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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 6.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9145
BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 6.89 (https://dejure.org/1989,9145)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1989 - 6 PB 6.89 (https://dejure.org/1989,9145)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 6 PB 6.89 (https://dejure.org/1989,9145)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.05.1989 - 6 PB 1.89
    Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 6.89
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und - zuletzt - vom 19. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 1.89 -).

    Das Vorbringen des Antragstellers, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, verkennt, daß - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1987 - BVerwG 6 PB 5.87 - m.weit.Nachw. und zuletzt vom 19. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 1.89 -) - die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht kommt (§ 70 Abs. 2 BremPersVG in Verbindung mit §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG).

  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 6.89
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, die die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich voneinander abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und - zuletzt - vom 19. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 1.89 -).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86

    Vorliegen einer mitbestimmungsbedürftigen personellen Angelegenheit bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 6.89
    Er beruht jedenfalls in der für die Entscheidung dieser Rechtssache ausschlaggebenden Frage, ob die Anordnung des Dienststellenleiters, monatlich unter Angabe des jeweiligen Bearbeiters eine Liste der von ihm erledigten Rechtsbehelfe zu erstellen und dem Sachgebietsleiter vorzulegen, in ihrer Auswirkung auf den Rechtsstand der Bediensteten (vgl. Beschluß vom 4. Juni 1986 - BVerwG 6 PB 3.86 -) einem der in den §§ 63, 65 und 66 BremPersVG beispielhaft aufgezählten Mitbestimmungstatbestände in etwa gleichkommt, auf einer besonderen Rechtslage.
  • BVerwG, 28.04.1987 - 6 PB 5.87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1989 - 6 PB 6.89
    Das Vorbringen des Antragstellers, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, verkennt, daß - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1987 - BVerwG 6 PB 5.87 - m.weit.Nachw. und zuletzt vom 19. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 1.89 -) - die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht kommt (§ 70 Abs. 2 BremPersVG in Verbindung mit §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG).
  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 PB 5.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Vorbringen der Antragsteller, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, verkennt, daß - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1987 - BVerwG 6 PB 5.87 - m.weit.Nachw. und zuletzt vom 29. Juni 1989 - BVerwG 6 PB 6.89 -) - die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht kommt (§§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG).
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