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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 88.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35800
OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 88.12 (https://dejure.org/2013,35800)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.11.2013 - 6 N 88.12 (https://dejure.org/2013,35800)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2013 - 6 N 88.12 (https://dejure.org/2013,35800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Dienstliche Beurteilung bezüglich Leistungen auf gebündelten Dienstposten; Berücksichtigung derselben bei Beförderungsentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, § 18 BBesG, §§ 48 ff BLV
    Bundesbeamter; Kriminaloberkommissar (Besoldungsgruppe A 10); Beförderungsauswahlverfahren; Topfwirtschaft; gebündelte Dienstposten; Feststellungsklage; Auswahlentscheidung; Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; Darlegungsanforderungen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 88.12
    Das OVG Magdeburg (Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -) führt unter Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht zwar aus, dass ein Verstoß gegen Artikel 33 Abs. 2 GG vorliege, wenn der getroffenen Beförderungsentscheidung keine (hinreichend aussagekräftigen) dienstlichen Beurteilungen zu Grunde lägen (…Rn. 7 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 5 LA 119/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Neuvornahme einer dienstlichen Bewertung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 88.12
    Im Fall des OVG Lüneburg (Beschluss vom 4. Februar 2008 - 5 LA 119/05 -, DÖD 2008, S. 207 f.) ging es um die Wahrnehmung eines tatsächlich höher bewerteten Dienstpostens durch die dortige Klägerin.
  • VG Düsseldorf, 19.09.2012 - 10 K 7515/11

    Dienstliche Berurteilung Dienstpostenbündelung Plausibilität Transparenz …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 88.12
    Liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine andere Einschätzung nahe legen, kann weiter angenommen werden, dass die jeweiligen Beurteilungen sich am Statusamt ausrichten und mit einbeziehen, in welchem Maße der Beamte bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeiten den Anforderungen seines Statusamtes genügt hat (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2012 - 10 K 7515/11 -, Rn. 27 bei juris).
  • VG Schleswig, 23.08.2023 - 12 B 23/23
    Sind diese Anforderungen erfüllt, spricht nichts dagegen, sie für eine Beförderungsauswahlentscheidung zu Grunde zu legen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2013, Az. OVG 6 N 88.12, Rn. 5, juris).

    Liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine andere Einschätzung nahelegen, kann weiter angenommen werden, dass die jeweiligen Beurteilungen sich am Statusamt ausrichten und mit einbeziehen, in welchem Maße der Beamte bei der Wahrnehmung seiner Tätigkeiten den Anforderungen seines Statusamtes genügt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2013, Az. OVG 6 N 88.12, Rn. 6; VG Düsseldorf…, Urteil vom 19. September 2012, Az. 10 K 7515/11, Rn. 27, beide juris).

  • OVG Saarland, 15.01.2014 - 1 A 370/13

    Dienstliche Beurteilung bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung - gebündelte …

    Rn. 91 sinngemäß ebenso VGH Bayern, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 ZB 13.312 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.11.2013 - 4 S 39.13 - sowie vom 22.11.2013 - 6 N 88.12 -, alle juris.
  • OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13

    Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten

    Entgegen der Ansicht mehrerer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 16. März 2012 - 1 K 632/11.DA -, VG Wiesbaden, Urteil vom 17. September 2012 - 3 K 431/11.WI - und VG Frankfurt/M., Urteil vom 17. Dezember 2012 - 9 K 2941/12.F -, jeweils Juris) sind dienstliche Beurteilungen aber nicht stets rechtswidrig, wenn der Beurteilte im Beurteilungszeitraum auf einem unzulässig gebündelten Dienstposten tätig war oder wenn zur Vergleichsgruppe Beamte gehören, denen unzulässig bündelbewertete Dienstposten übertragen waren (vgl. ebenso OVG Saarland, Urteil vom 15. Januar 2014 - 1 A 370/13 - Beschluss vom 24. März 2014 - 1 B 14/14 - jeweils Juris; Hessischer VGH, Urteil vom 28. August 2013 - 1 A 1274/12 - DÖV 2014, 166; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 2013 - 2 A 10804/13 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2013 - OVG 6 N 88.12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 6 ZB 13.312 - VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2012 - 10 K 7515/11 - VG Hamburg, Urteil vom 26. Februar 2013 - 8 K 1969/11 - jeweils Juris).
  • OVG Saarland, 24.03.2014 - 1 B 14/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei praktizierter Topfwirtschaft und gebündelten …

    Rn. 30 sinngemäß ebenso VGH Bayern, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 ZB 13.312 -, und OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 6.11.2013 - 4 S 39.13 - sowie vom 22.11.2013 - 6 N 88.12 -, alle juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2013 - 6 N 89.12

    Bundesbeamter; Kriminaloberkommissar (Besoldungsgruppe A 10); dienstliche …

    Wie der Senat im ebenfalls den Kläger betreffenden Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren OVG 6 N 88.12 ausgeführt hat, kann angenommen werden, dass auf den bei der Beklagten regelmäßig gleichermaßen gebündelten Dienstposten der Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 des gehobenen Dienstes Aufgaben anfallen, die von ihrer Wertigkeit her allen in die Bündelung einbezogenen Statusämtern entsprechen, ohne dass im Einzelnen danach differenziert werden müsste, in welchen Zeiträumen der Beamte Aufgaben des einen oder des anderen Statusamtes ausgeführt hat.
  • VG Berlin, 30.01.2014 - 7 L 274.13

    Bindung an Beurteilungsrichtlinien; Auswirkungen willkürlicher Stichtagregelung …

    Nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. November 2013 - OVG 6 N 88.12 -, EA, S. 4), der die Kammer folgt, führt dies nicht (mehr) zur Fehlerhaftigkeit eine dienstlichen Beurteilung.
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