller demgegenüber auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 8. Juli 1982 - 4 NB 20.92 - NVwZ-RR 1993, 262) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 9. März 1973 - 4 N 8/72 - DÖV 1973, 721) beziehen, übersehen sie, dass es dort um Rechtsnormen ging, die inhaltlich anders verkündet als beschlossen worden waren. - BVerfG, 23.02.1965 - 2 BvL 19/62
Verfassungsmäßigkeit des § 26 Nr. 3 StVG
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93
Da es keine Rechtsnorm gibt, die gebietet, dass Regelungswerke wie Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen nur dergestalt geändert werden können, dass sie insgesamt von dem normgebenden Organ in einer geänderten Neufassung beschlossen werden, ist die Änderung einzelner Teile, wie sie auch in der Gesetzgebungspraxis der Bundesrepublik üblich ist (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 25. Juli 1962 - 2 BvL 4/62 - BVerfGE 14, 245 und vom 23. Februar 1965 - 2 BvL 19/62 - BVerfGE 18, 389 ), ohne weiteres zulässig. - BVerwG, 24.11.1983 - 6 P 21.81
Mitbestimmung - Selbständige Sozialeinrichtung - Dienstvereinbarung
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1997 - 6 N 2336/93
Rn. 21 Die Antragsteller zu 1. und 2., die als Mitglieder des Verbandsausschusses berechtigt sind, an der Beratung und Beschlussfassung dieses Organs mitzuwirken, können demgegenüber beanspruchen, dass ihre Mitwirkung in einem rechtmäßigen Verfahren erfolgt, weil sie für das gesetzmäßige Handeln des Gremiums, dem sie angehören, mitverantwortlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. November 1983 - 6 P 21.81 - PersV 1986, 24).
- VGH Hessen, 06.09.1999 - 8 UZ 2202/99
Zur Klagebefugnis der Fraktion einer Gemeindevertretung
Rn. 7 Da die Fraktionen nur die ihnen eingeräumten Rechte, nicht aber die Rechte des einzelnen Gemeindevertreters geltend machen können (Hess. VGH…, Beschluss vom 15. Dezember 1994 -- 6 N 2588/93 --, a.a.O., m.w.N.), ist es Sache der einzelnen Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter, wegen einer etwaigen Verletzung ihrer Mitwirkungsrechte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1997 -- 6 N 2336/93 --, Juris, unter Hinweis auf den personalvertretungsrechtlichen Beschluss des BVerwG vom 24. November 1983 -- 6 P 21.81 --, PersV 1986, 24) gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
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