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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1628
BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98 (https://dejure.org/1999,1628)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1999 - 6 P 2.98 (https://dejure.org/1999,1628)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 6 P 2.98 (https://dejure.org/1999,1628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BPersVG § 108 Abs. 1; ; Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 (Absatz 5 Nr. 2 EV)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitgliedes - Ersetzung einer Zustimmung - Anwendbarkeit dienstvertraglicher Vorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; Antragsbefugnis des Dienststellenleiters; Angaben des Arbeitnehmers auf Personalfragebogen; Bericht des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen; hauptamtliche und inoffizielle Tätigkeit für das MfS; Suspendierung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 609
  • DVBl 1999, 1450 (Ls.)
  • NZA-RR 1999, 556
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    c) Abs. 5 EV regelt für die darin aufgeführten Kündigungsgründe die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst gegenüber § 626 BGB eingeständig und abschließend (Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153, 157 f.;… Beschluß vom 30. April 1998 a.a.O. S. 5 ff.).

    Die Vorschrift verlangt eine bewußte, finale Mitarbeit, was sowohl bei hauptamtlichen als auch bei inoffiziellen Mitarbeitern der Staatssicherheit gegeben sein kann (Beschluß vom 28. Januar 1998 a.a.O. S. 158 f.).

    Die Vorschrift verlangt somit eine einzelfallbezogene Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Arbeitgeber auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (Beschluß vom 28. Januar 1998 a.a.O. S. 159 m.w.N.).

    Die Beschäftigung eines belasteten Arbeitnehmers mit rein vollziehender Sachbearbeitertätigkeit oder handwerklicher Tätigkeit wird das Vertrauen in die Verwaltung bzw. die Gerichtsbarkeit weniger beeinträchtigen als die Ausübung von Entscheidungs- und Schlüsselfunktionen durch einen ebenso belasteten Arbeitnehmer (Beschluß vom 28. Januar 1998 a.a.O. S. 163 f.).

    Durch die beschriebene Art der Tätigkeit hat der Beteiligte zu 2 Personen gefährdet; jedenfalls hat er dies in Kauf genommen (vgl. zu diesem Maßstab bei der Bewertung der Tätigkeit eines inoffiziellen Mitarbeiters des MfS: Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - a.a.O. S. 159).

    ff) Das für die Auslegung des Abs. 5 Nr. 2 EV maßgebliche Erscheinungsbild der Verwaltung wird mitgeprägt von der Zeitdauer, in der der frühere MfS-Mitarbeiter nach der Wiedervereinigung unbeanstandet tätig war (Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - a.a.O. S. 166).

    Auch wenn wie im vorliegenden Fall eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB nicht in Rede steht, so hindert ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Beantwortung des Fragebogens im Rahmen der Gesamtbewertung nach Abs. 5 Nr. 2 EV doch die Feststellung, der Arbeitnehmer sei nach der Wiedervereinigung beanstandungsfrei tätig gewesen (Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - a.a.O. S. 166 f., 170).

    Dagegen kann nicht eingewandt werden, die Verpflichtung zur Beiziehung der vollständigen Stasiunterlagen sei den Beteiligten erst aufgrund des mit Anschreiben vom 14. Mai 1998 übersandten Senatsbeschlusses vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - bekanntgeworden.

  • BVerwG, 30.04.1998 - 6 P 5.97

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zuständigkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    b) Dagegen spricht nicht, daß die zuständige Personalvertretung im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG diejenige ist, welcher der von der beabsichtigten Kündigung betroffene Arbeitnehmer angehört (Beschluß vom 9. Juli 1980 - BVerwG 6 P 43.79 - Buchholz 238.3 A § 108 BPersVG Nr. 1; Beschluß vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG Nr. 1 S. 9).

    Ihre innere Berechtigung findet die Sonderregelung darin, daß § 108 Abs. 1 BPersVG nicht nur dem individuellen Interesse des betroffenen Arbeitnehmers dient, sondern auch die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung sicherstellen soll (Beschluß vom 30. April 1998 a.a.O.).

    a) § 108 Abs. 1 BPersVG findet auch auf solche Kündigungen Anwendung, die der öffentliche Arbeitgeber gemäß Abs. 5 Nr. 2 EV auszusprechen beabsichtigt (Beschluß vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG Nr. 1 S. 4).

    c) Abs. 5 EV regelt für die darin aufgeführten Kündigungsgründe die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung im öffentlichen Dienst gegenüber § 626 BGB eingeständig und abschließend (Beschluß vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153, 157 f.; Beschluß vom 30. April 1998 a.a.O. S. 5 ff.).

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    aa) Der Grad der Belastung wird bei einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit durch seine Stellung sowie die Dauer seiner Tätigkeit bestimmt (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 319; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 329; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339).

    Es kann daher keinen Zweifeln unterliegen, daß der Beteiligte zu 2 wegen seiner hauptamtlichen Tätigkeit für das MfS schwer belastet ist (vgl. zur Bewertung hauptamtlicher Tätigkeit für das MfS: BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - a.a.O. S. 321 f.).

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 157/93

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    aa) Der Grad der Belastung wird bei einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit durch seine Stellung sowie die Dauer seiner Tätigkeit bestimmt (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 319; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 329; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339).

    Mit Rücksicht auf den in § 626 Abs. 2 BGB enthaltenen Rechtsgedanken, den Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens und Art. 12 Abs. 1 GG kann der wichtige Grund nach Abs. 5 Nr. 2 EV durch bloßen Zeitablauf entfallen, ohne daß die weitergehenden Voraussetzungen der allgemeinen Verwirkung erfüllt sein müßten (BAG, Urteil vom 28. April 1994 a.a.O. S. 340 f.).

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 14/96
    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    dd) Allerdings ist der öffentliche Arbeitgeber nicht gehindert, auch zu einem späterem Zeitpunkt und gerade im Zusammenhang mit einer Auskunft des BStU außerordentlich zu kündigen, wenn die persönliche Belastung des Arbeitnehmers durch neu bekanntgewordene Umstände in einem anderen Licht erscheint (BAG, Urteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 14/96 -).

    Der innere Grund für jene begünstigende Rechtsfolge kann auch daran erblickt werden, daß die Bereitschaft des betroffenen Arbeitnehmers, das volle Ausmaß seiner Belastung einzuräumen, einen deutlichen Bruch mit der MfS-Vergangenheit zu erkennen gibt (vgl. BAG, Urteil vom 11. September 1997 - 8 AZR 14/96 -).

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 449/96

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen der Tätigkeit für das …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    Dem Fragebogen käme sonst nur die Funktion zu, gegebenenfalls einen zusätzlichen Kündigungsgrund wegen Unehrlichkeit zu erhalten (BAG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 449/96 -).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    aa) Der Grad der Belastung wird bei einem hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit durch seine Stellung sowie die Dauer seiner Tätigkeit bestimmt (BAG, Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 474/91 - BAGE 70, 309, 319; Urteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - BAGE 70, 323, 329; Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 157/93 - BAGE 76, 334, 339).
  • BAG, 16.08.1990 - 8 AZR 220/88

    Arbeitnehmerweiterbildung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    Dazu gehört nämlich auch die Darlegung, wie sich der geltend gemachte Verfahrensfehler auf die Entscheidung ausgewirkt hat (BAG, Urteil vom 16. August 1990 - 8 AZR 220/88 - BAGE 65, 347, 349 f.;… Fischer/Goeres a.a.O. Anhang 17 zu K § 83 Rn. 25;… Grunsky a.a.O. § 74 Rn. 9;… Germelmann/Matthes/Prütting a.a.O. § 74 Rn. 38).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 560/96

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    Sie begründet regelmäßig erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst (BAG, Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 560/96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1986 - 6 P 20.84

    Bediensteter - Personalvertretungen - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 6 P 2.98
    Damit steht zwar fest, daß die verwaltungsgerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Beteiligten zu 1 den Antragsteller zu 1 noch nicht zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung berechtigt, weil es nunmehr zusätzlich auch der Zustimmung des Hauptpersonalrats bedarf (Beschluß vom 8. Dezember 1986 - BVerwG 6 P 20.84 - Buchholz 238.35 § 58 b HePersVG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 P 43.79

    Zuständige Personalvertretung - Personalvertretungsrechtliche Beziehungen - …

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 515/96

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium …

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …

    Hierbei ist darzutun, was der Rechtsbeschwerdeführer bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen und dass das Beschwerdegericht bei Berücksichtigung dieses Vorbringens möglicherweise anders entschieden hätte (vgl. Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - juris Rn. 49; BAG, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 149;… Beschluss vom 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    >

    Verweigert der Personalrat die gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 BPersVG erforderliche Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines seiner Mitglieder, so entscheidet das Verwaltungsgericht im anschließenden, auf Antrag des Dienststellenleiters eingeleiteten Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung darüber, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB oder der sonst in Betracht kommenden gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vorliegt (vgl. zum Sonderkündigungstatbestand nach dem Einigungsvertrag: Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153, 157; Beschluss vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG Nr. 1 S. 4 f.; Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 S. 5).

    Die Beteiligung desjenigen Personalrats, welchem der von der außerordentlichen Kündigung betroffene Arbeitnehmer angehört, erscheint deswegen besonders zielgenau, weil gerade von diesem Personalrat erwartet werden kann, dass er sich für die Abwehr der Kündigung und damit für den Verbleib des Arbeitnehmers in der Dienststelle mit besonderem Nachdruck einsetzen wird (…vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 108 Abs. 1 BPersVG: Beschluss vom 30. April 1998 a.a.O. S. 9; Beschluss vom 3. Mai 1999 a.a.O. S. 4).

  • BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03

    Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von …

    Letztere dienen dem Individualinteresse des betroffenen Arbeitnehmers, sollen aber zugleich auch die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung sicherstellen (vgl. Beschluss vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG S. 9; Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 S. 4).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03

    Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern; …

    Dagegen hat der Senat in seiner neueren Rechtsprechung zum Schutz der Personalratsmitglieder vor außerordentlichen Kündigungen nach § 47 Abs. 1 und § 108 Abs. 1 BPersVG betont, dass diese Vorschriften nicht nur dem Individualinteresse des betroffenen Arbeitnehmers dienen, sondern auch die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung sicherstellen sollen (vgl. Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - BVerwGE 106, 153, 157; Beschluss vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - Buchholz 251.51 § 40 MVPersVG Nr. 1 S. 9; Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 S. 4; ebenso zu § 9 BPersVG: Beschluss vom 1. Dezember 2003 - BVerwG 6 P 11.03 - PersR 2004, 60, 62; ebenso zu § 47 Abs. 1 BPersVG: BAG, Urteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 209/93 - BAGE 76, 317, 321).
  • VG Meiningen, 13.03.2003 - 3 P 50008/00

    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht (Land); …

    Zur Antragstellung nach § 47 Abs. 1 ThürPersVG berechtigt ist der Leiter der Dienststelle, der zum Aussprechen der außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des Organisationsrechts zuständig ist (BVerwG, B. v. 03.05.1999, PersR 1999, 494).

    § 47 Abs. 1 ThürPersVG findet auch auf solche Kündigungen Anwendung, die der Dienststellenleiter gemäß Artikel 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I, Kap. XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Nr. 2 Einigungsvertrag (im Folgenden: Abs. 5 Nr. 2 EV) auszusprechen beabsichtigt (BVerwG, B. v. 28.01.1998, BVerwGE 106, 153; B. v. 03.05.1999, PersR 1999, 494).

    Verlangt wird eine einzelfallbezogene Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Arbeitgeber auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (…BVerwG, B. v. 28.01.1998, a.a.O.; BVerwG, B. v. 03.05.1999, a.a.O.; BAG, U. v. 27.05.1999, Az.: 8 AZR 120/98; BAG, U. v. 18.02.1999, Az.: 8 AZR 550/97).

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111

    Verfahren wegen Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung

    Rn. 32 aa) Der für das Aussprechen der außerordentlichen Kündigung zuständige Dienststellenleiter (BVerwG, B.v. 3.5.1999 - 6 P 2.98 - PersR 1999, 494) hat die Zustimmung des Personalrats zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds nach § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayPVG unter Angabe der Kündigungsgründe bei dem Personalrat zu beantragen, dessen Mitglied das zu kündigende Personalratsmitglied ist (BVerwG, B.v. 9.7.1980 - 6 P 43.79 - PersV 1981, 370).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 60 PV 18.07

    Personalvertretungsrecht; außerordentliche fristlose Kündigung eines …

    Rn. 45 Dienststellenleiter im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist der Leiter derjenigen Dienststelle, die für das Aussprechen der außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des Organisationsrechts zuständig ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 -, Juris Rn. 19 ff.).

    Berechtigt, den Antrag nach § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG auf Zustimmung des Personalrats zu stellen, dessen Mitglied der Beteiligte zu 2 ist, ist - ebenso wie beim Zustimmungsersetzungsantrag - nicht der Leiter der Beschäftigungsdienststelle, sondern der Leiter der Dienststelle, die zum Ausspruch der außerordentlichen Kündigung berechtigt ist (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Mai 1999, a.a.O., Juris Rn. 20).

  • BVerwG, 25.10.2016 - 5 P 7.15

    Antrag; Aufgabenkreis; Aufgabenwahrnehmung; Aufklärungsrüge; Befähigung; Beginn; …

    Dazu gehört unter anderem das schlüssige Aufzeigen, dass und warum es nach der Rechtsansicht des Beschwerdegerichts auf die nicht aufgeklärte Tatsache angekommen sein und wie sich der geltend gemachte Verfahrensfehler auf die Entscheidung ausgewirkt haben soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 1999 - 6 P 2.98 - juris Rn. 47, insoweit bei Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 nicht abgedruckt, …und vom 23. Januar 2002 - 6 P 2.01 - juris Rn. 77, insoweit bei Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 3 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 18.03.2008 - 6 PB 19.07

    Vom Dienststellenleiter beabsichtigte Maßnahme; Aufhebungsbeschluss des …

    Beabsichtigt ist eine Maßnahme erst dann, wenn der Willensbildungsprozess beim Dienststellenleiter abgeschlossen ist (vgl. Beschlüsse vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 2.78 - BVerwGE 57, 151 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 6 S. 39 und vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Buchholz 250 § 108 BPersVG Nr. 3 S. 3).
  • BVerwG, 25.02.2000 - 6 PB 26.99

    Divergenz als ein grundsätzlicher Rechtssatzwiderspruch - Zulässigkeit der …

    Ein derartiges Fehlverhalten kann im Rahmen der Würdigung nach Abs. 5 Nr. 2 EV, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar erscheint, allenfalls die den Arbeitnehmer entlastende Feststellung hindern, daß dieser nach der Wiedervereinigung beanstandungsfrei tätig gewesen ist (…Beschluß vom 28. Januar 1998, a.a.O. S. 166 f., 170 bzw. Beschlußabdruck S. 25 f. und 28; Beschluß vom 3. Mai 1999 - BVerwG 6 P 2.98 - Der Personalrat 1999, 494, 497).

    Zugleich hat der Senat jedoch einschränkend hinzugefügt, daß jugendliches Alter bei Abgabe der Verpflichtungserklärung allein den betreffenden Mitarbeiter nicht entscheidend zu entlasten vermag, wenn er seine Tätigkeit für das MfS noch während eines Lebensalters fortgesetzt hat, in welchem eine kritische Beurteilung jener Tätigkeit und der Institution, für die sie erfolgte, erwartet werden konnte (…a.a.O. S. 163 bzw. Beschlußabdruck S. 18; vgl. ferner Beschluß vom 3. Mai 1999, a.a.O. S. 497).

  • VG Schleswig, 24.09.2024 - 19 A 3/24

    Ersetzung der vom Personalrat verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen …

  • BVerwG, 23.11.2010 - 6 P 2.10

    Darlegungsanforderungen bei Besetzungsrüge; Erörterung im …

  • LAG Köln, 06.07.2005 - 3 (7) Sa 193/05

    Gesamtpersonalrat, Zuständigkeit Ersatzmitglied, Kündigung

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 13.2526

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 61 PV 8.13

    Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des …

  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 PB 1.02

    Geltendmachung einer Abweichungsrüge - Art und Umfang der Unterrichtungspflicht …

  • OVG Bremen, 26.03.2007 - P S 85/07

    Ersetzung der Personalratszustimmung; Gegenstandswert

  • OVG Bremen, 26.03.2007 - P S 86/07

    Ersetzung der Personalratszustimmung; Gegenstandswert

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