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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 12.04.1989 - 6 S 20.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6280
OVG Berlin, 12.04.1989 - 6 S 20.89 (https://dejure.org/1989,6280)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.04.1989 - 6 S 20.89 (https://dejure.org/1989,6280)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. April 1989 - 6 S 20.89 (https://dejure.org/1989,6280)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 510
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Frankfurt/Oder, 08.04.2022 - 6 K 3064/17
    Die Vorschrift darf nämlich nicht so ausgelegt werden, dass das gesetzliche Gebot für die Behörde nicht erfüllbar ist (vgl. zu dem früheren § 8 Abs. 1 Satz 2 VwZG: Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin, Beschluss vom 12. April 1989 - 6 S 20.89 - juris Rn. 18; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Urteil vom 11. Dezember 1992 - juris Rn. 15).

    (1) Eine fahrlässige Unkenntnis liegt in Anlehnung an die oben zitierte Entscheidung des OVG Berlin (Beschluss vom 12. April 1989 - 6 S 20.89 - juris Rn. 18) nämlich nur dann vor, wenn der Sachbearbeiter bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang hätte wissen müssen, dass ein Bevollmächtigter bestellt worden ist.

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1738/03

    Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Eine Zustellung muss erst dann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 LVwZG an einen Bevollmächtigten erfolgen, wenn die schriftliche Vollmacht dem die Zustellung veranlassenden Bediensteten bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen (OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.1989 - 6 S 20.89 -, NVwZ-RR 1989, 510; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1992 - 1 S 2425/91 -, VBlBW 1993, 176).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 1 S 2425/91

    Zustellung an einen Bevollmächtigten - Kenntnis von der Bevollmächtigung - …

    Eine Zustellung muß erst dann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 VwZG an einen Bevollmächtigten erfolgen, wenn die schriftliche Vollmacht dem die Zustellung veranlassenden Bediensteten bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen (ebenso OVG Berlin, Beschl v 12.4.1989, NVwZ-RR 89, 510).

    Eine Vollmacht liegt in diesem Sinne aber nicht schon dann vor, wenn sie bei der Behörde eingegangen ist, sondern erst wenn sie dem die Zustellung veranlassenden Sachbearbeiter bekannt ist oder bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang hätte bekannt sein müssen (OVG Berlin, Beschl. v. 12.4.1989, NVwZ-RR 89, 510;… für die Zustellung durch das Gericht BGH, Urt. v. 5.12.1980, NJW 1981, 1673).

  • VG Frankfurt/Oder, 19.11.2015 - 2 K 344/14

    Vietnam: Klageabweisung; Basisbehandlung der meisten Erkrankungen in Vietnam …

    Die Zustellung muss aber erst dann an einen Bevollmächtigten erfolgen, wenn die schriftliche Vollmacht dem die Zustellung veranlassenden Bediensteten bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen (OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 1989, NVwZ-RR 1989, 510; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1993, 176).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2005 - 18 B 1330/04

    Prozessbevollmächtigter Vertreter Zustellung Ersatzzustellung Vorlage einer …

    Rn. 10 Vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. Dezember 1992 - 1 S 2425/91 - VBlBW 1993, 176; OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 1989 - 6 S 20.89 -, NVwZ-RR 1989, 510.
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