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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 21.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9568
BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 21.90 (https://dejure.org/1991,9568)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1991 - 6 PB 21.90 (https://dejure.org/1991,9568)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - 6 PB 21.90 (https://dejure.org/1991,9568)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erheblichkeit einer Divergenz zu Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren - Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 21.90
    Der Antragsteller macht geltend, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weiche mit dem angefochtenen Beschluß von dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1989 (BAG 1 ABR 88/88 <BB 1990, 421>) ab.
  • BVerwG, 06.01.1986 - 6 PB 21.85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 21.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zu § 83 Abs. 2 BPersVG, mit dem § 86 Abs. 2 LPVG Baden-Württemberg übereinstimmt (vgl. Beschlüsse vom 6. Januar 1986 - BVerwG 6 PB 21.85 - und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 6 PB 26.88 ), festgestellt, daß die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Abweichung im Beschwerdeverfahren nur mit der Begründung begehrt werden kann, der anzugreifende Beschluß weiche von einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder, solange eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Rechtsfrage nicht ergangen ist, von einer Entscheidung eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts ab.
  • BVerwG, 03.02.1989 - 6 PB 26.88
    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 21.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zu § 83 Abs. 2 BPersVG, mit dem § 86 Abs. 2 LPVG Baden-Württemberg übereinstimmt (vgl. Beschlüsse vom 6. Januar 1986 - BVerwG 6 PB 21.85 - und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 6 PB 26.88 ), festgestellt, daß die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Abweichung im Beschwerdeverfahren nur mit der Begründung begehrt werden kann, der anzugreifende Beschluß weiche von einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder, solange eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Rechtsfrage nicht ergangen ist, von einer Entscheidung eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts ab.
  • BVerwG, 19.05.1989 - 6 PB 1.89
    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 21.90
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 2. Januar 1986 - BVerwG 6 PB 19.85 - und vom 19. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 1.89 - ), kann das Rechtsbeschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung zulassen (§ 92 a Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, die gemäß § 86 Abs. 2 LPVG Baden-Württemberg im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren entsprechend gelten).
  • BVerwG, 02.01.1986 - 6 PB 19.85

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde in personalvertretungsrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 21.90
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 2. Januar 1986 - BVerwG 6 PB 19.85 - und vom 19. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 1.89 - ), kann das Rechtsbeschwerdegericht die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung zulassen (§ 92 a Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, die gemäß § 86 Abs. 2 LPVG Baden-Württemberg im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren entsprechend gelten).
  • BVerwG, 11.01.1995 - 6 PB 12.94

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zu § 83 Abs. 2 BPersVG (vgl.Beschlüsse vom 6. Januar 1986 - BVerwG 6 PB 21.85 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 30, vom 3. Februar 1989 - BVerwG 6 PB 26.88 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 46 undvom 16. Mai 1991 - BVerwG 6 PB 21.90 -) festgestellt, daß die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Abweichung im Beschwerdeverfahren nur mit der Begründung begehrt werden kann, der anzugreifende Beschluß weiche von einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts oder, soweit eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Rechtsfrage nicht ergangen ist, von einer Entscheidung eines anderen mit Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht befaßten, den in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG bezeichneten Gerichten vergleichbaren Gerichts ab.
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