Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BPersVG § 9
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Besetzung freier Stellen mit Überhangpersonal. - Bundesverwaltungsgericht
Stichworte
Besetzung freier Stellen mit Überhangpersonal; Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters
- Judicialis
BPersVG § 9
- Wolters Kluwer
Vorrang der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters auf einer freien Stelle vor deren Besetzung mit einem Beschäftigten im Personalüberhang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 9; ArbGG § 72 Abs. 2; ArbGG § 92 Abs. 1
Vorrang der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters auf einer freien Stelle vor deren Besetzung mit einem Beschäftigten im Personalüberhang - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 18.09.2008 - 2 K 78/08
- VG Mainz, 18.09.2008 - 2 K 79/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2009 - 4 A 11183/08
- BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Papierfundstellen
- DÖV 2009, 723
- NZA-RR 2009, 568
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Der Senat hat bereits entschieden, dass der öffentliche Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht kündigen muss, um dem Jugendvertreter einen Arbeitsplatz zu verschaffen (vgl. Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 43), und dass er eine im Zeitpunkt des Ausbildungsendes unbesetzte Stelle für eine aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Mitarbeiterin freihalten darf (…vgl. Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 4).Dieser geht dahin, den Jugendvertreter vor nachteiligen Folgen seiner Amtsausübung zu schützen (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 a.a.O. S. 297 bzw. Rn. 23 …und vom 19. Januar 2009 - BVerwG 6 P 1.08 - [...] Rn. 26 und 30).
Dazu liegt jedoch umfangreiche Senatsrechtsprechung vor (vgl. allgemein: Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 295 f. bzw. Rn. 19 m.w.N.; zum Einstellungsstopp: Beschlüsse vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22 …und vom 30. Mai 2007 - BVerwG 6 PB 1.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28 Rn. 4 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und …
- BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Der Senat hat bereits entschieden, dass der öffentliche Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht kündigen muss, um dem Jugendvertreter einen Arbeitsplatz zu verschaffen (…vgl. Beschluss vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 43), und dass er eine im Zeitpunkt des Ausbildungsendes unbesetzte Stelle für eine aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Mitarbeiterin freihalten darf (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 6 PB 16.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 30 Rn. 4).
- BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 1.07
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Dazu liegt jedoch umfangreiche Senatsrechtsprechung vor (…vgl. allgemein: Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 295 f. bzw. Rn. 19 m.w.N.; zum Einstellungsstopp: Beschlüsse vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22 und vom 30. Mai 2007 - BVerwG 6 PB 1.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28 Rn. 4 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 13.09.2001 - 6 PB 9.01
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Dazu liegt jedoch umfangreiche Senatsrechtsprechung vor (…vgl. allgemein: Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. S. 295 f. bzw. Rn. 19 m.w.N.; zum Einstellungsstopp: Beschlüsse vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22 …und vom 30. Mai 2007 - BVerwG 6 PB 1.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28 Rn. 4 jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 3871/06
Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei der …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Die Beteiligten stützen sich hier wegen der allgemeinen Fragen bei der Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. Juli 2007 - 1 A 3871/06.PVB - und wegen Auswirkungen eines Einstellungsstopps auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 22. November 2000 - 5 L 6/00 -. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2000 - 5 L 6/00
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung einer Auszubildenden nach Beendigung der …
Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 6 PB 6.09
Die Beteiligten stützen sich hier wegen der allgemeinen Fragen bei der Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. Juli 2007 - 1 A 3871/06.PVB - und wegen Auswirkungen eines Einstellungsstopps auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 22. November 2000 - 5 L 6/00 -.
- BVerwG, 09.12.2009 - 6 PB 35.09
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Freihalten eines Arbeitsplatzes; …
Dass in der letztgenannten Fallgestaltung der Arbeitsplatz nicht für den Jugendvertreter zur Verfügung steht, ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 6.09 - juris Rn. 10 ff.).Hier kommt ebenfalls der Grundsatz zum Tragen, dass eine im Widerspruch zum Schutzgedanken des § 9 BPersVG stehende Benachteiligung nicht vorliegt, wenn der öffentliche Arbeitgeber lediglich gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 6.09 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 06.09.2011 - 6 PB 10.11
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Anstalt des öffentlichen Rechts als …
Hingegen liegt eine Benachteiligung typischerweise nicht vor, wenn der öffentliche Arbeitgeber lediglich gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 6.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 35 Rn. 11 …und vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 6 PB 35.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 40 Rn. 12 f. m.w.N.).Sie dient vielmehr ihrerseits dem sozialstaatlich anzuerkennenden Zweck, solche Mitarbeiter sinnvoll weiterzubeschäftigen, die auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt werden (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2009 a.a.O. Rn. 12).
- BVerwG, 09.03.2017 - 5 P 5.15
Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis …
Sie dient vielmehr ihrerseits dem sozialstaatlich anzuerkennenden Zweck, solche Mitarbeiter sinnvoll weiterzubeschäftigen, die auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt werden (BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 6 PB 6.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 35 Rn. 11 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.05.2016 - 5 A 10002/16
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Verlangen eines Jugend- und …
Ein solches Vorgehen begründet keine Benachteiligung eines Jugendvertreters, weil der Arbeitgeber damit lediglich gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 6 PB 6.09 -, PersR 2009, 370; Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 6 PB 35.09 -, PersV 2010, 234). - OVG Niedersachsen, 29.11.2017 - 17 LP 4/17
Beantworten der Frage des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten …
An einer solchen Benachteiligung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitgeber eine im Zeitpunkt des Ausbildungsendes unbesetzte Stelle für einen Arbeitnehmer freihält, der aus der Elternzeit zurückkehren wird oder der wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente auf Zeit erhält, wenn der Arbeitgeber vor Ausbildungsende einen Arbeitsplatz mit einem aus der Elternzeit zurückkehrenden Arbeitnehmer besetzt, wenn der Arbeitgeber vorrangig gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt, oder wenn der Arbeitgeber frei werdende Stellen vorrangig mit Arbeitnehmern besetzt, die sich im Personalüberhang befinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.2011 - BVerwG 6 PB 10.11 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 43; Beschl. v. 9.12.2009 - BVerwG 6 PB 35.09 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 40; Beschl. v. 4.6.2009 - BVerwG 6 PB 6.09 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 35 jeweils mit weiteren Nachweisen). - OVG Niedersachsen, 03.08.2017 - 17 LP 3/16
Ankommen des Vorliegens eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes für das …
An einer solchen Benachteiligung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitgeber eine im Zeitpunkt des Ausbildungsendes unbesetzte Stelle für einen Arbeitnehmer freihält, der aus der Elternzeit zurückkehren wird oder der wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente auf Zeit erhält, wenn der Arbeitgeber vor Ausbildungsende einen Arbeitsplatz mit einem aus der Elternzeit zurückkehrenden Arbeitnehmer besetzt, wenn der Arbeitgeber vorrangig gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt, oder wenn der Arbeitgeber frei werdende Stellen vorrangig mit Arbeitnehmern besetzt, die sich im Personalüberhang befinden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.2011 - BVerwG 6 PB 10.11 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 43; Beschl. v. 9.12.2009 - BVerwG 6 PB 35.09 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 40; Beschl. v. 4.6.2009 - BVerwG 6 PB 6.09 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 35 jeweils mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Hingegen liegt eine Benachteiligung typischerweise nicht vor, wenn der öffentliche Arbeitgeber lediglich gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt (BVerwG, B.v. 4.6.2009 -6 PB 6.09 - PersR 2009, 370 Rn. 11 f.). - BVerwG, 26.11.2009 - 6 PB 32.09
Voraussetzungen einer "gleichberechtigten" Konkurrenz i.R.d. …
Rn. 9 Auf den Senatsbeschluss vom 4. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 6.09 - (…juris Rn. 10 ff.) kann sich die Antragstellerin nicht berufen. - OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2009 - 62 PV 2.09 Dafür, dass die fraglichen Stellen im maßgeblichen Zeitpunkt mit vorrangig zu berücksichtigendem Überhangpersonal hätten besetzt werden sollen (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 6.09 - Juris Rn. 10), ist weder etwas vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 62 PV 2.09
Personalvertretungsrecht - Auflösung eines Beschäftigungsverhältnisses - …
Dafür, dass die fraglichen Stellen im maßgeblichen Zeitpunkt mit vorrangig zu berücksichtigendem Überhangpersonal hätten besetzt werden sollen (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 6.09 - Juris Rn. 10), ist weder etwas vorgetragen noch sonst ersichtlich. - VG Magdeburg, 15.06.2012 - 11 A 21/11
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, das durch das Weiterbeschäftigungsverlangen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2010 - 62 PV 6.09
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters bei der Bundesbank mit Vorgabe des …
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