Rechtsprechung
| LG Hagen, 12.08.2010 - 6 O 460/08 |
Verfahrensgang
- LG Hagen, 12.08.2010 - 6 O 460/08
- OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 U 132/10
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 12 U 115/11
Rechtsanwaltshaftungsprozess: Rechtsmittel gegen eine Verfahrenstrennung; …
Die mit der Klage geltend gemachten Forderungen betreffen hingegen eine fehlerhafte Abrechnung der Gebühren des Beklagten für die außergerichtliche Vertretung der Klägerin gegenüber der …bank AG - einschließlich der Prüfung von Unterlagen und der Durchführung eines Besprechungstermins am 01.05.2008 (vgl. hierzu 3.a)) - und die sich daran anschließende Vertretung der Klägerin im Verfahren vor dem LG Ravensburg zum Az. 6 O 460/08 sowie eine fehlerhafte Vertretung der Klägerin im Verfahren 9 U 116/09 vor dem OLG Stuttgart - einschließlich der nach Ansicht der Klägerin fehlerhaften Verrechnung einer von der Landesoberkasse B… geleisteten Rückzahlung auf die Vergütungsansprüche des Beklagten im dortigen Verfahren - und im Verfahren 6 O 460/08 vor dem Landgericht Ravensburg.Rn. 21 b) Der Klägerin steht gegen den Beklagten weiterhin ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 6.534,53 EUR aus § 280 BGB in Verbindung mit der gerichtlichen Vertretung der Klägerin im Verfahren 6 O 460/08 vor dem Landgericht Ravensburg zu, weil er in dieser Höhe wiederum zu Unrecht Gebühren abgerechnet und vereinnahmt hat.
Rn. 26 d) Weiter steht der Klägerin gegen den Beklagten ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 14, 50 EUR aus § 280 BGB in Verbindung mit der gerichtlichen Vertretung der Klägerin im Verfahren 6 O 460/08 vor dem Landgericht Ravensburg zu, weil er in dieser Höhe eine unnötige Belastung der Klägerin durch Gerichtskosten verursacht hat.
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