Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 27.04.1988 - BPV TK 3334/87
- BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85
Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang - …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
Die angegriffene Entscheidung weicht entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Beschwerdeschrift genannten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 und BVerwG 6 P 3.84 - (BVerwGE 78, 47 [BVerwG 17.07.1987 - BVerwG 6 P 6.85] und Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 51) sowie vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - (BVerwGE 74, 100) ab.Der beschließende Senat hat in den Beschlüssen vom 17. Juli 1987 (a.a.O.) ausgeführt, daß die in den Personalvertretungsgesetzen geregelten Beteiligungsrechte der Personalvertretung grundsätzlich nebeneinander bestünden, so daß beim Zusammentreffen verschiedenartiger Beteiligungsrechte der Personalrat regelmäßig in allen in Betracht kommenden Beteiligungsformen zu beteiligen sei.
Das Beschwerdegericht bezieht sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf die Begründung des Be schlusses vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - und kommt zu dem Ergebnis, daß das von dem Antragsteller bezüglich der vom Beteiligten geplanten neuen Dienstpläne geltend gemachte Mitbestimmungsrecht aus § 76 Abs. 2 Nr. 5 BPersVG deshalb nicht anerkannt werden könne, weil die Bemessung des Personalbedarfs einschließlich der dabei getroffenen Einzelfeststellungen Teil der Personalplanung sei, für die gemäß § 78 Abs. 3 Satz 3 BPersVG nur ein Anhörungsrecht bestehe.
- BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85
Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
Die angegriffene Entscheidung weicht entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Beschwerdeschrift genannten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 und BVerwG 6 P 3.84 - (BVerwGE 78, 47 [BVerwG 17.07.1987 - BVerwG 6 P 6.85] und Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 51) sowie vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - (BVerwGE 74, 100) ab.Zur Begründung seiner Rüge, der angegriffene Beschluß weiche auch von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - (…a.a.O.) ab, macht der Antragsteller geltend, das Beschwerdegericht habe seiner Entscheidung erkennbar den abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt, daß der Dienststellenleiter die Begründung einer Zustimmungsverweigerung des Personalrats als unbeachtlich ansehen könne, wenn nach seiner Auffassung der Personalrat zu Unrecht ein - neben einem unstreitigen Mitbestimmungsrecht bestehendes - weiteres Mitbestimmungsrecht für gegeben halte und reklamiere.
- BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 3.84
Baumaßnahmen an Arbeitsplätzen - Erfüllung mehrerer Beteiligungstatbestände durch …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
Die angegriffene Entscheidung weicht entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG von den in der Beschwerdeschrift genannten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 und BVerwG 6 P 3.84 - (BVerwGE 78, 47 [BVerwG 17.07.1987 - BVerwG 6 P 6.85] und Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 51) sowie vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 - (BVerwGE 74, 100) ab. - BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86
Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (vgl. Beschlüsse vom 5. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 4.85 - und vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 -). - BVerwG, 05.07.1985 - 6 PB 4.85
Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz - Divergenz bei Vorliegen des …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (vgl. Beschlüsse vom 5. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 4.85 - und vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 -).
- VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 630/87
Personalvertretung: Mitbestimmung bei der Gestaltung des Lehrerzimmers
Allerdings muß der Arbeitsplatz nicht in einem bestimmten Gebäude liegen oder stationär sein; er kann sich sogar im Freien oder in einem Fahrzeug befinden und darüberhinaus in der Weise beweglich sein, daß der Beschäftigte an verschiedenen Orten seine Arbeitsleistung erbringen muß (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - 6 P 13.78 - ZBR 1980, 59 ff., 63, 30. August 1985 - 6 P 20.83 - BVerwGE 72, 94 ff., 98, 17. Februar 1986 - 6 P 21.84 - BVerwGE 74, 28 ff., 17. Juli 1987 - 6 P 6.85 - BVerwGE 78, 47 ff., 22. Juni 1989 - 6 PB 16/88 - PersV 1990, 89; Hess. VGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - HPV TL 23/81 - NJW 1989, 2641 ff., 2643, 25. September 1991 - BPV TK 932/91 - Seite 15/16 des amtlichen Umdrucks).Rn. 31 Das Bundesverwaltungsgericht hat für das Bundespersonalvertretungsgesetz in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Mitbestimmungsrecht betreffend die Gestaltung der Arbeitsplätze gegenüber dem Recht auf Anhörung bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten zurücktritt, wenn mit der Planung und Durchführung der Maßnahmen organisatorische Vorstellungen mit nicht unerheblichen Auswirkungen auf die nach außen zu erfüllenden Aufgaben der Dienststelle verwirklicht werden (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 1987 - 6 P 6.85 - BVerwGE 78, 47 ff., 51 ff., 22. Juni 1989 - 6 PB 16/88 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Rn. 32 Somit kommt es darauf an, ob die Gestaltung des Lehrerzimmers über den innerdienstlichen Bereich hinaus wirkt und auf die nach außen zu erfüllenden Aufgaben der Dienststelle - hier der Schule - in nicht nur unerheblicher Weise einwirkt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Juni 1989, a.a.O.).
- StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981
1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die …
Zwar hat die fachgerichtliche Rechtsprechung in der Tat eine derartige Einzelfallprüfung vorgenommen (vgl. zur Kollision von Beteiligungsrechten etwa BVerwG, Beschlüsse vom 07.02.1980 - BVerwG 6 P 35.78 -, PersV 1980, S. 239 ff., vom 22.06.1989 - BVerwG 6 PB 16.88 -, PersR 1989, S. 275 ff., …und vom 17.07.1987 - BVerwG 6 P 6.85 -, NVwZ 1988, S. 442 [443]). - VGH Hessen, 27.09.1994 - TL 1053/94
Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Schaffung von Arbeitsplätzen ohne …
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- BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89
Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 -) besteht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG nur dann, wenn das Beschwerdegericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts steht, und wenn diese Abweichung entscheidungserheblich ist. - BVerwG, 04.02.1992 - 6 PB 20.91
Voraussetzungen einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz im …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 - PersR 1989, 275) besteht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 83 Abs. 2 BPersVG (hier: § 100 Abs. 2 HmbPersVG) i.V.m. den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG nur dann, wenn das Beschwerdegericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts steht, und wenn diese Abweichung entscheidungserheblich ist. - BVerwG, 02.10.1990 - 6 P 29.87
Personalvertretungsrecht: Zuweisung von Jugendlichen zur außerbetrieblichen …
Zu Recht hat das Beschwerdegericht ferner ausgeführt, daß bei der hier streitigen Zuweisung schon vom Sachverhalt her kein Fall vorliegt, in dem ein an sich gegebenes Mitbestimmungsrecht (gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 2 PersVG Bln) unter Umständen - wegen der Besonderheit der Materie - durch ein Mitwirkungsrecht verdrängt werden kann (vgl. dazu Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 35.78 - , vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - und vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 -). - BVerwG, 09.01.1991 - 6 PB 7.90
Bestehen eines Feststellungsinteresses auf Grund einer Wiederholungsgefahr - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 -) besteht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG nur dann, wenn das Beschwerdegericht seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichten steht, und wenn diese Abweichung entscheidungserheblich ist. - BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90
Mitbestimmung eines Personalrates
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 -) besteht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne von § 86 Abs. 2 LPVG BW in Verbindung mit §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG nur dann, wenn das Beschwerdegericht seinem Beschluß einen abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der im Widerspruch zu einem ebensolchen Rechtssatz in einem der bezeichneten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts bzw. eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten Gerichts steht, das mit den in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbar ist. - BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 11.92
Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Initiativrecht und …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 -) besteht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG nur dann, wenn das Beschwerdegericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts steht, und wenn diese Abweichung entscheidungserheblich ist. - VG Saarlouis, 19.08.2016 - 9 K 849/15
Beteiligung des Personalrats bei Maßnahmen der Organisationsplanung; Abgrenzung …
Rn. 47 Vgl. entsprechend Beschluss der Fachkammer vom 19.05.2010 - 9 K 338/10 - juris betreffend das Verhältnis beschränkter und unbeschränkter Mitbestimmungstatbestände unter Bezug auf BVerwG, Beschluss vom 22.06.1989 - 6 PB 16/88 - PersR 1989, 275. - VG Saarlouis, 19.05.2010 - 9 K 338/10
Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf speziell qualifizierte Pflegekräfte eines …
- BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92
Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Teilzeitarbeit für eine Übergangszeit …
- BVerwG, 19.08.1991 - 6 PB 5.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Hessen, 02.04.1992 - HPV TL 1/88
Initiativantrag auf Einbau von Isolierverglasung in die Fenster eines …
- BVerwG, 18.10.1990 - 6 PB 1.90
Beschwerde der Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde - …
- VGH Hessen, 02.04.1992 - HPV TL 580/87
Personalvertretungsrecht: Mitwirkung bei der Freischaltung eines Diensttelefons
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