Rechtsprechung
| BVerwG, 11.01.1995 - 6 PB 13.94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.06.1996 - 6 PB 20.95
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zu § 83 Abs. 2 BPersVG entschieden (vgl.Beschlüsse vom 6. Januar 1986 - BVerwG 6 PB 21.85 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 30, vom 11. Januar 1995 - BVerwG 6 PB 12.94 - und - BVerwG 6 PB 13.94 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 67 m.w.N.), daß die Zulassung er Rechtsbeschwerde wegen Abweichung mit der Nichtzulassungsbeschwerde nur mit der Begründung begehrt werden kann, der angegriffene Beschluß weiche von einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder, soweit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Rechtsfrage nicht ergangen ist, von einer Entscheidung eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, dem in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts ab.
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