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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79   

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https://dejure.org/1981,2284
BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79 (https://dejure.org/1981,2284)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1981 - 6 P 38.79 (https://dejure.org/1981,2284)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1981 - 6 P 38.79 (https://dejure.org/1981,2284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Rektors als Dienststellenleiter einer Universität mit Rektoratsverfassung - Umfang des gerichtlichen Ermessens bei der Auflösung des Personalrats - Umfang einer Verletzung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 24.76

    Nichtöffentlichkeit von Personalratssitzungen - Personalrat - Protokollführung - …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79
    Die Zuziehung einer dem Personalrat nicht angehörenden Angestellten als Protokollführerin zu den Sitzungen des Personalrats muß, auch wenn sie vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 14.07.1977, VII D 24.76, BVerwGE 54, 195-199) praktiziert worden ist, als eine grobe Pflichtverletzung gewertet werden.

    Daß sich die Zuziehung einer Protokollführerin zu den Sitzungen nicht aus § 45 Abs. 2 LPVG rechtfertigen läßt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 54, 195 [198] zu der mit § 45 Abs. 2 LPVG inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 40 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Berlin (BlnPersVG) vom 26. Juli 1974 (GVBl. S. 1669) dargelegt.

    Diese Entscheidung ist nicht erst im Februar 1978 durch ihre Veröffentlichung in der Zeitschrift "Die Personalvertretung" (PersV 1978, 126), sondern bereits im Dezember 1977 allgemein bekannt geworden (ZBR 1977, 412 [BVerwG 14.07.1977 - BVerwG VII P 24.76]).

  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79

    Vorstand eines Sozialversicherungsträgers - Ersatzkasse - …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79
    Das schließt nicht aus, daß in bestimmten Einzelfällen möglicherweise auch der Kanzler als Leiter der Dienststelle in Betracht kommt (siehe hierzu den Beschluß des Senatsvom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - [BVerwGE 61, 51 = Buchholz 238.3 A § 88 BPersVG Nr. 1], der sich bei den Sozialversicherungsträgern mit der Aufspaltung der Dienststellenleitereigenschaft zwischen Vorstand und Geschäftsführer befaßt).
  • BVerwG, 14.02.1969 - VII P 11.67

    Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus dem Personalrat - Nichteinladungen eines …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79
    Das Gesetz knüpft an die grobe Pflichtverletzung als Sanktion die Auflösung; dadurch allein ist eine ordnungsgemäße Arbeit der Personalvertretung gewährleistet, weil von der Auflösung die vom Gesetz gewollte vorbeugende Wirkung ausgehen soll, daß Personalvertretungen nicht erst mit groben Pflichtverletzungen beginnen, deren Folgen sie im nachhinein durch Akte einer "tätigen Reue" glauben ausräumen zu können (siehe dazuBeschluß vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 11.67 - [Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 7]).
  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79
    Dazu gehört eine eigene korporative Verfassung, die Fähigkeit, Vermögen zu besitzen, und die Legitimation, die Gestaltung der dienstrechtlichen Verhältnisse durchzuführen(Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG 7 P 4.57 - [Buchholz 238.3 § 17 PersVG Nr. 1]).
  • BVerwG, 14.04.2004 - 6 PB 1.04

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung; …

    Diese Aussage steht nicht nur im Einklang mit dem vom Verwaltungsgerichtshof zitierten Senatsbeschluss vom 27. November 1981 - BVerwG 6 P 38.79 - (Buchholz 238.31 § 28 BaWüPersVG Nr. 1 S. 4), sondern auch mit früherer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die bereits den Sanktionscharakter des Ausschlusses betont hat (vgl. Beschluss vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 22.66 - BVerwGE 29, 219, 221; Beschluss vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 14.78 - Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 1 S. 6).

    Mit Blick auf diese allgemeine Zielsetzung müssen die Gesichtspunkte der Generalprävention einerseits und des Vertrauensverlustes andererseits zur Bestimmung dessen, was als grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 28 Abs. 1 BPersVG zu betrachten ist, einander nicht widersprechen, sondern können sich sinnvoll ergänzen (so sinngemäß bereits Beschluss vom 27. November 1981 a.a.O. S. 4).

    Danach können Akte tätiger Reue nach abgeschlossener grober Pflichtverletzung den Eintritt der Ausschlusssanktion nicht mehr hindern (…vgl. Beschluss vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 11.67 - a.a.O.; Beschluss vom 27. November 1981 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 18.01.1990 - 6 P 8.88

    Begriff der Dienststelle im personalvertretungsrechtlichen Sinn

    Die Auflösung des Personalrats gemäß § 28 Abs. 1 LPVG ist hingegen eine Sanktionsmaßnahme mit vorbeugendem Charakter, durch die die ordnungsgemäße Erfüllung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben sichergestellt werden soll (vgl. Beschluß vom 27. November 1981 - BVerwG 6 P 38.79 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - 16 A 296/09

    Gewähren einer Ausnahme von der gesetzlich angeordneten Nichtöffentlichkeit der …

    Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 1981 - 6 P 38.79 -, juris Rdn. 43 f. (= PersV 1983, 408) zur Personalratssitzung: "grobe Pflichtverletzung".

    Rn. 44 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 1981 - 6 P 38.79 -, a. a. O.

  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 PB 1.04

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung; …

    Diese Aussage steht nicht nur im Einklang mit dem vom Verwaltungsgerichtshof zitierten Senatsbeschluss vom 27. November 1981 - BVerwG 6 P 38.79 - (Buchholz 238.31 § 28 BaWüPersVG Nr. 1 S. 4), sondern auch mit früherer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die bereits den Sanktionscharakter des Ausschlusses betont hat (vgl. Beschluss vom 15. März 1968 - BVerwG 7 P 22.66 - BVerwGE 29, 219, 221; Beschluss vom 6. Februar 1979 - BVerwG 6 P 14.78 - Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 1 S. 6).

    Mit Blick auf diese allgemeine Zielsetzung müssen die Gesichtspunkte der Generalprävention einerseits und des Vertrauensverlustes andererseits zur Bestimmung dessen, was als grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 28 Abs. 1 BPersVG zu betrachten ist, einander nicht widersprechen, sondern können sich sinnvoll ergänzen (so sinngemäß bereits Beschluss vom 27. November 1981 a.a.O. S. 4).

    Danach können Akte tätiger Reue nach abgeschlossener grober Pflichtverletzung den Eintritt der Ausschlusssanktion nicht mehr hindern (…vgl. Beschluss vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 11.67 - a.a.O.; Beschluss vom 27. November 1981 a.a.O. S. 7).

  • VGH Hessen, 23.10.2003 - 21 TK 3422/02

    Ausschluss eines Personalratsmitglieds (hier: Personalratsvorsitzenden) wegen …

    Durch die Sanktion des Ausschlusses bei grobem Pflichtverstoß soll anderen und künftigen Personalratsmitgliedern im Sinne generalpräventiver Einwirkung auf eigenes künftiges Verhalten vor Augen geführt werden, dass ein entsprechendes Verhalten geahndet wird und zur vorzeitigen Beendigung der Amtszeit führt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, B. v. 27.11.1981 - 6 P 38.79 - PersV 1983, 409).

    Die gesetzliche Regelung vermag die ihr zugedachte vorbeugende Wirkung nur dann wirksam zu entfalten, wenn mit dem Eintritt der Sanktion als Folge des groben Pflichtenverstoßes auch tatsächlich gerechnet werden muss und nicht etwa darauf gesetzt werden kann, dass sich die Sanktion durch einen Akt tätiger Reue im Nachhinein wieder ausräumen lässt (in diesem Sinne: Bundesverwaltungsgericht, B. v. 27.11.1981, a.a.O., S. 412).

  • VG Düsseldorf, 12.05.2026 - 40 K 11589/25

    Schweigepflicht, Verstoß, EMail, Personalrat, Ausschluss

    Rn. 95 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 2004 - 6 PB 1.04, NVwZ-RR 2004, 666 und vom 27. November 1981 - 6 P 38.79, PersV 1983, 409.

    Rn. 118 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 1981 - 6 P 38/79, PersV 1983, 408; Cecior u.a., Personalvertretungsrecht NRW (März 2026), § 25 Rn. 7, 46.

  • BVerwG, 02.01.1992 - 6 PB 13.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels der geltend gemachten …

    Die angegriffene Entscheidung weicht entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V. mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von dem in der Beschwerdeschrift genannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1981 - BVerwG 6 P 38.79 - (PersV 1983, 408) ab.

    Das Beschwerdegericht bezieht sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Begründung der Beschlüsse vom 14. Juli 1977 - BVerwG 7 P 24.76 -<BVerwGE 54, 195> und vom 27. November 1981 - a.a.O. -.

  • BVerwG, 18.11.2013 - 6 PB 32.13

    Auflösung des Personalrats oder Ausschluss eines Mitglieds bei grober Verletzung …

    Doch liegt zu der hier in Rede stehenden Frage, unter welchen Voraussetzungen eine grobe Verletzung gesetzlicher Pflichten anzunehmen ist, welche die Auflösung des Personalrats oder den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Personalrat nach § 28 Abs. 1 BPersVG und vergleichbaren Bestimmungen der Landespersonalvertretungsgesetze rechtfertigt, einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1969 - BVerwG 7 P 11.67 - BVerwGE 31, 298 = Buchholz 238.3 § 26 PersVG Nr. 7, vom 27. November 1981 - BVerwG 6 P 38.79 - Buchholz 238.31 § 28 BaWüPersVG Nr. 1 S. 4 ff., vom 22. August 1991 - BVerwG 6 P 10.90 - Buchholz 250 § 67 BPersVG Nr. 7 S. 5 u. S. 8 sowie vom 14. April 2004 - BVerwG 6 PB 1.04 - Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 5).
  • BVerwG, 04.06.2003 - 6 PB 2.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die …

    Aus demselben Grunde scheitert die Divergenzrüge, soweit sie sich auf den Senatsbeschluss vom 27. November 1981 - BVerwG 6 P 38.79 - (Buchholz 238.31 § 28 BaWüPersVG Nr. 1 S. 1, 3) stützt.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 6 PB 26.88
    Die behauptete Abweichung des angegriffenen Beschlusses von dem Beschluß des Senats vom 27. November 1981 - BVerwG 6 P 38.79 - (PersV 1983, 408) ist schon deswegen ausgeschlossen, weil die letztgenannte Entscheidung die von der Beschwerde als Beleg für die Abweichung angeführte Passage nicht enthält.
  • VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 852/87

    Ausschluß aus dem Personalrat - kein Aussageverweigerungsrecht wegen …

  • VGH Hessen, 06.01.1988 - BPV TK 811/87

    Ausschluß aus dem Personalrat

  • VGH Hessen, 29.04.1987 - BPV TK 1956/86

    Antrag auf Ausschluß eines Personalratsvorsitzenden

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1982 - 6 P 38.79   

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BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1982 - 6 P 38.79 (https://dejure.org/1982,11071)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1982 - 6 P 38.79 (https://dejure.org/1982,11071)
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