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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 3.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6931
BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 3.04 (https://dejure.org/2004,6931)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2004 - 6 PB 3.04 (https://dejure.org/2004,6931)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 6 PB 3.04 (https://dejure.org/2004,6931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    MVPersVG § 35 Abs. 2
    Verpflichtungsantrag im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Raumbedarf des Personalrats.

  • Bundesverwaltungsgericht

    MVPersVG § 35 Abs. 2
    Raumbedarf des Personalrats; Verpflichtungsantrag im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren

  • Judicialis

    MVPersVG § 35 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Personalrats auf Raumbedarf; Zulässigkeit eines dahingehenden Verpflichtungsantrages; Verweisung des Personalrats auf ein Feststellungsbegehren, wenn zu erwarten ist, dass die Behörde ihrer Verpflichtung nachkommt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MVPersVG § 35 Abs. 2
    Verpflichtungsantrag im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Raumbedarf des Personalrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 869 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 3.04
    Im kürzlich ergangenen, in der Beschwerdebegründung ebenfalls zitierten Beschluss vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - (PersR 2004, 152 f.) hat der Senat auf seinen vorbezeichneten Beschluss vom 22. Dezember 1994 zustimmend Bezug genommen.

    Zwar kann sich der Antragsteller unbedenklich auf ein Feststellungsbegehren beschränken, weil erwartet werden kann, dass die öffentliche Verwaltung der gerichtlich festgestellten Verpflichtung nachkommt (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 153 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.12.1994 - 6 P 12.93

    Einverständliche Regelung eines Freistellungskontingents für die …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 3.04
    Allerdings weicht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts von dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschluss vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 12.93 - (Buchholz 250 § 46 BPersVG Nr. 26 S. 3 f.) ab.
  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 5.82

    Erstattung von Schulungskosten - Abtretbarkeit eines Anspruches - Veranstalter …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 3.04
    Als Beispielfälle werden der Anspruch des Personalratmitglieds auf Freistellung nach § 46 Abs. 7 BPersVG sowie - unter Hinweis auf den in der Beschwerdebegründung ebenfalls zitierten Senatsbeschluss vom 22. März 1984 - BVerwG 6 P 5.82 - (BVerwGE 69, 100, 102) - der Anspruch nach § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 BPersVG auf Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattung der mit einer Schulungsveranstaltung verbundenen notwendigen Kosten genannt.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 6 P 13.90

    Geschäftsbedarf - Ausstattung des Personalrats - Tarifrechtliche Kommentare

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2004 - 6 PB 3.04
    Dementsprechend hat der Senat im Beschluss vom 16. Mai 1991 - BVerwG 6 P 13.90 - (Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 22) den Beschluss eines Verwaltungsgerichts bestätigt, mit welchem dieses - gestützt auf § 44 Abs. 2 BPersVG - den Dienststellenleiter antragsgemäß verpflichtet hatte, dem antragstellenden Personalrat Kommentare zum Tarifvertragsrecht des öffentlichen Dienstes zur Verfügung zu stellen.
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats; …

    Verpflichtungsaussprüche im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind anerkannt, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 12 und vom 29. Juni 2004 - BVerwG 6 PB 3.04 - Buchholz 251.51 § 35 MVPersVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20

    Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei …

    Richtig ist zwar, dass die in Teil 4 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes enthaltenen Vorschriften des § 46 über die Freistellung vom Dienst und des § 47 über Schulungs- und Bildungsveranstaltungen materielle Sachansprüche auf beispielsweise Freistellung, Lohnfortzahlung und Erstattung der mit einer Schulungsveranstaltung verbundenen notwendigen Kosten begründen, die in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 12, vom 29. Juni 2004 - 6 PB 3.04 - Buchholz 251.51 § 35 MVPersVG Nr. 1 S. 1 …und vom 11. Mai 2011 - 6 P 4.10 - Buchholz 251.6 § 75 NdsPersVG Nr. 6 Rn. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2011 - 60 PV 3.10

    Art und Umfang des Informationsanspruchs des Personalrats bei Verlangen einer …

    Dazu zählen alle im Personalvertretungsrecht speziell normierten, materiell- und verfahrensrechtlichen Ansprüche, die nur eine Hilfsfunktion für die Ausübung und Durchsetzung der Rechte der Personalvertretungen auf Teilhabe am verwaltungsinternen Entscheidungsverfahren haben, z.B. der Anspruch des Personalratsmitglieds auf Freistellung, Lohnfortzahlung und Kostenerstattung für Schulungsveranstaltungen oder der Anspruch des Personalrats auf die notwendige Ausstattung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2004 - BVerwG 6 PB 3.04 -, juris Rn. 2, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf …

    Verpflichtungsaussprüche im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind anerkannt, wenn und soweit das Personalvertretungsrecht dem jeweiligen Antragsteller eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 12 und vom 29. Juni 2004 - BVerwG 6 PB 3.04 - Buchholz 251.51 § 35 MVPersVG Nr. 1 S. 1).
  • VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 07.1370

    Personalvertretungsrecht; Beschwerde; Verpflichtungsantrag; Zuweisung einer …

    Da diese Vorschrift dem Personalrat eine durchsetzungsfähige Rechtsposition einräumt, kann er den Anspruch auf Zuteilung einer Bürokraft gegen die Dienststelle mit einem Verpflichtungsantrag geltend machen (vgl. BVerwG vom 29.6.2004 PersV 2004, 436 f. = PersR 2004, 355 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2014 - 17 MP 7/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Antrag des Personalrats auf Verpflichtung der …

    Dazu gehören generell alle im Personalvertretungsrecht speziell normierten materiell- und verfahrensrechtlichen Ansprüche, die der Ausübung und Durchsetzung der Rechte der Personalvertretungen auf Teilhabe am verwaltungsinternen Entscheidungsverfahren dienen (BVerwG, Beschl. vom 29.6.2004 - 6 PB 3.04 -, PersV 2004, 436).
  • VG Mainz, 10.01.2023 - 5 K 353/22

    Zugangszeiten zu Dienstgebäude gelten auch für Personalratsvorsitzenden

    Der zulässige Verpflichtungsantrag, mit dem eine durchsetzungsfähige Rechtsposition auf Zugang zu dem Dienstgebäude zur Erledigung von Personalratsaufgaben in den dem Personalrat zugewiesenen Räumen geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.6.2004 - 6 PB 3/04 -, PersR 2004, 355 und juris, Rn. 2) und die mit diesem Sachverhalt auch nicht der Klärung durch die Einigungsstelle nach § 43 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz - LPersVG - vorbehalten ist, hat keinen Erfolg.
  • VG Düsseldorf, 11.05.2017 - 40 L 1742/17

    Unterlassung Rückgängigmachung Einstweilige Verfügung Vorwegnahme der Hauptsache

    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Beschl. vom 29. Juni 2004 - 6 PB 3.04, PersV 2004, 436.
  • VG Hamburg, 30.10.2013 - 9 K 671/11

    Zur personellen Ausstattung einer Gleichstellungsbeauftragten nach dem …

    Es ist ein unmittelbar aus dem Gesetz abzuleitender Anspruch, den die Klägerin im Wege der allgemeinen Leistungsklage durchsetzen kann (vgl. zur entsprechenden Regelung im Personalvertretungsrecht: BVerwG, Beschl. v. 29.6.2004, 6 PB 3/04, in juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.5.2009, 1 Bs 85/09, in juris zur Statthaftigkeit eines Rechtsschutzverfahrens nach § 123 Abs. 1 VwGO in Organstreitigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten mit ihrer Dienststelle).
  • VG Freiburg, 13.09.2023 - PB 12 K 2808/22

    Reisekosten eines Personalratsmitglieds; personalvertretungsrechtliches …

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise angenommen, wenn ein Personalrat einen Anspruch auf Raumbedarf geltend macht (BVerwG, Beschluss vom 29.06.2004 - 6 PB 3.04 - juris).
  • VGH Hessen, 28.08.2012 - 22 A 1073/11

    Zur Einrichtung zusätzlicher Sprechstunden des Personalrats an einem weiteren Ort

  • VG Sigmaringen, 02.08.2017 - PL 11 K 590/16

    Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit für Universitätsklinikum aufgrund …

  • VG Berlin, 04.01.2019 - 62 K 19.17
  • VG Berlin, 21.11.2012 - 70 K 15.11

    Ausgestaltung des Mitbestimmungsverfahrens in gemeinsamen Einrichtungen nach § …

  • VG Hannover, 10.03.2005 - 17 A 711/05

    Begründung; Darlegung; Einvernehmen; Freistellung; Freistellungsbeschluss; …

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