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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1266
BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92 (https://dejure.org/1992,1266)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 6 RKa 2/92 (https://dejure.org/1992,1266)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 2/92 (https://dejure.org/1992,1266)
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Regelmäßig enthalten die Gesetze der Bundesländer, in denen - wofür ihnen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zusteht (vgl BVerfGE 33, 125, 154 f; 71, 162, 171 f) - die Berufsausübung der Heilberufe geregelt wird, Bestimmungen über die Verpflichtungen der in eigener Praxis tätigen Ärzte zur Teilnahme am ärztlichen NFD.
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Regelmäßig enthalten die Gesetze der Bundesländer, in denen - wofür ihnen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zusteht (vgl BVerfGE 33, 125, 154 f; 71, 162, 171 f) - die Berufsausübung der Heilberufe geregelt wird, Bestimmungen über die Verpflichtungen der in eigener Praxis tätigen Ärzte zur Teilnahme am ärztlichen NFD.
  • BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 21.81

    Arztrecht - Notfalldienst - Facharzt - Anfechtung

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Es ist nicht ersichtlich, daß der Abschluß einer Vereinbarung zwischen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts zur gemeinsamen Durchführung des NFD, für dessen Durchführung sie beide zuständig sind, gegen Bundesrecht verstößt (ebenso bereits: BVerwG - Urteil vom 9. Juni 1982 = BVerwGE 65, 362, 363).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Die Vorschrift bezieht sich insoweit nur auf den Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit, der gem Satz 1 aaO unbeachtlich ist, nicht jedoch auf den Mangel einer sachlichen Unzuständigkeit (BSGE 62, 281, 286 = SozR 2200 § 385 Nr. 18 S 90 f; Krause/v.Mutius/Schnapp/Siewert, GK-SGB X 1, 1991, § 42 RdNr 6;… Schroeder-Printzen/Engelmann/Schmalz/Wiesner/v.Wulffen, SGB X, 2. Aufl 1990, § 42 RdNr 5).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde - …

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Der Revisionskläger muß in diesem Falle jedoch, um dem Erfordernis der "Bezeichnung" der verletzten Rechtsnorm gemäß § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG zu genügen, nach der Rechtsprechung des BSG neben der nach seiner Auffassung verletzten "sonstigen Vorschrift" zugleich eine gleichlautende Norm im Bezirk eines anderen LSG benennen sowie den Erlaß der Vorschrift zum Zwecke der Vereinheitlichung darlegen (BSGE 56, 45, 51 = SozR 2100 § 70 Nr. 1 S 7;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 14 S 63 u.ö.).
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Zwar ist eine nur in dem Bezirk eines einzelnen LSG geltende Rechtsnorm ausnahmsweise dann revisibel, wenn für die Bezirke anderer LSG inhaltlich übereinstimmende Vorschriften geschaffen worden sind und dies bewußt und gewollt um der Rechtseinheit willen geschehen ist (BSGE 53, 175, 176 f = SozR 3870 § 3 Nr. 15 S 39).
  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 8/77

    Radiologie - Kassenärztlicher Notfalldienst

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Die kassenarztrechtlichen Bestimmungen, Normen des Bundesrechts also, für die dem Bund die Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 74 Nr. 12 des Grundgesetzes (GG) zusteht (BVerwGE 65, 365), verpflichten einmal die KÄV zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung, wobei die Sicherstellung auch einen ausreichenden Notdienst umfaßt (§ 75 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Sozialgesetzbuchs -Fünftes Buch- ; früher: § 368n Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung ), und zum anderen die Kassenärzte zur Teilnahme hieran (vgl zum Ganzen BSGE 44, 252, 254 = SozR 2200 § 368n Nr. 12).
  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Zweck der Vorschrift ist es, im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherzustellen, daß der revisionsführende Prozeßbevollmächtigte oder Beteiligte das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel der Revision und mit Blickrichtung hierauf die Rechtslage genau überprüft (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12 S 17).
  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 24/89

    Verspäteter Antrag einer Krankenkasse auf Überprüfung der Honorarforderungen

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Darauf hat der erkennende Senat in jüngerer Zeit nochmals ausdrücklich hingewiesen (Urteil vom 16. Januar 1991 - 6 RKa 24/89 - = BSGE 68, 93, 95 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 3; Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 19/90 -, Hinweis in ArztuR 1992 Nr. 1 S 18).
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 19/90

    Revisibilität einer Bestimmung bei über den Bezirk des Landessozialgerichts …

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92
    Darauf hat der erkennende Senat in jüngerer Zeit nochmals ausdrücklich hingewiesen (…Urteil vom 16. Januar 1991 - 6 RKa 24/89 - = BSGE 68, 93, 95 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 3; Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 19/90 -, Hinweis in ArztuR 1992 Nr. 1 S 18).
  • BSG, 21.11.1972 - 6 RKa 41/71

    Rechtsweg - Angelegenheit der Kassenärzte - Heranziehung zum ärztlichen …

  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte …

    Rn. 13 a. Die KBO, auf deren Grundlage die beklagte KÄV den Kläger zum Bereitschaftsdienst heranziehen möchte, ist nach den für den Senat gemäß § 202 SGG iVm § 560 ZPO maßgebenden Feststellungen des SG zum Landesrecht (…zur fehlenden Revisibilität der Notdienstordnungen vgl BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3 RdNr 18; SozR 3-2500 § 75 Nr. 2 S 5 f) alleine von der Beklagten und damit ohne Beteiligung der Ärztekammer erlassen worden.

    Nicht selten werden übereinstimmende Bereitschaftsdienstordnungen durch Ärztekammer und KÄV erlassen, die den Bereitschaftsdienst einheitlich organisieren (…vgl BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3; SozR 3-2500 § 75 Nr. 2;… SozR Nr. 28 zu § 12 SGG; BVerwG Beschluss vom 17.9.2009 - 3 B 67/09; BVerwGE 65, 362; Hess in Kasseler Komm, Stand September 2013, § 75 SGB V RdNr 23 f mwN). Da im vorliegenden Verfahren die Heranziehung des Klägers durch die beklagte KÄV im Streit steht und es auch nicht um die Heranziehung auf der Grundlage einer gemeinsam mit der Ärztekammer erlassenen Bereitschaftsdienstordnung geht, ist allein zu entscheiden, ob der Kläger auf der Grundlage der bestehenden vertragsarztrechtlichen Bestimmungen und der dazu ergangenen Satzung der Beklagten zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst verpflichtet ist.

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R

    Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden …

    Zweck der Vorschrift ist es, im Interesse der Entlastung des Revisionsgerichts sicherzustellen, dass der Revisionsführer das angefochtene Urteil im Hinblick auf das Rechtsmittel der Revision und mit Blickrichtung hierauf die Rechtslage genau überprüft (…BSG SozR 1500 § 164 Nr. 12; BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 2).
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bereitschaftsdienstordnung - keine …

    Rn. 28 a) Die BDO, bei der es sich um Landesrecht handelt (§ 162 SGG), und auf deren Grundlage die beklagte KÄV den Kläger zum Bereitschaftsdienst heranziehen möchte, ist nach den für den Senat gemäß § 202 SGG iVm § 560 ZPO maßgebenden Feststellungen des LSG zum Landesrecht (…zur fehlenden Revisibilität der Notdienstordnungen vgl BSG Urteil vom 28.9.2005 - B 6 KA 73/04 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 3 RdNr 18; BSG Urteil vom 28.10.1992 - 6 RKa 2/92 - SozR 3-2500 § 75 Nr. 2 S 5 f) allein von der Beklagten und damit ohne Beteiligung der Ärztekammer erlassen worden.
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