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Rechtsprechung
   BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4087
BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91 (https://dejure.org/1992,4087)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 6 RKa 4/91 (https://dejure.org/1992,4087)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 6 RKa 4/91 (https://dejure.org/1992,4087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Befristung einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung - Einschränkung des Leistungsumfanges an der kassenärztlichen Versorgung - Anforderungen an die Ermessensausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (29)

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten …

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 = BSGE 70, 167 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; 6 RKa 28/91 und 6 RKa 36/91 ; 6 RKa 45/91 = MedR 1992, 299 - und vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 6 RKa 39/91 ) hat der Kläger keinen Anspruch auf eine unbefristete Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung.

    Allerdings ist dann zu beachten, daß auch bei voraussichtlich längerem Bestand einer Versorgungslücke dem zeitlichen Umfang der Ermächtigung deshalb Grenzen gesetzt sind, weil während des Laufs der Frist die Ermächtigung nicht wegen Änderungen der Bedarfslage widerrufen werden darf (BSGE 70, 167, 174 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 16).

    In diesen Fällen hält es sich unter Berücksichtigung einmal des Vorranges der niedergelassenen Ärzte bei der kassenärztlichen Versorgung und zum anderen des Interesses des Krankenhausarztes, sich für einen bestimmten Zeitraum auf die Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung einrichten zu können (vgl BSGE 70, 167, 175 f = SozR 3 aaO S 18), sowie unter Beachtung des aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) folgenden Gebotes der Gleichbehandlung im Rahmen des den Zulassungsgremien zustehenden Beurteilungsspielraums, wenn sie die Ermächtigungen auf einen Zeitraum von zwei Jahren, wie ihn früher für die regelmäßige Überprüfung von Beteiligungen § 29 Abs. 5 Satz 3 ZO-Ärzte vorgesehen hat, befristen.

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Ermessen bei Revisionsannahme

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
    Rechtsstaatliche Grundsätze gebieten es, dem Rechtsuchenden in klarer Abgrenzung den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zu weisen (BVerfGE 49, 148, 164) [BVerfG 09.08.1978 - 2 BvR 831/76].
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 4/91
    Das bedeutet, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem jüngst ergangenen Beschluß vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 = ZAR 1992, 178 = DVBl 1992, 1531 - erneut betont hat, daß bei Rechtsänderungen, welche die Zulässigkeit von Rechtsmitteln oder die Modalitäten ihrer Einlegung betreffen, das Vertrauen in den Fortbestand der Zulässigkeit eines nach bisher geltenden Regeln zulässig eingelegten Rechtsmittels grundsätzlich zu schützen ist.
  • LSG Hessen, 02.02.1994 - L 7 Ka 495/93
    Entscheidend ist im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV der Grad der Einbindung und Verpflichtung in den nichtvertragsärztlichen Bereich, der in einer Art der Prognoseentscheidung befürchten läßt, daß der Vertragsarzt seinen Verpflichtungen nicht wird entsprechen können (zur prognostischen Einschätzung vgl. BSG, Urt. vom 2.12.1992 - 6 RKa 4/91) - Im Falle des Klägers besteht kein hinreichender Anlaß dazu, anzunehmen, daß er durch seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den H im Regelungsumfang des § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV gehindert wäre.

    Insoweit ist die Rechtslage unterschiedlich zu den Begriffen des Zulassungsrechts mit Einschätzungsprärogative, wie etwa der "richtigen Einschätzung" der künftigen Versorgungssituation (vgl. BSG, Urt. vom 2.12.1992 - 6 RKa 4/91), zu sehen.

  • LSG Hessen, 02.02.1994 - L 7 Ka 639/93

    Krankenversicherung; Vertragsarzt; Versagung; Zulassung; Röntgenologisch; …

    Entscheidend ist im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV der Grad der Einbindung und Verpflichtung in den nichtvertragsärztlichen Bereich, der in einer Art der Prognoseentscheidung befürchten läßt, daß der Vertragsarzt seinen Verpflichtungen nicht wird entsprechen können (zur prognostischen Einschätzung vgl. BSG, Urt. vom 2.12.1992 - 6 RKa 4/91).

    Insoweit ist die Rechtslage unterschiedlich zu den Begriffen des Zulassungsrechts mit Einschätzungsprärogative, wie etwa der "richtigen Einschätzung" der künftigen Versorgungssituation (vgl. BSG, Urt. vom 2.12.1992 - 6 RKa 4/91), zu sehen.

  • BVerfG, 15.02.1993 - 1 BvR 1045/92

    Grundsatz des fairen Verfahrens und Formerfordernisse bei Sprungrevision

    Diese Rechtsprechung steht auch im Einklang mit weiteren Entscheidungen anderer Senate des Bundessozialgerichts (…vgl. BSG SozR 1500 § 161 Nr. 2 und Nr. 29; BSG, Urteil vom 2. Dezember 1992, 6 RKa 4/91).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 34/91

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der …

    Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (…Urteile vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2; 6 RKa 28/91 und 6 RKa 36/91 ; 6 RKa 45/91 = MedR 1992, 299 -, vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 12/91 und 6 RKa 39/91 - und vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 1/91; 6 RKa 4/91; 6 RKa 48/91; 6 RKa 54/91; 6 RKa 60/91 ) hat der Kläger keinen Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung.
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 41/90

    Erteilung einer unbefristeten Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen …

    Der Bescheid vom 29. April 1992 betrifft einen neuen Zeitabschnitt der Ermächtigung und damit einen neuen Gegenstand; ein Fall des § 96 SGG liegt nicht vor (in der gedanklichen Voraussetzung so bereits der Senat in seinem Urteil vom 2. Dezember 1992 - 6 RKa 4/91 -, wenn er die Entscheidung über eine Anfechtungsklage gegen eine Beteiligungsbefristung als "vorgreiflich" für eine anschließende weitere, ebenfalls befristete Ermächtigung bezeichnet).
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