Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe eines Informationsblattes durch den Personalrat - Anforderungen an ein Prüfungsrecht des Dienststellenleiters hinsichtlich des Inhalts vor Vervielfältigung - Umfang der Kostentragungspflicht der Dienststelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 05.02.1979 - PV 21/78
- OVG Bremen, 18.09.1979 - PV B 1/79
- BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1134
- NVwZ 1984, 381 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 89.78
Auszug aus BVerwG, 26.11.1982 - 6 P 40.79
So wie die Dienststellen die Tragung der Kosten einer Reise, die nicht der Erfüllung von Aufgaben des Personalrats gedient hat, ablehnen können (siehe dazu Beschluß des Senatsvom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 89.78 - [Buchholz 238.33 § 41 BremPersVG Nr. 1]), sind sie auch berechtigt, die Vervielfältigung eines Informationsblattes abzulehnen, soweit es Artikel enthält, die mit dem Aufgabenbereich des Personalrats nichts zu tun haben.
- BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86
Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit - …
Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Im Rahmen des § 44 BPersVG trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des Personalrats - d.h. durch die Wahrnehmung seiner ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben - entstehenden Kosten, also auch dessen Telefonkosten, soweit es sich um erforderliche Kosten handelt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180> und vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -). Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahingehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. die erwähnten Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - und 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -).
- BVerwG, 27.10.2009 - 6 P 11.08
Sachmittel für die Geschäftsführung des Personalrates; dienststelleninternes …
Nur auf diese Weise kann er verhindern, dass die Dienststelle mit Kosten belastet wird, die nicht auf die Aufgaben und Befugnisse des Personalrates zurückgeführt werden können (vgl. Beschlüsse vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 8 und vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 6 P 22.88 - Buchholz 251.7 § 62 NWPersVG Nr. 1 S. 3 f.). - BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87
Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen …
Da die Personalvertretung die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel aus Haushaltsmitteln erhält, hat sie als zwar dienststellenintern, nicht aber rechtlich verselbständigter Bestandteil der Dienststelle den bei der Verwendung öffentlicher Mittel geltenden Grundsatz der Sparsamkeit bei der Verursachung von Kosten für ihre Tätigkeit zu beachten, und der Dienststellenleiter dafür Sorge zu tragen, daß dieser Grundsatz eingehalten wird (…vgl. BVerwGE 14, a.a.O.; 79, 361; Beschlüsse vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -, vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - , vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - und vom 28. Juli 1989 - BVerwG 6 P 1.88 - ).
- OVG Hamburg, 07.03.2008 - 8 Bf 233/07
Anspruch des Personalrats auf unzensierte Nutzung eines E-Mail-Verteilers
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu parallelen Vorschriften in anderen landesrechtlichen Regelungen (Urt. v. 26. November 1982 [6 P 40.79 PersV 1983, 408] und vom 10. Oktober 1990 [6 P 22.88, PersR 1991 S. 27]) die Ansicht vertreten, dass die Dienststelle verpflichtet ist, die Kosten für Informationsblätter des Personalrates an die Bediensteten, die sich im Rahmen seines Aufgabenbereiches halten und die zur Information der Bediensteten notwendig sind, zu tragen. - BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern
Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -). - BVerwG, 10.10.1990 - 6 P 22.88
Personalvertretungsrecht: Gebot der Objektivität und Neutralität der Amtsführung, …
Sie darf allerdings die Kostenübernahme für die Vervielfältigung eines vom Personalrat herausgegebenen Informationsblattes dann ablehnen, wenn dessen Inhalt nicht in den Bereich der dem Personalrat gesetzlich obliegenden Aufgaben fällt (vgl. Beschluß vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -). - VG Hamburg, 21.06.2007 - 25 FL 22/06
Weiterleitung einer E-Mail des Personalrates an "alle Mitarbeiter"
Darin liegt keine Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG oder sonstige Bevormundung, sondern lediglich die Erfüllung der gesetzlich festgelegten Pflicht der Dienststelle, nur solche Kosten zu tragen, die der Personalrat durch seine Tätigkeit, also durch Erfüllung der ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben, verursacht (vgl. BVerwG, Beschluss v. 26.11.1982 - 6 P 40/79 in Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - CL 51/84 (Vgl. OVG NW, Fachsenat für Landespersonalvertretungsrecht, Beschl. vom 11.11.1982 - CL 11/81 -, RiA 1983, 193 = ZBR 1983, 310.).
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