Rechtsprechung
| VG Köln, 15.02.2001 - 6 NC 2/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes gemäß § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) durch einen sein Wahlstudium rechtzeitig aufnehmenden Studienbewerber; Veranlassung des Erforderlichen und Möglichen zur rechtzeitigen Aufnahme eines Studiums
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 13 C 40/96
Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Studienzulassung; Hochschule; …
- OVG Hamburg, 06.01.1997 - Bs III 157/96
Zulassung zum Studium; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund; …
Auszug aus VG Köln, 15.02.2001 - 6 NC 2/01
Rn. 5 vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 6.1.1997 - Bs III 157/96 -, NVwZ-RR 1998, 314 m.w.Nachw.
- VG Köln, 21.01.2004 - 6 NC 3/04
Annahme eines Anordnungsgrundes i.R.d. einstweiligen Rechtschutzes bei …
Ob dazu gehört, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dem Verwaltungsgericht spätestens am ersten Vorlesungstag des Bewerbungssemesters vorliegt, vgl. Beschluss der Kammer vom 15.2.2001 - 6 Nc 2/01 - und vom 27.5.2002 - 6 Nc 177/02 - m. w. N., kann vorliegend dahinstehen, da der Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht erst am 16.1.2004 eingegangen ist.
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