Rechtsprechung
| BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Teilzeitarbeit für eine Übergangszeit und dem Arbeitgeber zumutbare Weiterbeschäftigung im Vollzeitarbeitsverhältnis - Bestehen eines Teilzeit- oder eines Vollzeitarbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92
- BVerwG, 26.03.1993 - 6 PB 17.92
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85
Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner …
Auszug aus BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt aber auch nicht wegen Divergenz des angefochtenen Beschlusses von dem in der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 1989 - BVerwG 6 P 22.85 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6 = PersR 1989, 132 = PersV 1989, 357 = ZBR 1989, 309 in Betracht, da die beiden Entscheidungen nicht in der Beurteilung derselben Rechtsfrage voneinander abweichen. - BVerwG, 22.06.1989 - 6 PB 16.88
Auszug aus BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vgl. Beschluß vom 22. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 16.88 - (PersR 1989, 275) besteht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 85 Abs. 2 BPersVG i.V.m. den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG nur dann, wenn das Beschwerdegericht seiner Entscheidung einen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der in Widerspruch zu tragenden Gründen einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts steht, und wenn diese Abweichung entscheidungserheblich ist.
- BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93 Die Frage ist im übrigen, wie in dem angegriffenen Beschluß zutreffend ausgeführt und auch von der Nichtzulassungsbeschwerde nicht verkannt wird, für den Fall eines durch die vorgesetzte Dienstbehörde bewirkten absoluten Einstellungshindernisses in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht entschieden worden (vgl. Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315).
Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde schließlich unter 3. der Beschwerdebegründung ausführt, entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts sei es nicht erforderlich, daß die Regelung eines Einstellungsstopps normativen Charakter habe, weil auch Erlasse übergeordneter Dienststellen ausreichten, verkennt sie zunächst, daß das Beschwerdegericht diese Rechtsfrage gerade nicht entschieden, sondern im Anschluß an einen Hinweis auf die noch offene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315) seinerseits ebenfalls ausdrücklich offengelassen hat.
- BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 23.93
Rechtsmittel
Die Frage ist im übrigen, wie in dem angegriffenen Beschluß zutreffend ausgeführt und auch von der Nichtzulassungsbeschwerde nicht verkannt wird, für den Fall eines durch die vorgesetzte Dienstbehörde bewirkten absoluten Einstellungshindernisses in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht entschieden worden (vgl.Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315).Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde schließlich unter 3. der Beschwerdebegründung ausführt, entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts sei es nicht erforderlich, daß die Regelung eines Einstellungsstopps normativen Charakter habe, weil auch Erlasse übergeordneter Dienststellen ausreichten, verkennt sie zunächst, daß das Beschwerdegericht diese Rechtsfrage gerade nicht entschieden, sondern im Anschluß an einen Hinweis auf die noch offene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315) seinerseits ebenfalls ausdrücklich offengelassen hat.
- BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 24.93
Rechtsmittel
Die Frage ist im übrigen, wie in dem angegriffenen Beschluß zutreffend ausgeführt und auch von der Nichtzulassungsbeschwerde nicht verkannt wird, für den Fall eines durch die vorgesetzte Dienstbehörde bewirkten absoluten Einstellungshindernisses in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht entschieden worden (vgl.Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315).Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde schließlich unter 3. der Beschwerdebegründung ausführt, entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts sei es nicht erforderlich, daß die Regelung eines Einstellungsstopps normativen Charakter habe, weil auch Erlasse übergeordneter Dienststellen ausreichten, verkennt sie zunächst, daß das Beschwerdegericht diese Rechtsfrage gerade nicht entschieden, sondern im Anschluß an einen Hinweis auf die noch offene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315) seinerseits ebenfalls ausdrücklich offengelassen hat.
- OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2791/94
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Bundespost; Berufsausbildungsvertrag; …
Entgegen der Auffassung des BayVGH (…a. a. O. S. 565) kann er auch nicht einer von der obersten Dienstbehörde erlassenen generellen Einstellungssperre gleichgestellt werden, deren Relevanz für eine Unzumutbarkeit i. S. von § 9 Abs. 4 BPersVG das BVerwG bisher offen gelassen hat (Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 1993, 315; die Unzumutbarkeit bejahend, OVG S.-H., Beschl. v. 19.1.1993 - 11 L 4/92 -, PersR 1993, 288 Ls;… Fischer/Goeres, a. a. O. Rn. 22 i). - VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93
Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht …
Es hat jedoch in seinem Beschluß vom 1. März 1993 (- 6 PB 17.92 -, PersR 93, 315) klargestellt, daß damit nichts darüber gesagt sei, welche Wirkung eine von der obersten Dienstbehörde des Dienststellenleiters verfügte Einstellungssperre habe. - OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94
Antrag eines Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; …
Entgegen der Auffassung des Bay VGH (…a.a.O. S. 565) kann er auch nicht einer von der obersten Dienstbehörde erlassenen generellen Einstellungssperre gleichgestellt werden, deren Relevanz für eine Unzumutbarkeit i. S. von § 9 Abs. 4 BPersVG das BVerwG bisher offen gelassen hat (Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 1993, 315; die Unzumutbarkeit bejahend, OVG S.-H., Beschl. v. 19.1.1993 - 11 L 4/92 -, PersR 1993, 288 Ls;… Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 22 i). - OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 3559/93
Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Unzumutbarkeit …
Entgegen der Auffassung des Bay VGH (…a.a.O. S. 565) kann er auch nicht einer von der obersten Dienstbehörde erlassenen generellen Einstellungssperre gleichgestellt werden, deren Relevanz für eine Unzumutbarkeit i.S. von § 9 Abs. 4 BPersVG des BVerwG bisher offen gelassen hat (Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 199.3, 315; die Unzumutbarkeit bejahend, OVG S.-H., Beschl. v. 19.1.1993 - 11 L 4/92 -, PersR 1993, 288 Ls;… Fischer/Goeres, a.a.O. Rn. 22 i). - OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
Weiterbeschäftigungsanspruch des ehemaligen Jugendvertreters; Feststellung der …
Dabei muß es sich außerdem nach dem Schutzzweck des § 58 Nds. PersVG grundsätzlich um ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis handeln (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.1987 - 7 AZR 246/87 - AP Nr. 18 zu § 78 a BetrVG 1972; OVG Bremen. Beschluß vom 12.10.1994 - PV-B 3/94 - PersR 1995, 251;… Fischer/Goeres, a.a.O., RdNr. 11 a zu § 9 BPersVG m.w.N.;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., RdNr. 12 zu § 9;… Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider/Vohs, a.a.O., RdNr. 5 zu § 9; s. auch BVerwG, Beschluß vom 1.3.1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315). - OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 977/93
Antrag eines Arbeitsgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Genereller …
Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht, inwieweit ein durch die vorgesetzte Behörde bewirktes Einstellungshindernis dem Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 9 BPersVG entgegensteht (BVerwG, Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 1993, 315). - OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1672/93
Antrag auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Zumutbarkeit einer …
Noch nicht entschieden hat das Bundesverwaltungsgericht, inwieweit ein durch die vorgesetzte Behörde bewirktes Einstellungshindernis dem Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 9 BPersVG entgegensteht (BVerwG, Beschl. v. 1.3.1993 - 6 PB 17.92 -, PersR 1993, 315). - OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1833/93
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers; Genereller …
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| BVerwG, 26.03.1993 - 6 PB 17.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Beschwerdeverfahren
Verfahrensgang
- BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92
- BVerwG, 26.03.1993 - 6 PB 17.92
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