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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.01.1992 - 6 PB 13.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8724
BVerwG, 02.01.1992 - 6 PB 13.91 (https://dejure.org/1992,8724)
BVerwG, Entscheidung vom 02.01.1992 - 6 PB 13.91 (https://dejure.org/1992,8724)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Januar 1992 - 6 PB 13.91 (https://dejure.org/1992,8724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels der geltend gemachten Divergenz - Grobe Pflichtverletzung durch Hinzuziehung einer dem Personalrat nicht angehörenden Sekretärin zu den Sitzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 24.76

    Nichtöffentlichkeit von Personalratssitzungen - Personalrat - Protokollführung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1992 - 6 PB 13.91
    Daß sich die Zuziehung einer Protokollführerin zu den Sitzungen nicht aus § 45 Abs. 2 LPVG BW rechtfertigen lasse, habe das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 54, 195 [BVerwG 14.07.1977 - VII P 24/76] zu der damit inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 40 Abs. 2 BlnPersl/G dargelegt.

    Das Beschwerdegericht bezieht sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Begründung der Beschlüsse vom 14. Juli 1977 - BVerwG 7 P 24.76 -<BVerwGE 54, 195> und vom 27. November 1981 - a.a.O. -.

    Die in dem Beschluß vom 27. November 1981 enthaltene Formulierung, daß "jedenfalls" bei der eigentlichen Beratung und Beschlußfassung eine Schreibkraft nicht anwesend sein dürfe, enthält keine Einschränkung dieses Grundsatzes, sondern - wie sich aus dem Zusammenhang der Ausführungen ergibt - lediglich eine Begründung dafür, daß in jener Sache der Personalrat durch die Zuziehung einer dem Personalrat nicht angehörenden Protokollführerin, auch wenn er seinerzeit die Entscheidung BVerwGE 54, 195 noch nicht gekannt haben sollte, gleichwohl seine gesetzlichen Pflichten in grober Weise verletzt hatte.

  • BVerwG, 27.11.1981 - 6 P 38.79

    Voraussetzungen für die Einsetzung eines Rektors als Dienststellenleiter einer …

    Auszug aus BVerwG, 02.01.1992 - 6 PB 13.91
    Die angegriffene Entscheidung weicht entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V. mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von dem in der Beschwerdeschrift genannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1981 - BVerwG 6 P 38.79 - (PersV 1983, 408) ab.

    Das Beschwerdegericht bezieht sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Begründung der Beschlüsse vom 14. Juli 1977 - BVerwG 7 P 24.76 -<BVerwGE 54, 195> und vom 27. November 1981 - a.a.O. -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2010 - 16 A 296/09

    Gewähren einer Ausnahme von der gesetzlich angeordneten Nichtöffentlichkeit der …

    Rn. 35 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 1977 - VII P 24.76 -, juris Rdn. 7 f. (= BVerwGE 54, 195), vom 27. November 1981 - 6 P 38.91 -, juris Rdn. 43 (= PersV 1983, 408), und vom 2. Januar 1992 - 6 PB 13.91 - , juris Rdn. 3 (= Buchholz 251.7 § 31 NWPersVG Nr. 1) jeweils zu den nichtöffentlichen Sitzungen des Personalrats.
  • OVG Sachsen, 07.04.1998 - P 5 S 20/97

    Rechtmäßigkeit des Sitzungsortes eines Hauptpersonalrats; Auswirkungen von …

    Im übrigen ist anzumerken, daß man die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Beiziehung einer nicht dem Personalrat angehörenden Person zur Protokollführung unzulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 14.7.1977 - VII P 24.76 -, BVerwGE 54, 195; Beschl. v. 2.1.1992 - 6 PB 13.91 -, PersR 1993, 383), auf den hier zu beurteilenden Fall nicht ohne weiteres übertragen kann.
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