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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1993 - 6 P 18.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6951
BVerwG, 21.10.1993 - 6 P 18.91 (https://dejure.org/1993,6951)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1993 - 6 P 18.91 (https://dejure.org/1993,6951)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 (https://dejure.org/1993,6951)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abordnung eines Beamten - Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Antragsabhängigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein …

    Die bis dahin zulässig in Gang gesetzten und bei Inkrafttreten des Gesetzes noch schwebenden Rechtsmittelverfahren sind jedoch in der Instanz, in der sie sich befinden, nach den Regeln über das Beschlußverfahren fortzuführen und abzuschließen(Beschluß vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1), im vorliegenden Falle also als Rechtsbeschwerdeverfahren nach §§ 92 ff. ArbGG.
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte; …

    Bereits diese Perspektive könnte den zu personellen Entscheidungen befugten Beschäftigten in der Unabhängigkeit seiner Amtsführung gegenüber "seinem" Personalrat beeinträchtigen (vgl. Beschluss vom 23. September 1966 - BVerwG 7 P 13.65 - BVerwGE 25, 118, 120; Beschluss vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4; BAG, Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 - AP Nr. 2 zu § 77 BPersVG).

    Müssten diese Beschäftigten in ihren eigenen Personalangelegenheiten eine von ihnen nicht gewünschte Mitbestimmung des Personalrats in Rechnung stellen, so bestünde Anlass zu der Besorgnis, dass sie bei Entscheidungen in den ihnen übertragenen Personalangelegenheiten möglicherweise eine sachlich nicht gerechtfertigte Rücksicht auf die Zielsetzungen des Personalrats nähmen (Beschluss vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 62 PV 9.18

    Personalvertretungsrecht; abstrakter Feststellungsantrag; Jobcenter; …

    Der Senat teilt die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass nach dem Schutzzweck des § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG nicht schlechthin jedwede Personalvertretung das Antragserfordernis zu beachten hat, sondern lediglich diejenige, die der in ihren eigenen Angelegenheiten geschützten Person gegenübersteht (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 17 f.;… Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, 70. Update 1/2019, § 77 Rn. 37;… siehe auch die Senatsbeschlüsse vom 28. September 2016 - OVG 62 PV 2.16 - juris Rn. 22 f. …und vom 30. Oktober 2018 - OVG 62 PV 2.18 - juris Rn. 23), also der örtliche Personalrat, wegen dessen Anhörung gemäß § 82 Abs. 2 BPersVG aber auch die Stufenvertretung (BVerwG…, Beschluss vom 20. März 2002 - 6 P 6.01 - juris Rn. 19;… Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Auflage 2012, § 77 Rn. 2).

    Der Personalrat des Jobcenters darf sich wegen der Geheimhaltungspflicht (§ 10 BPersVG) nicht mit dem Bezirkspersonalrat der Regionaldirektion des Trägers austauschen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 19).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass personalrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel der Bestellung zum Geschäftsführer eines Jobcenters (…Beschluss des Senats vom 20. September 2012 - OVG 62 PV 3.12 - juris Rn. 31) oder allgemeiner: mit dem Ziel der Übertragung einer Funktion im Sinne des § 14 Abs. 3 BPersVG (BVerwG…, Beschluss vom 20. März 2002 - 6 P 6.01 - juris Rn. 20) wie auch personalrechtliche Maßnahmen zwecks Beendigung einer solchen Funktion (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 18) in den Schutz des § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG eingeschlossen sind.

    Rn. 23 Für das Bundesverwaltungsgericht ist es maßgeblich, ob eine Versetzung oder Abordnung in eine andere Dienststelle mit einer Veränderung des dienstlichen Aufgabenbereichs verbunden ist, dann ende das Antragserfordernis nach dem Schutzzweck der Vorschrift an den Zuständigkeitsgrenzen der Personalvertretungen der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993, a.a.O.; entsprechend für eine Gesamtbetrachtung von Einzelverfügungen im Soldatenbeteiligungsrecht: BVerwG…, Beschluss vom 2. August 2017 - 1 WDS-VR 5.17 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 16.07.2020 - 5 P 8.19

    Mitbestimmung der Stufenvertretung bei der Versetzung des Geschäftsführers eines …

    Das Antragserfordernis soll die Unabhängigkeit dieser Beschäftigten bei der Führung ihrer Dienstgeschäfte sicherstellen, bei der sie als Vertreter der Dienststelle dem die Interessen der Beschäftigten vertretenden Personalrat gegenüberstehen und in diesem Sinne dessen "Gegenspieler" sind (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 3 f).

    Die Stufenvertretung hat nämlich gemäß § 82 Abs. 2 Satz 1 BPersVG in Angelegenheiten, die einzelne Beschäftigte oder Dienststellen betreffen, dem örtlichen Personalrat Gelegenheit zur Äußerung zu geben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4 und vom 20. März 2002 - 6 P 6.01 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 16 S. 2 f.).

    Der Personalrat des Jobcenters ist deshalb bei Personalentscheidungen, die den Geschäftsführer betreffen, weder gemäß § 82 Abs. 2 BPersVG vom Bezirkspersonalrat anzuhören, noch dürfen sich die Personalvertretungen mit Rücksicht auf die Geheimhaltungspflicht gemäß § 10 BPersVG untereinander austauschen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - Buchholz 251.8 § 81 RhPPersVG Nr. 1 S. 4).

  • VG Mainz, 13.03.2013 - 5 K 1645/12

    Antragsabhängige Mitbestimmung; Dienstpostenübertragung an Dienststellenleiter

    Dies begründet ein Bedürfnis, die Unabhängigkeit der in § 81 Satz 1 LPersVG genannten Mitarbeiter im Verhältnis zu ihrem sonstigen "Gegenüber" sicherzustellen, was durch das Erfordernis eines Antrags des Mitarbeiters gewährleistet werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.10.1993 - 6 P 18/91 -, PersV 1994, 515 und juris, Rn. 16).

    Andererseits schützt es aber auch das Individualinteresse des betroffenen Beschäftigten (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Beschluss vom 21.10.1993 - 6 P 18/91 -, a.a.O. und juris, Rn. 16 …und Beschluss vom 20.3.2002 - 6 P 6/01 -, a.a.O. und juris, Rn. 25 f.).

    Eine möglichst weitgehende freie Tätigkeit im Rahmen der Zusammenarbeit kann nur dann sichergestellt werden, wenn sie während der gesamten Dauer der Beschäftigung im Sinne des § 81 Satz 1 LPersVG besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.10.1993 - 6 P 18/91 -, a.a.O. und juris, Rn. 12 und Leitsatz zur eingeschränkten Beteiligung des abgebenden Personalrats bei einer Abordnung;… Beschluss vom 20.3.2002 - 6 P 6/01 -, a.a.O. und juris, Rn. 25 f. zur Bejahung einer Vorbelastung bereits bei der Übertragung eines maßgeblichen Dienstpostens).

    Das Schutzbedürfnis reicht aber soweit, wie der legale Einfluss dieses Personalrats reicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.10.1993 - 6 P 18/91 -, a.a.O. und juris, Rn. 17).

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen …

    Allerdings sind dem Bedürfnis nach personalvertretungsrechtlicher Mitbestimmung im Falle der Zustimmung des von der Maßnahme Betroffenen nicht nur das Interesse der Dienststelle an einer kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme, sondern auch die schutzwürdigen Belange des durch die Maßnahme begünstigten Beschäftigten entgegenzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988, 2 B 64/87, in: Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42; BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993, 6 P 18/91, in: PersR 1994, S. 165 [166]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - 1 A 1402/99

    Voraussetzung für die Mitbestimmung des Personalrats ; Ausschluss der …

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 -, PersR 1994, 165/166 und OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 A 3651/92.PVL - sowie Beschluss vom 6. November 1985, aaO, zu einer vergleichbaren Vorschrift des Landesrechts sowie OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Mai 1996 - OVG 3 s PH 10/94 -, PersR 1997, 119 f.

    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993, aaO, S. 167.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2018 - 62 PV 2.18

    Mitbestimmung; selbständige Entscheidung in Personalangelegenheiten

    Rn. 16 Entscheidend ist vielmehr im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 16 zum rheinland-pfälzischen Landesrecht und öfter), ob die Dienstkraft ein "Gegenspieler" der Personalvertretung ist.

    Dabei steht eine entscheidungsbefugte Dienstkraft nicht allein dem (örtlichen) Personalrat ihrer Dienststelle gegenüber, sondern auch - wie hier - der Stufenvertretung, weil diese bei übergeordneten, die Dienstkraft selbst betreffenden Personalentscheidungen den örtlichen Personalrat nach § 82 Abs. 2 Satz 1 BPersVG einzubeziehen hat (…im Anschluss an das BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 2002 - 6 P 6.01 - juris Rn. 17 bis 19 und vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 17;… Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Auflage 2018, § 77 Rn. 8a;… a.A. Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 9. Auflage 2016, § 77 Rn. 7).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht betont hat, dürfen sich dann beide Personalvertretungen angesichts des Verschwiegenheitsgebots (§ 10 BPersVG) nicht untereinander austauschen und absprechen (Beschluss vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - juris Rn. 19).

  • VG Saarlouis, 21.02.2012 - 2 L 907/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abordnungsverfügung

    Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.10.1993 -6 P 18.91-, PersR 1994, 165 und vom 20.03.2002 -6 P 6.01-, PersR 2002, 302.

    Rn. 20 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.09.1966 -VII P 13.65-, PersV 1966, 275 sowie Beschlüsse vom 21.10.1993 -6 P 18.91- und vom 20.03.2002 -6 P 6.01-, a.a.O.

    Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.10.1993 -6 P 18.91-, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1997 - 1 A 2306/94

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsrechts des Verwaltungsdirektors der Medizinischen …

    Die Richtigkeit seiner Auffassung, daß bei einem Sachverhalt der vorliegenden Art § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 iVm § 11 Abs. 2 Buchst. c LPVG NW nicht eingreife, werde auch durch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - (PersV 1994, 515) bestätigt.

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 -, PersV 1994, 515, 517, Beschluß des Fachsenats vom 22. Mai 1996 - 1 A 3651/92.PVL -.

    Insbesondere liegt keine Divergenz zu dem bereits erwähnten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1993 - 6 P 18.91 - (…aaO) vor, weil es im vorliegenden Fall um die Anwendbarkeit des § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 iVm § 11 Abs. 2 Buchst. c LPVG NW in einer Dienststelle iSv § 1 Abs. 2 Halbs. 1 LPVG NW, den Medizinischen Einrichtungen der I. -I. -Universität E. , geht, während sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf die Frage der Anwendbarkeit der genannten Vorschriften bei einer Abordnung von einer Dienststelle zu einer anderen Dienststelle bezieht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 1 A 3642/96

    Personalrat; Mitbestimmung; Abordnung eines Lehrers; Studienseminar

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 2.16

    Mitbestimmung; Antragserfordernis im Fall einer Führungskraft; …

  • BVerwG, 25.03.2019 - 5 P 4.18

    Aufhebung; Besetzung; Fortgelten von Rahmenrecht; Fortgeltung von …

  • BVerwG, 12.07.2000 - 6 PB 9.00

    Voraussetzungen der Divergenzrüge - Übereinstimmung der zitierten …

  • BVerwG, 12.07.2000 - 6 PB 10.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde des Fachsenats für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2000 - 1 A 2756/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitsvertrags über die Beschäftigung als …

  • VG Berlin, 20.11.2015 - 71 K 1.15

    Verweigerung der Zustimmung

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