Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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BPersVG §§ 9, 83; ArbGG §§ 72, 72a, 92, 92a
Gehörsrüge wegen Überraschungsentscheidung; Rechtsgespräch im Anhörungstermin. - Bundesverwaltungsgericht
BPersVG §§ 9, 83
Gehörsrüge wegen Überraschungsentscheidung; Rechtsgespräch im Anhörungstermin
- Judicialis
BPersVG § 9; ; BPersVG § 83; ; ArbGG § 72; ; ArbGG § 72a; ; ArbGG § 92; ; ArbGG § 92a
- Wolters Kluwer
Überprüfungsmöglichkeit einer Gehörsverletzung durch das Rechtsbeschwerdegericht als Voraussetzung an die Beschwerdebegründung; Anforderungen an eine auf eine Gehörsrüge gestützte Überraschungsentscheidung; Vorhandensein eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 9 § 83; ArbGG § 72 § 72a § 92 § 92a
Verwaltungsprozessrecht: Begründungserfordernis bei Gehörsrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 19.10.2006 - 8 A 3/06
- OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06
- BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Papierfundstellen
- DVBl 2008, 1266 (Ls.)
- AnwBl 2009, 22
- DÖV 2008, 1004
- NZA-RR 2008, 658
- NZA-RR 2008, 659
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Mit einer solchen Würdigung musste ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; BAG…, Beschluss vom 20. März 2008 - 8 AZN 1062/07 - juris Rn. 10) aber auch dann rechnen, wenn das Oberverwaltungsgericht - ohne sich bereits festzulegen - im Anhörungstermin eine solche Möglichkeit für die Beteiligten erkennbar angedeutet hat. - BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
Auszug aus BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Mit einer solchen Würdigung musste ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; BAG…, Beschluss vom 20. März 2008 - 8 AZN 1062/07 - juris Rn. 10) aber auch dann rechnen, wenn das Oberverwaltungsgericht - ohne sich bereits festzulegen - im Anhörungstermin eine solche Möglichkeit für die Beteiligten erkennbar angedeutet hat. - BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Dabei durfte es sich auf Erwägungen stützen, die der Senat in seinem Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - (BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 27;… vgl. jetzt aber: Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - juris Rn. 15) angestellt hat.
- BAG, 20.03.2008 - 8 AZN 1062/07
Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - faires Verfahren
Auszug aus BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Mit einer solchen Würdigung musste ein kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 und Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ; BAG, Beschluss vom 20. März 2008 - 8 AZN 1062/07 - juris Rn. 10) aber auch dann rechnen, wenn das Oberverwaltungsgericht - ohne sich bereits festzulegen - im Anhörungstermin eine solche Möglichkeit für die Beteiligten erkennbar angedeutet hat. - BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Dabei durfte es sich auf Erwägungen stützen, die der Senat in seinem Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - (…BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 27; vgl. jetzt aber: Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - juris Rn. 15) angestellt hat. - BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05
Gehörsrüge - Rechtsausführungen
Auszug aus BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Wird - wie hier - die Gehörsrüge auf den Gesichtspunkt der Überraschungsentscheidung wegen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 ZPO gestützt, so muss in der Beschwerdebegründung auf den Inhalt des Rechtsgesprächs im Anhörungstermin des Oberverwaltungsgerichts in der Weise eingegangen werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung vorliegt (vgl. BAG, Beschluss vom 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - BAGE 114, 57 ).
- BVerwG, 30.01.2020 - 5 PB 2.19
Rügepräklusion im Kostenfreistellungsverfahren
Wird die Gehörsrüge auf den Gesichtspunkt der Überraschungsentscheidung wegen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 ZPO - hier in Bezug auf die voraussichtliche Würdigung der festgestellten Tatsachen - gestützt, so muss in der Beschwerdebegründung zur Darstellung des Prozessverlaufs auch auf den Inhalt des Rechtsgesprächs im Anhörungstermin des Oberverwaltungsgerichts in der Weise eingegangen werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 6 PB 10.08 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 81). - BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22
Zum Stichtag für das Bekenntnis zum deutschen Volkstum für in der ehemaligen …
Das Erfordernis der substantiierten Bezeichnung der für die Gehörsverletzung maßgeblichen Umstände setzt bei einer Gehörsverletzung durch das Ergehen einer Überraschungsentscheidung zudem die detaillierte Darlegung voraus, auf welche nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte die Vorinstanz die angegriffene Entscheidung gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 6 PB 10.08 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 81 Rn. 2; vgl. zu den Begriffsmerkmalen der Überraschungsentscheidung BVerfG…, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 51 sowie BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2017 - 6 B 52.17 - Buchholz 310 § 133 Nr. 114 Rn. 6 …und vom 28. Juli 2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 39). - BVerwG, 04.03.2009 - 6 PB 27.08
Das durch Fusion zum 1. Juli 2005 zustande gekommene Oberverwaltungsgericht …
In jedem Falle hätte in der Beschwerdebegründung auf den Inhalt des Rechtsgesprächs im Anhörungstermin des Oberverwaltungsgerichts in der Weise eingegangen werden müssen, dass der Senat hätte beurteilen können, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung vorliegt (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 10.08 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 81 Rn. 2). - BVerwG, 04.03.2009 - 6 PB 28.08
Das durch Fusion zum 1. Juli 2005 zustande gekommene Oberverwaltungsgericht …
In jedem Falle hätte in der Beschwerdebegründung auf den Inhalt des Rechtsgesprächs im Anhörungstermin des Oberverwaltungsgerichts in der Weise eingegangen werden müssen, dass der Senat hätte beurteilen können, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung vorliegt (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 10.08 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 81 Rn. 2). - BAG, 28.04.2016 - 2 AZN 232/16
Nichtzulassungsbeschwerde
b) Soweit der Kläger behauptet, (auch) in der mündlichen Berufungsverhandlung sei "überhaupt nicht über Auflösungsgründe für das Arbeitsverhältnis gesprochen worden" (Seite 11 zweiter Absatz aE der Beschwerdebegründung), legt er weder den Inhalt des gesamten Rechtsgesprächs dar (…vgl. BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - Rn. 13, BAGE 114, 57; BVerwG 10. Juli 2008 - 6 PB 10/08 - Rn. 2), noch begründet er, warum sein Prozessbevollmächtigter sich nicht zur Sach- und Rechtslage habe äußern können und warum dieser ggf. keine zumutbare Möglichkeit gehabt habe, sich Gehör zu verschaffen (…vgl. BAG 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rn. 11, BAGE 128, 13;… BFH 13. November 2007 - VIII B 214/06 - Rn. 2).
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