Rechtsprechung
| BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 11.14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BlnPersVG § 87 Nr. 1, § 90 Nr. 10
Einstellung; Eingliederung; Einsatz von MAE-Kräften (1 EUR Jobs); privater Dritter als Träger von Maßnahmen im Sinne von § 16d Abs. 1 und 7 SGB II. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BlnPersVG § 87 Nr. 1, § 90 Nr. 10
Eingliederung; Einsatz von MAE-Kräften (1 EUR Jobs); Einstellung; privater Dritter als Träger von Maßnahmen im Sinne von § 16d Abs 1 und 7 SGB II - rechtsinformationen.bund.de
Personalratsbeteiligung bei Eingliederung von MAE-Kräften; privater Dritter als Maßnahmenträger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 87 Nr 1 PersVG BE 2004, § 90 Nr 10 PersVG BE 2004, § 16d Abs 1 SGB 2, § 16d Abs 7 SGB 2
Personalratsbeteiligung bei Eingliederung von MAE-Kräften; privater Dritter als Maßnahmenträger - Wolters Kluwer
Mitbestimmung und Mitwirkung beim Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ("MAE-Kräfte") in Arbeitsgelegenheiten in einer Dienststelle wegen der Erfüllung des Tatbestands der Einstellung; Privater Dritter als Maßnahmenträger bei der Vermittlung und Anleitung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mitbestimmung und Mitwirkung beim Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ("MAE-Kräfte") in Arbeitsgelegenheiten in einer Dienststelle wegen der Erfüllung des Tatbestands der Einstellung; Privater Dritter als Maßnahmenträger bei der Vermittlung und Anleitung von ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
1-EUR-Jobs im öffentlichen Dienst - und die Zwischenschaltung privater Maßnahmenträger
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.11.2012 - 61 K 10.12 PVL Berlin
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 60 PV 20.12
- BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 11.14
Papierfundstellen
- NZS 2014, 595
- NZA-RR 2014, 512
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger …
Auszug aus BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 11.14
Diese Frage hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, denn sie ist unter Berücksichtigung des Senatsurteils vom 21. März 2007 (BVerwG 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 = Buchholz 251.8 § 78 RhPPersVG Nr. 1; für § 99 Abs. 1 BetrVG ebenso BAG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - BAGE 124, 182) eindeutig mit dem Oberverwaltungsgericht zu bejahen, so dass kein Bedarf für die Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens besteht.Aufgrund dieser Bestimmung ergeben sich unmittelbar im Verhältnis zwischen der Dienststelle und den bei ihr eingesetzten MAE-Kräften einerseits Schutzpflichten und andererseits hiermit korrespondierende Schutzansprüche im Hinblick auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz in einer Weise, wie sie sonst für das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern typisch ist (vgl. näher bezogen auf § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II a.F.: Urteil vom 21. März 2007 a.a.O. Rn. 18).
Mangels entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen bleibt das Recht der Dienststelle, die von einer Agentur für Arbeit ausgewählten Kräfte wegen fehlender fachlicher oder persönlicher Eignung abzulehnen, unberührt (vgl. Urteil vom 21. März 2007 a.a.O. Rn. 24).
Der angefochtene Beschluss weicht nicht dadurch vom Urteil des Senats vom 21. März 2007 (a.a.O.) ab, dass in ihm der Dienststelle ein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitstätigkeit von MAE-Kräften zugesprochen wird.
- BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
Auszug aus BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 11.14
Diese Frage hat keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, denn sie ist unter Berücksichtigung des Senatsurteils vom 21. März 2007 (BVerwG 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 = Buchholz 251.8 § 78 RhPPersVG Nr. 1; für § 99 Abs. 1 BetrVG ebenso BAG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - BAGE 124, 182) eindeutig mit dem Oberverwaltungsgericht zu bejahen, so dass kein Bedarf für die Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens besteht. - BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96
Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung
Auszug aus BVerwG, 02.05.2014 - 6 PB 11.14
Eine Dienststelle kann Beteiligungsrechte des Personalrats nicht dadurch unterlaufen, dass sie auf Einflussnahme bei der Arbeitsaufnahme bei ihr einzusetzender Personen verzichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Bl. 1627 = juris Rn. 51).
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied; …
Die Eingliederung ihrerseits ist durch eine tatsächliche Arbeitsaufnahme innerhalb der Arbeitsorganisation der Dienststelle und durch ein rechtliches Band geprägt, durch welches ein Weisungsrecht der Dienststelle, verbunden mit entsprechenden Schutzpflichten, und damit korrespondierend eine Weisungsgebundenheit des Dienstleistenden, verbunden mit entsprechenden Schutzrechten, begründet wird (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1988 - 6 P 36.85 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 6 S. 3…, Urteil vom 21. März 2007 - 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 Rn. 10 und 23, Beschlüsse vom 14. August 2014 - 6 P 8.12 - BVerwGE 147, 305 Rn. 9 und vom 2. Mai 2014 - 6 PB 11.14 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 9 Rn. 5). - BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14
Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines …
Die Eingliederung ihrerseits ist durch eine tatsächliche Arbeitsaufnahme innerhalb der Arbeitsorganisation der Dienststelle und durch ein rechtliches Band geprägt, durch welches ein Weisungsrecht der Dienststelle, verbunden mit entsprechenden Schutzpflichten, und damit korrespondierend eine Weisungsgebundenheit des Dienstleistenden, verbunden mit entsprechenden Schutzrechten, begründet wird (BVerwG, Beschluss vom 25. August 1988 - 6 P 36.85 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 6 S. 3…, Urteil vom 21. März 2007 - 6 P 4.06 - BVerwGE 128, 212 Rn. 10 und 23, Beschlüsse vom 14. August 2014 - 6 P 8.12 - BVerwGE 147, 305 Rn. 9 und vom 2. Mai 2014 - 6 PB 11.14 - Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 9 Rn. 5). - OVG Saarland, 31.01.2024 - 5 A 181/22
Mitbestimmung des Personalrats
Dennoch gibt es Fallgestaltungen der Mitbestimmung bei Einstellungen, in denen Personen eine Tätigkeit in der Dienststelle aufnehmen, ohne zugleich ein Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger der Dienststelle zu begründen, so z.B. bei "Ein-Euro-Jobs" oder bei dem Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter/"MAE-Kräfte".[BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 6 P 4/06 -, juris Rn. 10 f., und Beschluss vom 2.5.2014 - 6 PB 11/14 -, juris Rn. 5][BVerwG, Urteil vom 21.3.2007 - 6 P 4/06 -, juris Rn. 10 f., und Beschluss vom 2.5.2014 - 6 PB 11/14 -, juris Rn. 5]. - VG Hannover, 21.10.2014 - 17 B 11890/14
Dienststelle; Eingliederung; Einstellung; Projekt; Umsetzung
Bei einer Einstellung im Sinne der genannten Vorschrift handelt es sich um eine Eingliederung in die Dienststelle, welche neben einer tatsächlichen Arbeitsaufnahme im Rahmen der Arbeitsorganisation der Dienststelle ein rechtliches Band voraussetzt, durch welches insbesondere ein Weisungsrecht der Dienststelle und damit korrespondierend die Weisungsgebundenheit des Dienstleistenden begründet werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.05.2014 - 6 PB 11/14 -, juris Rn. 5;… Nds. OVG, Beschl. v. 09.04.2014 - 17 LP 5/13 -, juris Rn. 11).
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