Rechtsprechung
| BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 12.01.1972 - S-5/Ka 31/69
- LSG Hessen, 05.12.1973 - L 7 Ka 177/72
- BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
Frauenarbeitszeit
Auszug aus BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
Es hat aber weiter erklärt, ein Verstoß gegen Art. 103 des Grundgesetzes (GG)führe nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn der Verfahrensbeteiligtedie vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich das rechtliche Gehör ZU verschaf- fen, nicht ausgeschöpft habe (BVerfGE 5, 9, 11). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56
Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO
Auszug aus BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat wiederholt ausgesprochen, das Grundrecht auf rechtlichesGehörverlange daß einer gerichtliChenEntscheidungnur 80|- che Tatsachenund Beweisergebnissezugrundegelegt werden, ZU denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (Vgl. BVerfGE 5, 22, 24; 6, 12, 14). - BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat wiederholt ausgesprochen, das Grundrecht auf rechtlichesGehörverlange daß einer gerichtliChenEntscheidungnur 80|- che Tatsachenund Beweisergebnissezugrundegelegt werden, ZU denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (Vgl. BVerfGE 5, 22, 24; 6, 12, 14). - BSG, 29.11.1955 - 1 RA 25/55
Auszug aus BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
Bei der Frage, ob das Verfahren des LSG an einem wesentlichen Mangel leidet, ist vom sachlich-rechtlichen Standpunkt des LSG auszugehen (BSG 2, 84).
- BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R
Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter …
Allerdings hat das BSG - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl zB BVerfGE 5, 9, 10; BVerfG MDR 1981, 470) - mehrfach entschieden, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs dann nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (vgl zB BSGE 7, 209, 211; BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567).Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Beteiligte ein bereits beabsichtigtes Vorbringen nicht hinreichend (zB durch Anträge auf Weiterführung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) zur Geltung gebracht (vgl BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567, Beschlüsse vom 26. Juni 1985 - 2 BH 7/83 - und vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90 -) oder eine bereits vorhandene Kenntnis von der Existenz bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen oder Unterlagen nicht in der gebotenen Weise (zB durch Akteneinsicht) vervollständigt hatte (vgl BSGE 7, 209, 211 f; BSG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 -).
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