Rechtsprechung
| LG Bochum, 18.07.2008 - I - 6 O 196/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassen der Nutzung von im eigenen Grundstück liegenden Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen und Kanälen bei fehlender Verbindung zum öffentlichen Straßennetz und Versorgungsnetz; Ausschluss einer Notsituation für ein Notwegerecht aufgrund der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 18.07.2008 - I - 6 O 196/08
- OLG Hamm, 11.12.2008 - 5 U 164/08
- BGH, 23.09.2009 - V ZR 16/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78
Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?
Auszug aus LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08
Demnach hat die Rechtsprechung einen Notwegeanspruch dem Berechtigten jedenfalls dann nicht zugebilligt, wenn davon auszugehen ist, dass Kraftfahrzeuge vor dem im Wege eines Notwegerechts in Anspruch genommenen Grundstück oder in der nächsten Nähe auf der öffentlichen Straße, jedenfalls noch in benachbarten Straßen abgestellt werden können (vgl. dazu z.B. BGHZ 75, 315 ff ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042; OLG Saarbrücken NZM 2003, 80). - BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79
Baulast
Auszug aus LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08
Auch in der Rechtsprechung ist jedoch aus einer gegebenen Baulast gegenüber einem privatrechtlichen Anspruch des Baulastverpflichteten bereits ein Einwand aus § 242 BGB hergeleitet worden, weil es in solchen Fällen auch rechtsmissbräuchlich sein kann, zivilrechtlich aus einer formalen Rechtsposition Ansprüche herzuleiten oder Unterlassung zu verlangen, wenn dies öffentlich rechtlich zu dulden ist (vgl. dazu z.B. BGH NJW 1981, 980 (982)). - BGH, 30.01.1981 - V ZR 6/80
Änderung eines Notleitungsrechts (Notwegrechts)
Auszug aus LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08
Es ist nämlich in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass das Notwegerecht des § 917 BGB auch die Verlegung von Versorgungsleitungen umfasst (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1036; OLG Hamm NJW-RR 1992, 723).
- OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02
Einräumung eines dinglichen Notwegs
Auszug aus LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08
Demnach hat die Rechtsprechung einen Notwegeanspruch dem Berechtigten jedenfalls dann nicht zugebilligt, wenn davon auszugehen ist, dass Kraftfahrzeuge vor dem im Wege eines Notwegerechts in Anspruch genommenen Grundstück oder in der nächsten Nähe auf der öffentlichen Straße, jedenfalls noch in benachbarten Straßen abgestellt werden können (vgl. dazu z.B. BGHZ 75, 315 ff ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042; OLG Saarbrücken NZM 2003, 80). - OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 198/93
Parteiwechsel in einem Rechtsstreit über einen Notwegeanspruch
Auszug aus LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08
Demnach hat die Rechtsprechung einen Notwegeanspruch dem Berechtigten jedenfalls dann nicht zugebilligt, wenn davon auszugehen ist, dass Kraftfahrzeuge vor dem im Wege eines Notwegerechts in Anspruch genommenen Grundstück oder in der nächsten Nähe auf der öffentlichen Straße, jedenfalls noch in benachbarten Straßen abgestellt werden können (vgl. dazu z.B. BGHZ 75, 315 ff ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042; OLG Saarbrücken NZM 2003, 80). - OLG Hamm, 08.07.1991 - 5 U 49/91
Auszug aus LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08
Es ist nämlich in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass das Notwegerecht des § 917 BGB auch die Verlegung von Versorgungsleitungen umfasst (vgl. dazu BGH NJW 1981, 1036; OLG Hamm NJW-RR 1992, 723).
- OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16
Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen
Denn es geht nicht an, zur Frage des Rechtsmissbrauchs allein die privatrechtlichen Beziehungen der Parteien zu berücksichtigen, die öffentlich-rechtliche Seite jedoch ganz außer Betracht zu lassen (BGH…, Urteil vom 09. Januar 1981 - V ZR 58/79 -, BGHZ 79, 201-210, Rn. 31 und 37; so auch LG Bochum, Urteil vom 18. Juli 2008 - 6 O 196/08 -, Rn. 41, juris). - BGH, 27.06.2025 - V ZR 150/24
Baulast gibt Privatpersonen keine Rechte!
Das baulastwidrige Verlangen des Grundstückseigentümers sei jedenfalls solange rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wie keine Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Baubehörde die Baulast nicht durchsetzen oder auf sie verzichten werde (vgl. OLG Hamm, ZfIR 2017, 786, 790;… OLG Hamburg, BeckRS 2020, 49488 Rn. 34 ff.;… OLG Schleswig, BeckRS 2020, 41414 Rn. 18; LG Bochum, BeckRS 2009, 27385;… MüKoBGB/Schubert, 9. Aufl., § 242 Rn. 233). - OLG Rostock, 28.10.2025 - 3 U 42/20
Mangelhaftigkeit eines Grundstücks hinsichtlich einer Leitungsbaulast zu Lasten …
Zur Frage des Rechtsmissbrauchs können insofern nicht allein die privatrechtlichen Beziehungen der betreffenden Parteien berücksichtigt und die öffentlich-rechtliche Seite ganz außer Betracht gelassen werden (…vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1981, a. a. O.;… OLG Schleswig, Urt. v. 20.08.2020, 11 U 149/19, zitiert nach juris;… OLG Hamm, a. a. O.; LG Bochum, Urt. v. 18.07.2008, 6 O 196/08, zitiert nach juris;… LG Detmold, a. a. O.;… vgl. auch Staudinger/Thole (2023), BGB, § 1004, Rn. 529 m. w. N.; Lorenz, NJW 1996, 2612).
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