Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 30 - 59) |
| Unterabschnitt 1 - Entlassung (§§ 30 - 43) |
(1) 1Beamtinnen und Beamte sind entlassen, wenn
| 1. | die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nicht mehr vorliegen und eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 auch nachträglich nicht zugelassen wird, | |
| 2. | sie in ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrnfähigkeit nach deutschem Recht treten oder zur Berufssoldatin, zum Berufssoldaten, zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit ernannt werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist oder | |
| 3. | sie in den Fällen des § 11a Absatz 2 eine Probezeit für die neue Laufbahn abgeleistet haben und in der neuen Laufbahn zu Beamtinnen auf Lebenszeit oder zu Beamten auf Lebenszeit ernannt sind. |
2Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn
(2) 1Die oberste Dienstbehörde entscheidet darüber, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 vorliegen, und stellt den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest. 2Die oberste Dienstbehörde kann diese Aufgaben auf unmittelbar nachgeordnete Behörden übertragen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 28.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 07.07.2021 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 28.06.2021 | |
| 28.10.2016 | Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 19.10.2016 | |
| 14.03.2015 | Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 06.03.2015 |
verfahrens § 43Gnadenrecht
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Rechtsprechung zu § 31 BBG
103 Entscheidungen zu § 31 BBG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer ...
- BVerwG, 02.02.2026 - 2 B 50.25
Beamtenrecht: Zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund ...
- OVG Sachsen, 23.11.2021 - 2 A 510/20
Polizeidiensttauglichkeit; Anforderungen an die ärztliche Stellungnahme; Prognose
- OVG Niedersachsen, 15.08.2025 - 5 ME 98/24
Beamtenverhältnis auf Probe; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; ...
- VG Köln, 07.11.2016 - 3 K 3023/15
Vorraussetzungen für den Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf ...
- VG Potsdam, 02.09.2019 - 2 L 711/19
Besoldung und Versorgung; hier: vorläufige Fortzahlung der Bezüge
- VG Regensburg, 03.11.2020 - RO 12 K 19.2080
Schadenersatzanspruch aus Verkehrsunfall, hier: Aufsuchen einer Toilette während ...
- OVG Sachsen, 24.04.2023 - 2 A 426/22
Verlängerung Probezeit; Probezeitbeurteilung; Maßstab
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12
Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 6 B 20.09
Anfechtungsklage; Probebeamtin; Entlassung; gesundheitliche Eignung; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2011 - 6 B 20.09