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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.11.1978

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,462
BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78 (https://dejure.org/1978,462)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1978 - 6 P 11.78 (https://dejure.org/1978,462)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1978 - 6 P 11.78 (https://dejure.org/1978,462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angestellte - Beamtenstelle - Angestelltenstelle - Funktionsgleichwertigkeit - Vergütungsordnung - Lastenausgleichsbank - Öffentlich-rechtliche Anstalten - Besoldungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 56, 291
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII P 13.61
    Auszug aus BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78
    Der Senat hält an dem in BVerwGE 15, 146 dargelegten Grundsatz fest, daß von BPersVG § 77 Abs. 1 S. 2, der insoweit mit dem PersVG § 72 S. 2 J: 1955 übereinstimmt, auch Angestellte erfaßt werden, die keine Beamtenstelle von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts innehaben, wohl aber eine ihrer Bedeutung nach entsprechende Angestelltenstelle besitzen.

    Die (entsprechende) Anwendung des BetrVG § 5 Abs. 3 J: 1972 scheidet aus, weil seine Voraussetzungen nicht auf privatrechtlich geführte öffentlich-rechtliche Anstalten passen (Modifizierung von BVerwGE 15, 146).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers verlangen Sinn und Zweck der Vorschrift, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 72 Satz 2 PersVG 1955 im Beschluß vom 9. November 1962 - BVerwG 7 P 13.61 - (BVerwGE 15, 146 = PersV 1963, 205 - ZBR 1963, 59) ausgeführt hat, sie auch auf Angestellte Anwendung finden zu lassen, die zwar keine Beamtenstelle von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts innehaben, aber eine Stellung bekleiden, die unter Berücksichtigung der personalvertretungsrechtlichen Bedeutung der Vorschrift einer solchen Beamtenstelle entspricht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem bereits genannten Beschluß vom 9. November 1962 (a.a.O.) unter anderem auch auf die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Buchst. c des damals geltenden Betriebsverfassungsgesetzes vom 11. Oktober 1952 (BGBl. I S. 681) - BetrVG 1952 - Bezug genommen und dieser Regelung für den damals entschiedenen Fall entnommen, daß Angestellte eines privatrechtlich geführten öffentlich-rechtlichen Unternehmens dann von der Mitbestimmung ausgeschlossen seien, wenn sie nach der genannten Vorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes als leitende Angestellte anzusehen seien.

  • BVerwG, 07.11.1975 - VII P 8.74

    Kündigung eines Chefarztes - Mitbestimmung des Personalrats - …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78
    Maßgebend für die Frage, ob es sich um eine entsprechende Angestelltenstelle im Sinne des BPersVG § 77 Abs. 1 S. 2 handelt, kommt es auf die Funktionsgleichwertigkeit mit von der Mitbestimmung ausgenommenen Beamtenstellen an (BVerwGE 49, 337).

    Maßgebend kommt es, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zu dem insoweit inhaltlich übereinstimmenden § 79 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen (Nds.PersVG) in der Fassung vom 24. April 1972 (Nieders.GVBl. S. 232) im Beschluß vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 8.74 - (BVerwGE 49, 337 [339]) ausgeführt hat, auf die sich aus dem Amtsinhalt ergebenden Funktionen an; sie bilden die Grundlage des Vergleichs.

    Um die Wertigkeit dieser Ämter mit den Stellen, um die es im vorliegenden Fall geht, in Beziehung zu setzen, ist mit BVerwGE 49, 337 (340) die Frage zu stellen, in welcher Besoldungsgruppe sich die Abteilungsleiter der Lastenausgleichsbank befänden, wenn sie als Beamte eingestellt worden wären.

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter - …

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78
    Die Auslegung, die das Bundesarbeitsgericht in dem grundlegenden Beschluß vom 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - (AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972) dieser Vorschrift gegeben hat, paßt nicht auf die privatrechtlich organisierten öffentlich-rechtlichen Anstalten.
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1978 - 6 P 11.78
    Selbst im Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben sich Schwierigkeiten, weil § 5 Abs. 3 BetrVG nicht auf alle Betriebe paßt, wie der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 - (AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972) zeigt.
  • BVerwG, 12.01.2006 - 6 P 6.05

    Mitbestimmung des Personalrats in Personalangelegenheiten; leitender Angestellter …

    Diesem Sinngehalt der Vorschrift kann nur durch einen Stellenvergleich Rechnung getragen werden, der Aufgaben und Funktionen der in Rede stehenden Angestelltenstelle in Beziehung zu Inhalt und Bedeutung des Amtes eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 setzt (vgl. Beschluss vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 8.74 - BVerwGE 49, 337, 339; Beschluss vom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - BVerwGE 56, 291, 294 ff.; BAG, Urteil vom 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP Nr. 1 zu § 68 LPVG Sachsen-Anhalt Bl. 1374 R, 1375; Urteil vom 7. Dezember 2000 - 2 AZR 532/99 - AP Nr. 9 zu § 77 BPersVG Bl. 969 R).

    b) Ist der gebotene Funktionsvergleich nicht unmittelbar normativ vorstrukturiert - sei es durch ein auf gesetzlicher Grundlage beruhendes Zuordnungssystem, sei es durch Eingruppierung des betreffenden Angestellten in das Vergütungssystem eines Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (…vgl. dazu Beschluss vom 7. November 1975 a.a.O. S. 339; Beschluss vom 2. Oktober 1978 a.a.O. S. 297) -, so muss der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des betreffenden Angestellten unabhängig von derartigen Vorgaben festgestellt und zum Amtsinhalt eines Beamten der Besoldungsgruppe A 16 ins Verhältnis gesetzt werden.

    Denn die zweite oder dritte Leitungsebene der Bundesoberbehörden und der Bundesanstalten, die vorbehaltlich korrigierender Faktoren (dazu unter dd) im Ansatz tauglicher Vergleichsmaßstab sind, besteht aus Beamten, die unter der Amtsbezeichnung "Abteilungsdirektor", "Abteilungspräsident" oder "Leitender Direktor" mindestens der Besoldungsgruppe A 16 angehören (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1978 a.a.O. S. 299 f.; BAG…, Urteil vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Bl. 969 R).

    Dies muss auch dann gelten, wenn wie hier im Fall der Krankenkassen auch die leitenden Positionen ausschließlich von Angestellten wahrgenommen werden (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1978 a.a.O. S. 297; BAG…, Urteil vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Bl. 970 R f.).

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte; …

    Die Vorschrift will sicherstellen, dass für herausgehobene Stellen unabhängige Personalentscheidungen getroffen werden, die der Bedeutung der darauf zu verrichtenden Tätigkeit und der damit verbundenen Verantwortung gerecht werden (Beschluss vom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - BVerwGE 56, 291, 295; BAG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 2 AZR 532/99 - AP zu Nr. 9 zu § 77 BPersVG Bl. 969 R).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der …

    Dass die Vorschrift nicht von Beamten, sondern von Beamtenstellen spricht, hat der Senat mit ihrer Zielsetzung erklärt, nicht lediglich auf die Besoldung, sondern vor allem auf den Amtsinhalt abzustellen (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - BVerwGE 56, 291 = Buchholz 238.3A § 77 BPersVG Nr. 2 S. 6 f.).
  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 532/99

    Ordentliche Kündigung; Personalratsbeteiligung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 9. November 1962 - VII P 13.61 - BVerwGE 15, 146; 7. November 1975 - VII P 8.74 - BVerwGE 49, 337; 2. Oktober 1978 - 6 P 11/78 - BVerwGE 56, 291;… zustimmend Fischer/Goeres Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder Stand September 2000 § 77 BPersVG Rn. 13 ff.;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmeier BPersVG 8. Aufl. § 77 Rn. 13;… Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatzmann/Rehak BPersVG § 77 Rn. 28;… Dietz/Richardi BPersVG 2. Aufl. § 77 Rn. 31;… Altvater/Bacher/Hörter/Peiseler/Sabottig/Schneider/Vohs BPersVG 4. Aufl. § 77 Rn. 10), der sich der Senat angeschlossen hat (Senat 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 68 Nr. 1 = EzA BPersVG § 108 Nr. 1), kommt es danach für die Frage, ob es sich um eine entsprechende Angestelltenstelle iSd. § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG handelt, auf die Funktionsgleichwertigkeit mit von der Mitbestimmung ausgenommenen Beamtenstellen an.

    Landesrundfunkanstalten sind insoweit mit Bundesoberbehörden vergleichbar (vgl. BVerwG 2. Oktober 1978 - 6 P 11/78 - BVerwGE 56, 291, 297 f.; OVG Nordrhein-Westfalen 5. Februar 1996 - 1 A 2423/93.PVB -).

  • BVerwG, 16.05.2006 - 6 P 8.05

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Besetzung der vom Universitätsklinikum …

    Gibt es - wie hier - keine entsprechenden Beamtenstellen für die von dem Angestellten ausgeübte Tätigkeit, so ist in der Regel die Vergütung maßgeblich, falls ihr eine am öffentlichen Dienst und seinen Funktionen und ihrer Wertigkeit orientierte Vergütungsordnung zugrunde liegt (Beschlüsse vom 7. November 1975 - BVerwG 7 P 8.74 - BVerwGE 49, 337 = Buchholz 238.36 § 79 NdsPersVG Nr. 1, vom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - BVerwGE 56, 291 …und vom 12. Januar 2006 - BVerwG 6 P 6.05 - PersR 2006, S. 164 ff.;… juris ; BAG, Urteile vom 16. März 2000 - 2 AZR 138/99 - AP Nr. 1 zu § 68 LPVG Sachsen-Anhalt und vom 7. Dezember 2000 - 2 AZR 532/99 - AP Nr. 9 zu § 77 BPersVG).

    Jedoch hat der Senat bereits entschieden und hält daran fest, dass für den Mitbestimmungsausschluss im Rahmen des § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG und der sinngleichen Bestimmungen der Landespersonalvertretungsgesetze nicht auf § 5 Abs. 3 BetrVG zurückgegriffen werden kann (Beschluss vom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - a.a.O. ).

  • VGH Bayern, 05.04.2005 - 17 P 04.2375

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei einer Beförderung, …

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 291) sei Herr E kein leitender Angestellter, weil er nach dem Vorstand und den Geschäftsführern nur der "dritten Leitungsebene" angehöre.

    Das Verwaltungsgericht habe sich für seine Ansicht, Herr E sei kein leitender Angestellter i.S. von Art. 78 Abs. 1 Buchst. g Nr. 3 BayPVG, zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 291) berufen.

    Diese werden von der ehrenamtlichen Leitungsebene und der Leitungsebene der Geschäftsführer wahrgenommen (vgl. BVerwGE 56, 291).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2005 - PB 15 S 1712/03

    Keine Ausnahme vom Mitbestimmungsrecht bei der Besetzung der Bereichsleiterstelle …

    Bei privatrechtlich geführten öffentlich-rechtlichen Anstalten ist der Vergleich mit der besoldungsmäßigen Einstufung der Spitzenpositionen und der darunter befindlichen Leitungsebenen entsprechender Bundesbehörden und von der Besoldungsordnung erfasster Anstalten des öffentlichen Rechts entscheidend (BVerwG, Beschluss vom 02.10.1978, BVerwGE 56, 291, 295 ff.; dem folgend BAG, Urteil vom 07.12.2000, AP Nr. 9 zu § 77 BPersVG).

    Zu den letzteren gehören im hier maßgeblichen Zusammenhang auch Körperschaften des öffentlichen Rechts, weil es in ihm nicht um deren Verfasstheit geht (…zur Unterscheidung von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts siehe etwa Ilbertz/Widmaier, a. a. O., § 1 RdNr. 6) und die Rechtsprechung den Begriff der Anstalt daher auch unspezifisch verwendet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.10.1978, a. a. O. S. 299: "juristische Person des öffentlichen Rechts").

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 60.10

    Soldatenbeteiligung; Personalrat; Gruppe der Soldaten; Gruppenangelegenheit; …

    Rn. 31 bb) Zweck der Regelung ebenso wie der des § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist es, durch den Ausschluss der Mitbestimmung sicherzustellen, dass bei herausgehobenen Positionen unabhängige Personalentscheidungen getroffen werden, die der Bedeutung der darauf zu verrichtenden Tätigkeit und der damit verbundenen Verantwortung gerecht werden (vgl. zum BPersVG Beschluss vom 2. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 11.78 - BVerwGE 56, 291 = Buchholz 238.3A § 77 BPersVG Nr. 2; BAG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 2 AZR 532/99 - PersR 2001, 221;… Altvater/Peiseler, BPersVG, 7. Aufl. 2011, § 77 Rn. 14).
  • OVG Berlin, 30.11.1989 - PV Bln 20.87

    Rechte des Personalrats bei der Einstellung von Angestellen; Mitbestimmungsrecht …

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  • LAG Sachsen, 19.08.1999 - 9 Sa 585/97

    Ausschluss der Mitwirkung des Personalrates bei ordentlichen Kündigungen

    Der Ausschluss der Mitwirkung des Personalrats in § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG erfasst dabei auch Angestellte, die sich in entsprechenden Stellen befinden (BVerwG, Beschluss vom 02.10.1979 - 6 P 11.78 -, BVerwGE 56, 291 sowie bereits BVerwG, Beschluss vom 09.11.1962 - VII P 13.61 -, BVerwGE 15, 146 ; ebenso zu dem gleich lautenden § 79 Niedersächs.
  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 61 PV 14.13

    Reichweite der Bereichsausnahme nach § 62 Abs 5 S 1 PersVG BB

  • BVerwG, 25.05.1982 - 6 P 39.80

    Mitbestimmung eines Personalrates in Personalangelegenheiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2024 - 33 A 292/23

    Mitbestimmung; Personalrat; Ausschreibung; Dienstposten; Verzicht; Absehen; …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.12.1998 - 10 Sa 429/98

    Wirksamkeit einer außerordentlichen fristgemäßen Kündigung in der Probezeit; …

  • OVG Sachsen, 19.06.2001 - PL 9 B 2/01

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung bei Stellenbesetzung; Herausgehobene …

  • BVerwG, 09.05.1996 - 6 PB 9.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.05.1996 - 6 PB 10.95

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1995 - 1 A 2370/93

    Besoldungsgruppe A 16; Öffentlich- rechtliche Anstalten; Besoldungs- und …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.11.1978 - 6 P 11.78   

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https://dejure.org/1978,10083
BVerwG, 10.11.1978 - 6 P 11.78 (https://dejure.org/1978,10083)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1978 - 6 P 11.78 (https://dejure.org/1978,10083)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1978 - 6 P 11.78 (https://dejure.org/1978,10083)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer …

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1978 - 6 P 11.78
    Wie das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - (Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 8) ausgeführt hat, ist der Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren wegen des objektiven Charakters dieses Verfahrens in aller Regel auf 4.000,00 DM festzusetzen.
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